Tiere im Reiseverkehr

Der Reiseverkehr mit Tieren in Staaten der Europäischen Union und in Drittländer unterliegt umfangreichen tierseuchenrechtlichen Regelungen.

Wir informieren Sie auf den Unterseiten über die wichtigsten Regelungen.

Sollten Sie eine private Reise mit Ihrem Tier oder einen gewerblichen Tiertransport planen, wofür Sie eine amtstierärztliche Bescheinigung benötigen, setzen Sie sich frühestmöglich (spätestens aber 7 Tage) vor geplanter Abreise mit dem Fachbereich Verbraucherschutz und Tiergesundheit in Verbindung. Dazu können Sie das hinterlegte Formular ausfüllen. Wir nehmen zur Abstimmung eines Untersuchungstermins anschließend Kontakt mit Ihnen auf.

Bei weiteren Fragen stehen Ihnen die Ansprechpartner*innen der Abteilung Tiergesundheit zur Verfügung.


Dr. Ferdinand Schmitz

Gabriele Rittgerodt

Telefon: 
02161 - 25 2831

E-Mail:
veterinaeramt@moenchengladbach.de

Termine nur nach vorheriger Vereinbarung!