Die Aufgabe des amtlichen Verbraucherschutzes ist es, Sie vor Gesundheitsschäden und Irreführung zu schützen.
Dem gesundheitlichen Verbraucherschutz unterliegen neben den Lebensmitteln auch kosmetische Mittel, Tabakerzeugnisse und Bedarfsgegenstände (zum Beispiel Kinderspielzeug, Bekleidung oder Verpackungsmaterial mit Lebensmittelkontakt).
Als rechtliche Grundlagen für diese Überwachung dienen zahlreiche, europaweit gültige EU-Verordnungen, Richtlinien und Entscheidungen, sowie nationale Gesetze wie das Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch und die Lebensmittelhygieneverordnung.
Grundsätzlich ist in der EU der Unternehmer (zum Beispiel ein Hersteller oder Importeur von Lebensmitteln, Bedarfsgegenständen oder kosmetischen Mitteln) für die Sicherheit der von ihm in den Verkehr (Verkauf) gebrachten Erzeugnisse selbst verantwortlich.
Wir, als die für den gesundheitlichen Verbraucherschutz in Mönchengladbach zuständige Behörde, überprüfen regelmäßig risikoorientiert die Einhaltung der geltenden Rechtsvorschriften im Verkehr mit Lebensmitteln, kosmetischen Mitteln, Tabakerzeugnissen sowie Bedarfsgegenständen durch die entsprechenden Unternehmer.
Dazu führen wir unter anderem regelmäßig unangekündigte Betriebskontrollen durch, entnehmen Proben und lassen diese in akkreditierten Laboren untersuchen.
Ergänzend werden weiterhin zum Beispiel Meldungen zu nicht sicheren Lebensmitteln in das europäische Schnellwarnsystem RASFF eingestellt, sowie die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben bei Exporten in Form von Export-Zertifikaten überprüft.
Bei lebensmittelbedingten Krankheitsausbrüchen ermitteln wir zudem in Zusammenarbeit mit den Gesundheitsbehörden.
Wenn Sie bei Lebensmitteln, kosmetischen Mitteln oder Bedarfsgegenständen Mängel feststellen oder den Umgang mit diesen in einem Betrieb für mangelhaft halten, sollten Sie sich zunächst an die Verantwortlichen vor Ort wenden.