Als zuständige Behörde kontrolliert der Fachbereich Verbraucherschutz und Tiergesundheit nicht nur, sondern unterstützt auch bei der grundsätzlichen Planung und Einrichtung von Betriebsräumen und Verkaufsfahrzeugen, entsprechend den lebensmittelrechtlichen Anforderungen. Denn gerade in der Prävention ist die Information und Unterstützung von Gewerbetreibenden, sowie von Verbrauchern*innen ein wesentlicher Bestandteil unserer Arbeit.
Aus diesem Grund stehen unsere Fachleute bei Neu- oder Umbau von Betrieben im Bereich Lebensmittel, kosmetischen Mitteln, Tabakerzeugnisse und Bedarfsgegenstände mit einer grundlegenden Einschätzung über die von Ihnen bereits geplante Umsetzung der gesetzlichen Vorschriften zur Verfügung.
Suchen Sie ebenfalls unseren Rat, wenn Sie Räume und Fahrzeuge für den Umgang mit Lebensmitteln einrichten möchten.
Bitte wenden Sie sich frühzeitig mit Ihrem Vorhaben an uns!
Benötigen Sie jedoch eine ausführliche und weitergehende Beratung im Hinblick auf die von Ihnen vertriebenen Produkte, sollten Sie über sogenannte zugelassene Gegenprobensachverständige ein akkreditiertes Labor kontaktieren. Hier erhalten Sie eine ausführliche und ggf. rechtsverbindliche Beratung.
Eine Liste der zugelassenen Gegenprobensachverständigen bzw. der akkreditierten Labore im Bereich Lebensmittel, kosmetische Mittel, Bedarfsgegenstände und Tabakerzeugnisse finden Sie auf der Seite des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW.
Informationen und Beratungen zu anderen als den oben genannten Themen werden auch unter anderem durch die Verbraucherzentralen NRW durchgeführt.