Als Tierseuche werden all die Infektionen mit Krankheitserregern bezeichnet, die zunächst bei Tieren auftreten und auf andere Tiere oder den Menschen übertragen werden können.
Trotz großer wissenschaftlicher Fortschritte in der Tierseuchenprävention und Tierseuchenbekämpfung, können Tierseuchen nicht nur eine erhebliche Gefahr für die Tierbestände selbst darstellen, sondern auch für den Menschen gefährlich werden.
Es gibt einige Tierkrankheiten, beispielsweise die Tollwut oder die Papageienkrankheit (Psittakose), die auch auf Menschen übertragen werden können, und es gibt solche, die zu großen wirtschaftlichen Schäden in der Landwirtschaft führen können. Hierzu rechnet man u. a. die Maul- und Klauenseuche, die Schweinepest oder die Geflügelpest.
Zentrale Aufgabe des Fachbereiches Verbraucherschutz und Tiergesundheit im Rahmen der Tierseuchenbekämpfung ist es, die Nutztierbestände vor der Einschleppung von Seuchen zu schützen. Ziel ist es, die Übertragung auf Menschen und andere Tiere zu verhindern. Des Weiteren sollen wirtschaftliche Schäden verhindert oder zumindest möglichst eingedämmt werden.
Die Tierärztinnen und Tierärzte der Stadtverwaltung überprüfen in regelmäßigen Abständen landwirtschaftliche Tierhalter auf die Einhaltung tierseuchenrechtlicher Vorschriften. Sie überprüfen ferner auf Ausstellungen und Märkten, ob die dort ausgestellten Tiere die jeweils vorgeschriebenen Impfungen erhalten haben.
Sollten Sie Erkenntnisse über eine gleichzeitige Erkrankung und/oder das Verenden mehrerer Tiere in Ihrem Bestand haben, so wenden Sie sich zunächst an einen praktischen Tierarzt. Dieser wird den Fachbereich Verbraucherschutz und Tiergesundheit dann informieren, sofern ein Seuchenverdacht besteht. Sie können sich mit Ihren Beobachtungen aber auch direkt an uns wenden.