Tierische Nebenprodukte

Tierische Nebenprodukte sind alle vom Tier stammenden Reststoffe, die nicht für den menschlichen Verzehr geeignet sind. Da von diesen Produkten eine Gefährdung für die Menschen, Tiere und Umwelt ausgehen kann, sollen diese sicher verwertet und so entsorgt werden, dass weder die Gesundheit von Menschen und Tieren, noch die Umwelt gefährdet werden. Beispiele für tierische Nebenprodukte sind verendete Tiere, Schlachtabfälle,  Küchen- und Speiseabfälle oder Magen-Darm-Inhalt. 

Die tierischen Nebenprodukte werden in drei Kategorien unterteilt:
- Kategorie 1: Material mit hohem Risiko
- Kategorie 2: Material mit einem mittleren Risiko
- Kategorie 3: Material mit einem geringen Risiko

Weitere Informationen sind der Internetpräsenz des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) oder des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV NRW) zu entnehmen.

Zu den zentralen Rechtsgrundlagen im Bereich der tierischen Nebenprodukte gelten folgende Gesetze und Verordnungen:

  •  Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates (VO 1069/2009)
  •  Verordnung (EU) Nr. 142/2011 der Kommission (VO 142/2011)
  •  Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz (TierNebG)
  •  Verordnung zur Durchführung des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes (Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsverordnung - TierNebV)

Frau Wolff
Zimmer 005
Tel. (0 21 61) 25 - 2834 
Mo - Fr: 08.00 - 12.30 Uhr 
Mo - Do: 14.00 - 16.00 Uhr 


Frau Senden
Zimmer 006
Tel.: (02161) 25 - 2850
Mo - Fr: 08.30 - 12.30 Uhr 
Mo - Do: 14.00 - 16.00 Uhr 


Termine nur nach vorheriger Vereinbarung. 

Dr. Ferdinand Schmitz

Gabriele Rittgerodt

Telefon: 
02161 - 25 2831

E-Mail:
veterinaeramt@moenchengladbach.de

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