Verbraucherbeschwerde

Wenn Sie bei Lebensmitteln, kosmetischen Mitteln oder Bedarfsgegenständen Mängel feststellen oder den Umgang mit diesen in einem Betrieb für mangelhaft halten, sollten Sie sich zunächst vor Ort an die Verantwortlichen wenden.

Sollten Sie hierbei zu keinem für Sie zufriedenstellenden Ergebnis gelangen, können Sie uns gerne in Form einer Verbraucherbeschwerde informieren. Die Benachrichtigung kann telefonisch, schriftlich, per Mail oder über das Formular Verbraucherbeschwerde direkt online erfolgen.

Beschwerdegründe wären zum Beispiel, wenn ein Lebensmittel, kosmetisches Mittel oder ein Bedarfsgegenstand untypisch riecht oder schmeckt, wenn ein Produkt offensichtlich verdorben ist, wenn der Verzehr von Lebensmitteln zu körperlichen Beschwerden geführt hat, wenn ein Produkt Kennzeichnungsmängel aufweist oder wenn mit Ihnen vor Ort mangelhaft umgegangen wurde.

    Als Einreicher*in einer Beschwerde werden sie über das Ergebnis der Untersuchung informiert. Stellt sich der reklamierte Mangel als ein Verstoß gegen geltendes Recht heraus, ergreift der Fachbereich für Verbraucherschutz und Tiergesundheit alle erforderlichen weiteren Maßnahmen (zum Beispiel Kontrolle des verantwortlichen Betriebes, Entnahme und Prüfung von amtlichen Proben, Information an die für den Händler zuständige Lebensmittelüberwachungsbehörde).

    Da die Überprüfung im Handel erworbener, zweifelhafter Erzeugnisse von allgemeinem Interesse ist, ist die Untersuchung für den Beschwerdeführer*in kostenlos. Der Kaufbetrag für das eingereichte Produkt kann Ihnen nicht ersetzt werden. Es können durch die Behörde auch nicht stellvertretend Schadensersatzansprüche beim Händler geltend gemacht werden.

    Proben, die aus privatem Interesse untersucht werden sollen, können jedoch nicht angenommen werden.

    Dabei benötigen wir folgende Informationen:

    • Grund Ihrer Beschwerde (gegebenenfalls genaue Angabe des betroffenen Lebensmittels)
    • Wann und wo wurde das Lebensmittel gekauft beziehungsweise verzehrt (Name und Adresse des Betriebes)?
    • Das Produkt und die Verpackung und, soweit vorhanden, der Kassenbeleg.
      (Diese können nach Terminabsprache im Dienstgebäude Am Mevissenhof 42 abgegeben werden.) Falls vorhanden, bringen Sie bitte auch ein zweites originalverschlossenes Exemplar der zu untersuchenden Ware als Vergleichsprobe mit.
    • Wie wurde das Lebensmittel transportiert beziehungsweise aufbewahrt?
    • Erkrankung, Symptome, behandelnder Arzt
    • Ihren Namen, Anschrift und Telefonnummer (für eventuelle Rückfragen)
      Ihre persönlichen Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt.

    Frau Rittgerodt
    Zimmer 204
    Tel.: (02161) 25 - 2831
    Mo - Fr: 08.30 - 12.30 Uhr 
    Mo - Do: 14.00 - 16.00 Uhr 


    Sonstige Termine nach Vereinbarung. 

    Kontakt

    Anschrift
    Stadtverwaltung Mönchengladbach
    Fachbereich 39
    Verbraucherschutz und Tiergesundheit
    Am Mevissenhof 42
    41068 Mönchengladbach

    Sprechzeiten:
    Mo bis Fr: 8.30 - 12.00 Uhr
    Termine nur nach vorheriger Vereinbarung!

    Telefon: 
    02161 - 25 2831

    E-Mail:
    veterinaeramt@moenchengladbach.de


    Anfahrt

    Der Fachbereich Verbraucherschutz und Tiergesundheit ist gut an den öffentlichen Personennahverkehr angebunden. Die Haltestellen Waldhausen Kirche und Nicodemstraße befinden sich in fußläufiger Entfernung. Sie erreichen diese mit den Buslinien 003, 013, 023, 033, 035 und SB83.

    In unmittelbarer Nähe des Verwaltungsgebäudes steht zudem eine begrenzte Anzahl kostenfreier Parkmöglichkeiten zur Verfügung.