Registrierungspflicht beim Transport von Huftieren
Jede Person, die innerhalb der EU grenzüberschreitend Huftiere (Pferde, Esel, etc.) transportiert, muss sich vor dem Transport beim Fachbereich Verbraucherschutz und Tiergesundheit als Transporteur registrieren. Die Registrierungspflicht ergibt sich aus Artikel 87 der Verordnung (EU) 2016/429 und gilt sowohl für gewerbliche als auch für private Transporte.
Sie werden vom Fachbereich Verbraucherschutz und Tiergesundheit in der europäischen TRACES-Datenbank als Transporteur hinterlegt.
Erforderliche Unterlagen:
Für die Registrierung benötigen wir folgende Angaben von Ihnen:
- Name und Anschrift
- Kontaktdaten (E-Mail-Adresse und Telefonnummer)
- Kategorien, Arten und Anzahl der Huftiere, die transportiert werden sollen
- Transportmittel (Straßenfahrzeuge mit Angabe des Kennzeichens)
Bitte senden Sie uns diese Daten mindestens 7 Tage vor Beginn des geplanten Transports per E-Mail, um als Transporteur registriert zu werden. Falls Ihr Wohnsitz außerhalb von Mönchengladbach liegt, ist für diese Registrierung die Veterinärbehörde am Wohnort des Transporteurs zuständig. Bitte achten Sie in dem Fall ebenfalls auf eine rechtzeitige Beantragung der Registrierung.
Verordnung (EU) 2016/429
Fristen
Sollten Sie einen Transport planen, senden Sie uns bitte frühestmöglich (spätestens aber 7 Tage) vor geplantem Transport die benötigen Angaben zu. Der Fachbereich Verbraucherschutz und Tiergesundheit wird anschließend die Registrierung vornehmen.
Kosten
Für die Registrierung als Transporteur fallen keine Gebühren an.