Wohnungsaufsicht
Für Eigentümer/innen von Miet- und Genossenschaftswohnungen besteht die Verpflichtung, Wohnungen in einem ordnungsgemäßen Zustand zu erhalten und Mängel am Wohnraum zu beseitigen. Die Wohnungsaufsicht kann beim Eigentümer/in die Einhaltung von Mindestanforderungen verlangen, sofern die Mängel nicht dem Verhalten/Verschulden des/der Mieters/Mieterin zugerechnet werden müssen.Die Wohnungsaufsicht nimmt daher eine eigene Überprüfung vor und fordert gegebenenfalls beim/bei der Vermieter/in die Beseitigung der Mängel.
Notwendige Unterlagen
Bei Wohnungsmängeln: Mietvertrag und Durchschrift der schriftlichen Mängelanzeige an den/die Vermieter/in.
Gebühren: Auf Anfrage
Adresse
Verwaltungsgebäude Fliethstraße
Fliethstraße 86-88
41061 Mönchengladbach
Zugang behindertengerecht
Fax: 02161 25-3629