Zur Dienstleistung: Anmeldung der Tierhaltung nach § 26 Viehverkehrs-Verordnung
Anmeldung einer Tierhaltung in Mönchengladbach
Hobbyhaltung Hühner
Wichtige Hinweise und Informationen zur Hobbyhaltung von Hühner finden Sie hier.
Zum Schutz gegen die Verschleppung von Tierseuchen sind bestimmte Tierhaltungen dem Veterinäramt anzuzeigen.
Gemäß § 26 Viehverkehrsverordnung ist jede*r Halter*in von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Einhufern, Hühnern, Enten, Gänsen, Fasanen, Perlhühnern, Rebhühnern, Truthühnern, Wachteln oder Laufvögeln und Bienen verpflichtet, die Tierhaltung sowohl bei der zuständigen Veterinärbehörde als auch bei der Tierseuchenkasse der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen anzumelden.
Die Anmeldung ist erforderlich unabhängig davon, ob es sich um eine private oder gewerbliche Tierhaltung handelt.
Der Fachbereich Verbraucherschutz und Tiergesundheit benötigt Ihre Angaben, um im Bedarfsfall effektiv eine Tierseuche bekämpfen zu können.
Die Anmeldung Ihrer Tierhaltung beim Fachbereich Verbraucherschutz und Tiergesundheit ist kostenfrei. Jedoch ist in Abhängigkeit von Tierart und Anzahl eine Jahresgebühr an die Tierseuchenkasse zu entrichten.
Bitte geben Sie uns eine kurze Rückmeldung, wenn es zu Veränderungen im Tierbestand kommen sollte oder wenn Sie die Tierhaltung auflösen.
§ 26 der Verordnung zum Schutz gegen die Verschleppung von Tierseuchen im Viehverkehr (Viehverkehrsverordnung - ViehVerkV)