Zur Dienstleistung: Formular "Gewerbliche Tiertransporte ins Ausland"
Gewerbliche Tiertransporte ins Ausland
Bei gewerblichen Tiertransporten sind insbesondere die tierschutzrechtlichen Vorgaben der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 sowie die tierseuchenrechtlichen Vorgaben der Verordnung (EU) Nr. 2016/429 zu beachten.
Gewerbliche Tiertransporte sind über die europäische TRACES-Datenbank anzumelden. TRACES ist die Abkürzung für TRAde Control and Expert System. Mit Hilfe dieses Systems soll eine bessere Kontrolle und Rückverfolgbarkeit von Tiertransporten erreicht werden. Bei Transporten, die über die TRACES-Datenbank abzuwickeln sind, werden die Tiere vor Transportbeginn durch die amtlichen Tierärzt*innen des Fachbereich Verbraucherschutz und Tiergesundheit untersucht. Sofern die Tiere transportfähig und alle tierseuchenrechtlichen Bedingungen erfüllt sind, wird die TRACES-Bescheinigung wird ausgehändigt.
Erforderliche Unterlagen
Der Reiseverkehr mit Tieren in Staaten der Europäischen Union und in Drittländer unterliegt umfangreichen tierseuchenrechtlichen Regelungen.
Beim Tiertransport müssen außerdem verschiedene Dokumente und Unterlagen mitgeführt werden, die bei Kontrollen vorzulegen sind. Zu den Transportpapieren gehören je nach Transportdauer u.a.:
- Fahrtenbuch
- Befähigungsnachweis
- Zulassungsnachweis
- TRACES-Bescheinigung
Tiertransporte können durch die zuständige Behörde jederzeit angehalten und kontrolliert werden.
Fristen
Sollten Sie einen gewerblichen Transport planen, für den Sie eine TRACES-Bescheinigung benötigen, füllen Sie bitte frühestmöglich (spätestens aber 7 Tage) vor geplanter Abreise das hinterlegte Formular aus. Der Fachbereich Verbraucherschutz und Tiergesundheit wird sich nach Eingang des Formulars zur Abstimmung eines Untersuchungstermins mit Ihnen in Verbindung setzen.
Kosten
Für die Ausstellung amtstierärztlicher Bescheinigungen werden gemäß der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW) Verwaltungsgebühren fällig.
Die hierfür anfallenden Gebühren setzen sich zusammen aus den Kosten für die Untersuchung der Tiere, den Fahrtkosten zum Standort Ihrer Tierhaltung und den Kosten für die Datenerfassung in der TRACES-Datenbank.
- Verordnung (EG) Nr. 1/2005
- Verordnung (EU) Nr. 2016/429
Herr Lingen
Zimmer 001
Tel.: (02161) 25 - 2845
Mo - Fr: 08.30 - 12.30 Uhr
Mo - Do: 14.00 - 16.00 Uhr
Frau Senden
Zimmer 006
Tel.: (02161) 25 - 2850
Mo - Fr: 08.30 - 12.30 Uhr
Mo - Do: 14.00 - 16.00 Uhr
Frau Henders
Zimmer 003
Tel.: (02161) 25 - 2839
Mo-Di, Do-Fr: 08.30 - 12.30 Uhr
Mo, Di, Do: 14.00 - 16.00 Uhr
Herr Haberkorn
Zimmer 003a
Tel.: (02161) 25 - 2857
Mo - Fr: 08.30 - 12.30 Uhr
Mo - Do: 14.00 - 16.00 Uhr
Kontakt
Anschrift
Stadtverwaltung Mönchengladbach
Fachbereich 39
Verbraucherschutz und Tiergesundheit
Am Mevissenhof 42
41068 Mönchengladbach
Sprechzeiten:
Mo bis Fr: 8.30 - 12.00 Uhr
Termine nur nach vorheriger Vereinbarung!
Telefon:
02161 - 25 2831
E-Mail:
veterinaeramt@moenchengladbach.de
Anfahrt
Der Fachbereich Verbraucherschutz und Tiergesundheit ist gut an den öffentlichen Personennahverkehr angebunden. Die Haltestellen Waldhausen Kirche und Nicodemstraße befinden sich in fußläufiger Entfernung. Sie erreichen diese mit den Buslinien 003, 013, 023, 033, 035 und SB83.
In unmittelbarer Nähe des Verwaltungsgebäudes steht zudem eine begrenzte Anzahl kostenfreier Parkmöglichkeiten zur Verfügung.