Wohnungsaufsicht

Für Eigentümer/innen von Miet- und Genossenschaftswohnungen besteht die Verpflichtung, Wohnungen in einem ordnungsgemäßen Zustand zu erhalten und Mängel am Wohnraum zu beseitigen. Die Wohnungsaufsicht kann beim Eigentümer/in die Einhaltung von Mindestanforderungen verlangen, sofern die Mängel nicht dem Verhalten/Verschulden des/der Mieters/Mieterin zugerechnet werden müssen.Die Wohnungsaufsicht nimmt daher eine eigene Überprüfung vor und fordert gegebenenfalls beim/bei der Vermieter/in  die Beseitigung der Mängel.

Notwendige Unterlagen


Bei Wohnungsmängeln: Mietvertrag und Durchschrift der schriftlichen Mängelanzeige an den/die Vermieter/in.

Gebühren: Auf Anfrage 

Antrag Besichtigungstermin WohnStG

Adresse

Verwaltungsgebäude Fliethstraße
Fliethstraße 86-88
41061 Mönchengladbach

Zugang behindertengerecht

Fax: 02161 25-3629