Private Reisen mit Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen)

Der Reiseverkehr mit Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen) in Staaten der Europäischen Union und in Drittländer unterliegt umfangreichen tierseuchenrechtlichen Regelungen.

  • Innerhalb der EU benötigen Sie für die Reise mit Ihrem Hund, Ihrer Katze oder Ihrem Frettchen z.B. nur einen EU-Heimtierausweis mit gültiger Tollwutimpfung. Dieser ist bei jedem Grenzübertritt mitzuführen. Eine separate Gesundheitsbescheinigung ist nicht notwendig. Für andere Tierarten (z.B. Pferde, Vögel, etc.) ist hingegen auch bei Reisen innerhalb der EU eine Gesundheitsbescheinigung erforderlich.
  • Im Reiseverkehr außerhalb der EU sowie zur Teilnahme an bestimmten Tierveranstaltungen ist darüber hinaus eine amtstierärztliche Gesundheitsbescheinigung notwendig.

Da die Einreisevoraussetzungen für Tiere je nach Land unterschiedlich sind, ist anzuraten, erforderliche Impfungen und Untersuchungen möglichst frühzeitig abzuklären. Eine Gesundheitsbescheinigung kann nur dann ausgestellt werden, wenn alle Bedingungen des Ziellandes erfüllt sind.

Wichtig: Über die Einreisevoraussetzungen Ihres Ziellandes müssen Sie sich eigenverantwortlich informieren. Aufgrund der vielfältigen Regelungen der verschiedenen Reiseländer ist anzuraten, sich frühzeitig über notwendige Impfungen oder Behandlungen zu erkundigen. Gegebenenfalls können Ihnen die jeweiligen Konsulate entsprechende Informationen oder Musterbescheinigungen zukommen lassen.

Sollte Ihr Zielland über keine eigenen Musterbescheinigungen verfügen, kann der Fachbereich Verbraucherschutz und Tiergesundheit eine mehrsprachige Gesundheitsbescheinigung für Ihr Tier ausstellen.

 

Bitte beachten Sie unbedingt, dass für die Wiedereinreise nach Deutschland nachweislich ein gültiger Tollwutschutz Ihres Tieres sowie eine fälschungssichere Kennzeichnung erforderlich ist. Je nach Reiseland (bsplw. Türkei, Serbien, ...) ist für die Wiedereinreise zudem eine Blutuntersuchung auf Tollwut-Antikörper notwendig. Nähere Informationen bietet Ihnen u.a. das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.

Fristen

Sollten Sie eine Reise planen, für die Sie eine amtliche Gesundheitsbescheinigung benötigen, füllen die bitte frühestmöglich (spätestens aber 7 Tage) vor geplanter Abreise das hinterlegte Formular aus. Der Fachbereich Verbraucherschutz und Tiergesundheit wird sich zur Abstimmung eines Untersuchungstermins mit Ihnen in Verbindung setzen.

Sollten Sie in Ausnahmefällen diese Frist nicht einhalten können, melden Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail beim Fachbereich Verbraucherschutz und Tiergesundheit.

 

Kosten

Für die Ausstellung amtstierärztlicher Bescheinigungen werden gemäß der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW) Verwaltungsgebühren fällig, wie zum Beispiel:

  • Gesundheitsbescheinigung für Heimtiere (u.a. Hund/Katze) - 35,00 € für bis zu zwei Tiere
  • Gesundheitsbescheinigungen für Pferde (innergemeinschaftliches Verbringen) - ab 50,00 € zzgl. Anfahrtskosten

Die genannten Gebühren gelten unter Vorbehalt und sind im Einzelfall, bsplw. für andere als die o.g. Tierarten, zu erfragen.

Als Rechtsgrundlage für das Verbringen oder für Reisen mit Tieren kommt zunächst die Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung in Betracht. Ebenso von Relevanz sind die Verordnungen (EU) 2016/429, (EU) 576/2013 und (EU) 577/2013.

Herr Lingen
Zimmer 001
Tel.: (02161) 25 - 2845
Mo - Fr: 08.30 - 12.30 Uhr 
Mo - Do: 14.00 - 16.00 Uhr 


Frau Senden
Zimmer 006
Tel.: (02161) 25 - 2850
Mo - Fr: 08.30 - 12.30 Uhr 
Mo - Do: 14.00 - 16.00 Uhr 


Frau Henders
Zimmer 003
Tel.: (02161) 25 - 2839
Mo-Di, Do-Fr: 08.30 - 12.30 Uhr 
Mo, Di, Do: 14.00 - 16.00 Uhr 


Herr Haberkorn
Zimmer 003a
Tel.: (02161) 25 - 2857
Mo - Fr: 08.30 - 12.30 Uhr 
Mo - Do: 14.00 - 16.00 Uhr 

Kontakt

Anschrift
Stadtverwaltung Mönchengladbach
Fachbereich 39
Verbraucherschutz und Tiergesundheit
Am Mevissenhof 42
41068 Mönchengladbach

Sprechzeiten:
Mo bis Fr: 8.30 - 12.00 Uhr
Termine nur nach vorheriger Vereinbarung!

Telefon: 
02161 - 25 2831

E-Mail:
veterinaeramt@moenchengladbach.de


Anfahrt

Der Fachbereich Verbraucherschutz und Tiergesundheit ist gut an den öffentlichen Personennahverkehr angebunden. Die Haltestellen Waldhausen Kirche und Nicodemstraße befinden sich in fußläufiger Entfernung. Sie erreichen diese mit den Buslinien 003, 013, 023, 033, 035 und SB83.

In unmittelbarer Nähe des Verwaltungsgebäudes steht zudem eine begrenzte Anzahl kostenfreier Parkmöglichkeiten zur Verfügung.