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Tierseuchenbekämpfung

Als Tierseuche werden all die Infektionen mit Krankheitserregern bezeichnet, die zunächst bei Tieren auftreten und auf andere Tiere oder den Menschen übertragen werden können.

Trotz großer wissenschaftlicher Fortschritte in der Tierseuchenprävention und Tierseuchenbekämpfung, können Tierseuchen nicht nur eine erhebliche Gefahr für die Tierbestände selbst darstellen, sondern auch für den Menschen gefährlich werden.

Es gibt einige Tierkrankheiten, beispielsweise die Tollwut oder die Papageienkrankheit (Psittakose), die auch auf Menschen übertragen werden können, und es gibt solche, die zu großen wirtschaftlichen Schäden in der Landwirtschaft führen können. Hierzu rechnet man u. a. die Maul- und Klauenseuche, die Schweinepest oder die Geflügelpest. 

Zentrale Aufgabe des Fachbereiches Verbraucherschutz und Tiergesundheit im Rahmen der Tierseuchenbekämpfung ist es, die Nutztierbestände vor der Einschleppung von Seuchen zu schützen. Ziel ist es, die Übertragung auf Menschen und andere Tiere zu verhindern. Des Weiteren sollen wirtschaftliche Schäden  verhindert oder zumindest möglichst eingedämmt werden. 

Die Tierärzt*innen der Stadtverwaltung überprüfen in regelmäßigen Abständen landwirtschaftliche Tierhalter auf die Einhaltung tierseuchenrechtlicher Vorschriften. Sie überprüfen ferner auf Ausstellungen und Märkten, ob die dort ausgestellten Tiere die jeweils vorgeschriebenen Impfungen erhalten haben.

Sollten Sie Erkenntnisse über eine gleichzeitige Erkrankung und/oder das Verenden mehrerer Tiere in Ihrem Bestand haben, so wenden Sie sich zunächst an einen praktischen Tierarzt. Dieser wird den Fachbereich Verbraucherschutz und Tiergesundheit dann informieren, sofern ein Seuchenverdacht besteht. Sie können sich mit Ihren Beobachtungen aber auch direkt an uns wenden.

Informationen über akute Tierseuchenausbrüche in Deutschland erhalten Sie auf der Internetseite des Friedrich-Löffler-Institutes (FLI) oder auf der Internetpräsenz des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV). Informationen über die aktuelle Tierseuchenlage sind insbesondere im Tierseucheninformationssystem (TSIS) abrufbar.

Von besonderer Relevanz sind zur Zeit die Afrikanische Schweinepest (ASP), die bereits in mehreren Nachbarländern Deutschlands ausgebrochen ist, sowie die Vogelgrippe/Geflügelpest, die jederzeit in Deutschland auftreten kann.

Die zentrale rechtliche Grundlage im Rahmen der Tierseuchenprävention und Tierseuchenbekämpfung stellt das Tiergesundheitsgesetz mit den dazu erlassenen Spezialverordnungen dar. Hierin ist insbesondere die Bekämpfung von Seuchen bei Haustieren, Nutztieren und Fischen geregelt.

Frau Henders
Zimmer 003
Tel.: (02161) 25 - 2839
Mo - Fr (außer Mi): 08.30 - 12.30 Uhr
Mo - Do (außer Mi): 14.00 - 16.00 Uhr 


Herr Lingen
Zimmer 001
Tel.: (02161) 25 - 2845
Mo - Fr: 08.30 - 12.30 Uhr 
Mo - Do: 14.00 - 16.00 Uhr 


Termine nur nach vorheriger Vereinbarung. 

Geflügelpest: Aktuelle Informationen

Hier finden Sie aktuelle Informationen zur Geflügelpest.

Bei der Aviären Influenza, auch Geflügelpest oder Vogelgrippe genannt, handelt es sich um eine anzeigepflichtige und daher staatlich bekämpfungspflichtige Tierseuche, die vor allem bei Geflügel und Wildvögeln zu schweren Erkrankungserscheinungen und massenhaftem Verenden führen kann.

Die Krankheit wird durch Aviäre Influenzaviren verursacht, die weltweit verbreitet sind. Die Viren überleben in wilden Wasservögeln. Diese können als Reservoir des Virus betrachtet werden und sind häufig Träger, ohne selbst zu erkranken. Dadurch kann es immer wieder zu Ausbrüchen der Geflügelpest in Hausgeflügelbeständen kommen.

Die Übertragung erfolgt durch direkten oder indirekten Kontakt wie etwa über Ausscheidungen. Daher werden alle Geflügelhalterauch bei Klein- und Hobbyhaltungen- dringend zur Einhaltung der gesetzlichen Biosicherheitsmaßnahmen aufgefordert. Dazu zählen unter anderem:

  • Gehaltenes Geflügel darf nur an für Wildvögel unzugänglichen Stellen gefüttert werden.
  • Wildvögel dürfen keinen Zugang zum Wasser der Tränke, zum Futter, zur Einstreu oder zu weiteren Gegenständen, die mit dem Geflügel in Berührung kommen, haben.
  • Schuhwerk, Schubkarren, Arbeitsgeräte, mit denen man innerhalb der Geflügelhaltung arbeitet, müssen vor Verwendung gereinigt und desinfiziert werden, falls eine Verschleppung über diese Geräte nicht ausgeschlossen werden kann.
  • Unklare Krankheits- und Todesfälle im eigenen Geflügelbestand müssen unverzüglich durch einen Tierarzt abgeklärt werden.

Wer Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühner, Wachteln oder Laufvögel halten will, hat dies nach § 26 der Viehverkehrsverordnung der zuständigen Behörde vor Beginn der Tätigkeit unter Angabe seines Namens, seiner Anschrift und der Anzahl der im Jahresdurchschnitt voraussichtlich gehaltenen Tiere, ihrer Nutzungsart und ihres Standortes, bezogen auf die jeweilige Tierart, anzuzeigen. Änderungen sind unverzüglich anzuzeigen. Im Land Nordrhein-Westfalen ist die Tierseuchenkasse in Münster die zuständige Behörde für diese Anmeldung.

Geflügelhalter, die ihre Geflügelhaltung nicht bei der Tierseuchenkasse angemeldet haben, können mit Regressansprüchen konfrontiert werden, wenn die Geflügelpest in einem nicht gemeldeten Geflügelbestand auftritt oder sich über diesen weiter ausbreitet.

Je nach Entwicklung des Seuchengeschehens, kann auch eine Aufstallung des Hausgeflügels in der Stadt Mönchengladbach notwendig werden. Allen Geflügelhaltern wird daher angeraten, Aufstallungsmöglichkeiten schon jetzt zu planen und ggf. vorzubereiten.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der Homepage des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV).

Alle Geflügelhalter - auch Klein- und Hobbyhaltungen - werden dringend zur Einhaltung der gesetzlichen Biosicherheitsmaßnahmen aufgefordert.

Dazu zählen unter anderem:

  • Gehaltenes Geflügel darf nur an für Wildvögel unzugänglichen Stellen gefüttert werden.
  • Wildvögel dürfen keinen Zugang zum Wasser der Tränke, zum Futter, zur Einstreu oder zu weiteren Gegenständen, die mit dem Geflügel in Berührung kommen, haben.
  • Schuhwerk, Schubkarren, Arbeitsgeräte, mit denen man innerhalb der Geflügelhaltung arbeitet, müssen vor Verwendung gereinigt und desinfiziert werden, falls eine Verschleppung über diese Geräte nicht ausgeschlossen werden kann.
  • Unklare Krankheits- und Todesfälle im eigenen Geflügelbestand müssen unverzüglich durch einen Tierarzt abgeklärt werden.
  • Aufstallungsmöglichkeiten planen und ggf. vorbereiten, im Falle einer Aufstallungspflicht in der Stadt Mönchengladbach
  • Anmeldung der Geflügelhaltung bei der Tierseuchenkasse in Münster, sofern noch nicht geschehen

Blauzungenkrankheit (BTV): Aktuelle Informationen

In Kleve im Kreis Kleve wurde am 12 .10.2023 der Ausbruch von BTV3 festgestellt. Aus diesem Grund hat das Land NRW seinen Status als "BTV-frei" verloren. Damit sind Verbringungsbeschränkungen verbunden, die Sie auf der Internetseite des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz abrufen können.

Die Blauzungenkrankheit ist eine anzeigepflichtige Tierseuche, für die alle Wiederkäuer empfänglich sind. Sie wird durch ein Virus verursacht, das durch infizierte Stechmücken (Gnitzen) übertragen wird. Das klinische Krankheitsbild geht mit schmerzhaften Haut- und Schleimhautentzündungen am Kopf, den Geschlechtsorganen, den Zitzen und am Kronsaum der Klauen einher. Neben leichten Verläufen mit Leistungseinbußen durch Milchrückgang, Gewichtsverlust und Aborten führen schwere Verlaufsformen auch zu hohen Sterblichkeitsraten (insbesondere bei Schafen). Eine Blaufärbung der Zunge ist nur gelegentlich bei Schafen zu sehen.

Frau Henders
Zimmer 003
Tel.: (02161) 25 - 2839
Mo-Di, Do-Fr: 08.30 - 12.30 Uhr 
Mo, Di, Do: 14.00 - 16.00 Uhr 


Herr Lingen
Zimmer 001
Tel.: (02161) 25 - 2845
Mo - Fr: 08.30 - 12.30 Uhr 
Mo - Do: 14.00 - 16.00 Uhr 


Frau Senden
Zimmer 006
Tel.: (02161) 25 - 2850
Mo - Fr: 08.30 - 12.30 Uhr 
Mo - Do: 14.00 - 16.00 Uhr 

Dr. Ferdinand Schmitz

Gabriele Rittgerodt

Telefon: 
02161 - 25 2831

E-Mail:
veterinaeramt@moenchengladbach.de

Termine nur nach vorheriger Vereinbarung!