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Wirtschaftlichkeitsberechnungen im sozialen Wohnungsbau, Zustimmung zu baulichen Änderungen

  • Sofern Modernisierungen im sozialen Wohnungsbau geplant sind, müssen diese von der Mietpreis- und Wohnungsaufsicht vorab genehmigt werden und dürfen anschließend in die Wirtschaftlickeitsberechnung einfließen.
  • Die Mietpreis- und Wohnungsaufsicht erstellt auch Wirtschaftlichkeitsberechnungen im sozialen Wohnungsbau gegen Gebühr.
  • Eine Zweckentfremdung liegt vor, wenn sozial geförderter Wohnraum zu anderen als Wohnzwecken genutzt wird. Zum Beispiel: Die Nutzung von gefördertem Wohnraum zu gewerblichen Zwecken. Eine beabsichtigte Zweckentfremdung bedarf der Zustimmung der Mietpreis- und Wohnungsaufsicht. Der Antrag ist schriftlich zu stellen und zu begründen. Genehmigungen werden nur im Ausnahmefall erteilt.

Gebühren
25,00 - 180,00 EUR