Verhaltensprüfungen (LHundG NRW)

Der Fachbereich Verbraucherschutz und Tiergesundheit bietet regelmäßig Verhaltensprüfungen für gefährliche Hunde zur Befreiung von der Maulkorb- und Anleinpflicht nach dem Landeshundegesetz NRW (LHundG NRW) an.

Füllen Sie das hinterlegte Formular aus, um sich auf die Warteliste für den nächsten Termin setzen zu lassen. Der Fachbereich Verbraucherschutz und Tiergesundheit wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen, sobald die nächste Verhaltensprüfung feststeht.

Im Zuge der Verhaltensprüfungen werden verschiedene praktische Übungen für das Gespann aus Halter*in und Hund zur Überprüfung des Charakters und Gehorsams des Hundes durchgeführt. Die Prüfung wird in Kooperation mit einer anerkannten Sachverständigen nach dem LHundG NRW abgenommen und dauert circa drei Stunden. Pro Prüfungstermin können maximal fünf Gespanne teilnehmen. Die Teilnahme ist auch für Personen mit Wohnsitz außerhalb von Mönchengladbach möglich. 

Für die Durchführung der Verhaltensprüfung nach dem LHundG NRW wird auf Grundlage der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW eine Gebühr in Höhe von insgesamt 140,00 € pro Hund-Halter-Gespann fällig. Maximal kann pro Termin eine weitere eingetragene Aufsichtsperson gegen eine zusätzliche Gebühr von 50,00 € teilnehmen.

Herr Lingen
Zimmer 001
Tel.: (02161) 25 - 2845
Mo - Fr: 08.30 - 12.30 Uhr 
Mo - Do: 14.00 - 16.00 Uhr 


Frau Senden
Zimmer 006
Tel.: (02161) 25 - 2850
Mo - Fr: 08.30 - 12.30 Uhr 
Mo - Do: 14.00 - 16.00 Uhr 

Dr. Ferdinand Schmitz

Gabriele Rittgerodt

Telefon: 
02161 - 25 2831

E-Mail:
veterinaeramt@moenchengladbach.de

Termine nur nach vorheriger Vereinbarung!