Reisen mit Pferden innerhalb der EU/ins Ausland

Formular Transport Pferde

Sollten Sie einen Transport planen, für den Sie eine TRACES-Bescheinigung benötigen, füllen Sie bitte frühestmöglich (spätestens aber 14 Tage) vor Abreise das hinterlegte Formular aus. 

Bei Tiertransporten sind insbesondere die tierschutzrechtlichen Vorgaben der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 sowie die tierseuchenrechtlichen Vorgaben der Verordnung (EU) Nr. 2016/429 zu beachten. Bei Transporten von Pferden innerhalb und außerhalb Europas ist für jedes Tier ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis erforderlich. Dies dient dem Schutz vor der Ausbreitung von Tierseuchen im Tierverkehr über die Landesgrenzen hinweg. Um ein solches Gesundheitszeugnis zu erhalten, muss das Tier von einem amtlichen Tierarzt begutachtet werden.

Tiertransporte sind über die europäische TRACES-Datenbank anzumelden. TRACES ist die Abkürzung für TRAde Control and Expert System. Mit Hilfe dieses Systems soll eine bessere Kontrolle und Rückverfolgbarkeit von Tiertransporten erreicht werden. Bei Transporten, die über die TRACES-Datenbank abzuwickeln sind, werden die Tiere vor Transportbeginn durch die amtlichen Tierärzt*innen des Fachbereich Verbraucherschutz und Tiergesundheit untersucht. Sofern die Tiere transportfähig und alle tierseuchenrechtlichen Bedingungen erfüllt sind, wird die TRACES-Bescheinigung ausgehändigt.

Sollten Sie einen Transport planen, für den Sie eine TRACES-Bescheinigung benötigen, füllen Sie bitte frühestmöglich (spätestens aber 14 Tage) vor Abreise das hinterlegte Formular aus. Der Fachbereich Verbraucherschutz und Tiergesundheit wird sich nach Eingang des Formulars zur Abstimmung eines Untersuchungstermins mit Ihnen in Verbindung setzen.

Registrierung als Transporteur: Für den Transport müssen Sie sich zwingend als Transporteur*in von Huftieren registrieren lassen. Dies ist eine Anforderung gemäß Artikel 87 der Verordnung (EU) 2016/429 und gilt sowohl für gewerbliche als auch für private Transporte.

Die Registrierung ist kostenlos und kann entweder über das Online-Formular oder telefonisch bei Herrn Lingen (02161-25 2845) oder Frau Senden (02161-25 2850) vorgenommen werden. 

Erforderliche Unterlagen

Der Reiseverkehr mit Tieren in Staaten der Europäischen Union und in Drittländer unterliegt umfangreichen tierseuchenrechtlichen Regelungen.

Beim Tiertransport müssen außerdem verschiedene Dokumente und Unterlagen mitgeführt werden, die bei Kontrollen vorzulegen sind. Zu den Transportpapieren gehören je nach Transportdauer u.a.:

  • TRACES-Bescheinigung
  • ggfs. Fahrtenbuch
  • ggfs. Befähigungsnachweis
  • ggfs. Zulassungsnachweis

Tiertransporte können jederzeit angehalten und kontrolliert werden.

 

Fristen

Sollten Sie einen Transport planen, für den Sie eine TRACES-Bescheinigung benötigen, füllen Sie bitte frühestmöglich (spätestens aber 14 Tage) vor Abreise das hinterlegte Formular aus. Der Fachbereich Verbraucherschutz und Tiergesundheit wird sich nach Eingang des Formulars zur Abstimmung eines Untersuchungstermins mit Ihnen in Verbindung setzen.

 

Kosten

Für die Ausstellung amtstierärztlicher Bescheinigungen werden gemäß der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung (AVwGebO NRW) Verwaltungsgebühren fällig.

Die hierfür anfallenden Gebühren setzen sich zusammen aus den Kosten für die Untersuchung der Tiere, den Fahrtkosten zum Standort Ihrer Tierhaltung und den Kosten für die Datenerfassung in der TRACES-Datenbank.

  • Verordnung (EG) Nr. 1/2005
  • Verordnung (EU) Nr. 2016/429

Herr Lingen
Zimmer 003
Tel.: (02161) 25 - 2845
Mo - Fr: 08.30 - 12.30 Uhr 
Mo - Do: 14.00 - 16.00 Uhr 


Frau Senden
Zimmer 006
Tel.: (02161) 25 - 2850
Mo - Fr: 08.30 - 12.30 Uhr 
Mo - Do: 14.00 - 16.00 Uhr 


Frau Henders
Zimmer 003a
Tel.: (02161) 25 - 2839
Mo-Di, Do-Fr: 08.30 - 12.30 Uhr 
Mo, Di, Do: 14.00 - 16.00 Uhr 


Herr Dr. Dautzenberg
Zimmer 001
Tel.: (02161) 25 - 2817
Mo - Fr: 08.30 - 12.30 Uhr 
Mo - Do: 14.00 - 15:30 Uhr 


Herr Haberkorn
Zimmer 008
Tel.: (02161) 25 - 2857
Mo - Fr: 08.30 - 12.30 Uhr 
Mo - Do: 14.00 - 15:30 Uhr 

Kontakt

Anschrift
Stadtverwaltung Mönchengladbach
Fachbereich 39
Verbraucherschutz und Tiergesundheit
Am Mevissenhof 42
41068 Mönchengladbach

Sprechzeiten:
Mo bis Fr: 8.30 - 12.00 Uhr
Termine nur nach vorheriger Vereinbarung!

Telefon: 
02161 - 25 2831

E-Mail:
veterinaeramt@moenchengladbach.de


Anfahrt

Der Fachbereich Verbraucherschutz und Tiergesundheit ist gut an den öffentlichen Personennahverkehr angebunden. Die Haltestellen Waldhausen Kirche und Nicodemstraße befinden sich in fußläufiger Entfernung. Sie erreichen diese mit den Buslinien 003, 013, 023, 033, 035 und SB83.

In unmittelbarer Nähe des Verwaltungsgebäudes steht zudem eine begrenzte Anzahl kostenfreier Parkmöglichkeiten zur Verfügung.