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Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen
Beauftragte der Stadtverwaltung für die Belange von Menschen mit Behinderung/Inklusionsbeauftragte (Stabsstelle Inklusion).
Zur Verwirklichung der Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen und einer umfassenden gesellschaftlichen Teilhabe im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention, gibt es bei der Stadtverwaltung eine Beauftragte für die Belange behinderter Menschen (Inklusionsbeauftragte).
Sie ist Ansprechpartnerin für die Belange der Menschen mit Behinderungen. Sie nimmt den Rechtsanspruch der selbstbestimmten Partizipation der Betroffenen und ihrer Angehörigen sehr ernst. Gerne werden Anregungen entgegen genommen, wie noch vorhandene Barrieren beiseite geschafft werden können.
Die Inklusionsbeauftragte wirkt bei allen Vorhaben und Maßnahmen der Stadt mit, die die Belange von Menschen mit Behinderung berühren oder Auswirkungen auf ihre Gleichstellung haben und setzt sich für ihre Interessen ein. Dazu arbeitet sie eng mit den Behindertenvereinen und -verbänden, den Selbsthilfegruppen und den Trägern von Angeboten für Menschen mit Behinderung zusammen. Unterstützt wird sie durch eine/n technischen Sachbearbeiter/in zur Beratung und Prüfung barrierefreier Ausgestaltung von Gebäuden, Straßen, Verkehr und ÖPNV.