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Sachkundeprüfungen (LHundG NRW)

Wer einen erlaubnispflichtigen Hund halten oder ausführen möchte, ist nach § 4 Abs. 1 Nr. 2 Landeshundegesetz NRW (LHundG NRW) dazu verpflichtet, im Vorfeld die erforderliche Sachkunde nachzuweisen.

Die Teilnahme ist nur für Personen mit Wohnsitz in Mönchengladbach möglich.

Große Hunde (§ 11 LHundG NRW): 

Zu den großen Hunden gemäß § 11 LHundG NRW zählen alle Hunde, die im ausgewachsenen Zustand eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm und/oder ein Gewicht von mindestens 20 kg erreicht haben.

Der Nachweis der Sachkunde für große Hunde nach § 11 LHundG NRW wird für gewöhnlich durch eine Prüfung in den Tierarztpraxen erbracht. Auf der Internetseite der Tierärztekammer Nordrhein können Sie zur Abnahme der Sachkundeprüfung autorisierte Tierarztpraxen finden.

Darüber hinaus kann die Sachkundebescheinigung auch von einer oder einem anerkannten Sachverständigen, einer anerkannten sachverständigen Stelle (s.o.) oder von durch die Tierärztekammern benannten Tierärzt*innen erteilt werden. Erkundigen Sie sich hierfür bei ihrem Haustierarzt!

Hinweis: Ein erfolgreicher Nachweis der Sachkunde für gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen impliziert den Nachweis der Sachkunde für die Haltung großer Hunde.


Gefährliche Hunde (§ 3 LHundG NRW): 

Zu den gefährlichen Hunden gemäß § 3 LHundG NRW gehören folgende Rassen:
Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier und deren Kreuzungen untereinander sowie deren Kreuzungen mit anderen Hunden.

Die Sachkundeprüfung zur Haltung dieser Hunde ist bei einem amtlichen Tierarzt im Fachbereich Verbraucherschutz und Tiergesundheit abzulegen. Weitere Informationen dazu erhalten Sie auf dieser Seite.


Hunde bestimmter Rassen (§ 10 LHundG NRW): 

Hunde bestimmter Rassen gemäß § 10 LHundG NRW sind:
Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Español, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inu sowie deren Kreuzungen untereinander sowie mit anderen Hunden.

Wie bei den gefährlichen Hunden, kann die Sachkundeprüfung bei einem amtlichen Tierarzt im Fachbereich Verbraucherschutz und Tiergesundheit abgelegt werden. Alternativ kann die Prüfung auch von einer oder einem anerkannten Sachverständigen oder einer anerkannten sachverständigen Stelle durchgeführt werden.

Eine Liste sachverständiger Personen kann auf der Seite des Landesamts für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW eingesehen werden.

Im Rahmen der Überprüfung Ihrer Sachkunde wird Ihnen von den Mitarbeiter*innen des Fachbereiches Verbraucherschutz und Tiergesundheit ein Fragebogen ausgehändigt, der aktuell 99 Fragen umfasst. Hierbei handelt es sich ausschließlich um Multiple-Choice- und Zuordnungsaufgaben.

Unter anderem werden, neben einem Grundwissen über Hunde, wichtige Bestimmungen der einschlägigen Rechtsvorschriften wie dem Landeshundegesetz NRW oder der Tierschutz-Hundeverordnung abgefragt. Ebenso sind Grundregeln bezüglich des Reiseverkehres mit Hunden Inhalt der Prüfung. Bei Rückfragen wenden Sie sich gerne an die unten genannten Ansprechpartner*innen.

Bitte beachten Sie, dass das übrige Erlaubnisverfahren in der Stadt Mönchengladbach durch das Ordnungsamt abgewickelt wird. Hierzu wenden Sie sich bitte an die zuständigen Sachbearbeiterinnen Frau Steffes (Tel. 02161 - 25 6248) oder Frau Krömer (Tel. 02161 - 25 6243).

Für das Ablegen der Sachkundeprüfung nach § 6 LHundG NRW wird auf Grundlage der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW derzeit eine Verwaltungsgebühr i.H.v. 40,00 € erhoben.

Die genannte Gebühr gilt unter Vorbehalt und ist im Einzelfall zu erfragen. 

Herr Lingen
Zimmer 001
Tel.: (02161) 25 - 2845
Mo - Fr: 08.30 - 12.30 Uhr 
Mo - Do: 14.00 - 16.00 Uhr 


Frau Senden
Zimmer 006
Tel.: (02161) 25 - 2850
Mo - Fr: 08.30 - 12.30 Uhr 
Mo - Do: 14.00 - 16.00 Uhr 

Dr. Ferdinand Schmitz

Gabriele Rittgerodt

Telefon: 
02161 - 25 2831

E-Mail:
veterinaeramt@moenchengladbach.de

Termine nur nach vorheriger Vereinbarung!