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Was macht die Abteilung "Verbraucherschutz?"

Die Abteilung Verbraucherschutz hat die Aufgabe die Verbraucher*innen vor gesundheitlichen Gefahren, Irreführung und Täuschung bei

  • Lebensmitteln
  • kosmetischen Mitteln
  • Bedarfsgegenständen (dies sind alltägliche Gebrauchsgegenstände, mit denen der Mensch oder ein Lebensmittel in Berührung kommt)
  • und Erzeugnissen im Sinne des Tabakerzeugnisgesetzes (im folgenden Tabakerzeugnisse)

zu schützen.

Tierärzt*innen, Lebensmittelchemiker und Lebensmittelkontrolleur*innen arbeiten gemeinsam interdisziplinär zusammen. Sie führen Beratungen vor Gewerbeeröffnung, Betriebskontrollen und amtliche Probenahme durch. Dabei reicht das Spektrum vom europaweit handelnden Industrieunternehmen bis zum Kiosk an der Ecke.

Weitere Aufgaben sind unter anderem die zentrale Aus- und Fortbildung des Überwachungspersonals und die Weiterentwicklung des im Fachbereich eingeführten Qualitätsmanagementsystems zur Sicherstellung der Qualität und Vergleichbarkeit der amtlichen Lebensmittelüberwachung.

Zuständigkeit

Unsere Zuständigkeit beläuft sich auf die Verbraucher*innen und die Unternehmen aus den oben genannten Bereichen, die im Stadtgebiet von Mönchengladbach ansässig sind und bezieht sich ausschließlich auf den gesundheitlichen Verbraucherschutz.


Für Fragen in Bezug auf einen technischen und wirtschaftlichen Verbraucherschutz wenden Sie sich bitte an die Verbraucherzentrale in NRW:
https://www.verbraucherzentrale.nrw/


Weitere Informationen erhalten Sie hier:
https://lebensmitteltransparenz.nrw.de/
https://www.lebensmittelwarnung.de/