Wenn Sie bei Lebensmitteln, kosmetischen Mitteln oder Bedarfsgegenständen Mängel feststellen oder den Umgang mit diesen in einem Betrieb für mangelhaft halten, sollten Sie sich zunächst vor Ort an die Verantwortlichen wenden.
Sollten Sie hierbei zu keinem für Sie zufriedenstellenden Ergebnis gelangen, können Sie uns gerne in Form einer Verbraucherbeschwerde informieren. Die Benachrichtigung kann telefonisch, schriftlich, per Mail oder über das Formular Verbraucherbeschwerde direkt online erfolgen.
Beschwerdegründe wären zum Beispiel, wenn ein Lebensmittel, kosmetisches Mittel oder ein Bedarfsgegenstand untypisch riecht oder schmeckt, wenn ein Produkt offensichtlich verdorben ist, wenn der Verzehr von Lebensmitteln zu körperlichen Beschwerden geführt hat, wenn ein Produkt Kennzeichnungsmängel aufweist oder wenn mit Ihnen vor Ort mangelhaft umgegangen wurde.
Als Einreicher*in einer Beschwerde werden sie über das Ergebnis der Untersuchung informiert. Stellt sich der reklamierte Mangel als ein Verstoß gegen geltendes Recht heraus, ergreift der Fachbereich für Verbraucherschutz und Tiergesundheit alle erforderlichen weiteren Maßnahmen (zum Beispiel Kontrolle des verantwortlichen Betriebes, Entnahme und Prüfung von amtlichen Proben, Information an die für den Händler zuständige Lebensmittelüberwachungsbehörde).
Da die Überprüfung im Handel erworbener, zweifelhafter Erzeugnisse von allgemeinem Interesse ist, ist die Untersuchung für den Beschwerdeführer*in kostenlos. Der Kaufbetrag für das eingereichte Produkt kann Ihnen nicht ersetzt werden. Es können durch die Behörde auch nicht stellvertretend Schadensersatzansprüche beim Händler geltend gemacht werden.
Proben, die aus privatem Interesse untersucht werden sollen, können jedoch nicht angenommen werden.