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Mietpreisüberwachung
Bei einem Mietpreisverstoss muss die Miete gesenkt werden. Im Bereich des sozialen Wohnungsbaus darf nur eine Kostenmiete erhoben werden. Auskünfte zur Ermittlung und Zulässigkeit können Mieter und Vermieter einholen. Bestätigt sich der Verdacht eines Mietpreisverstoßes, kann die Mietpreis- und Wohnungsaufsicht Eigentümer/Verwalter aufgefordert, die Miete zu senken.
Die Miete für eine freifinanzierte Wohnung kann u. a. nach dem örtlichen Mietwertspiegel zu ermitteln. Die Bestimmungen desWirtschaftsstrafgesetzes und Strafgesetzbuches sind dabei zu beachten.
Anträge zur Prüfung zulässiger Mieten sollen schriftlich eingereicht werden.
Die Mietrichtwerttabelle für Mönchengladbach (Mietspiegel) ist ausschließlich gegen Entgelt erhältlich beim:
Haus- und Grundbesitzerverein e. V.
Humboldtstraße 66
41061 Mönchengladbach
Tel.: (02161) 56 70 70
Fax: (02161) 56 70 717
EMail:Haus & Grund Mönchengladbach
Im Internet wird der aktuelle Mietspiegel für Mönchengladbach nicht dargestellt.
Notwendige Unterlagen
Für den sozialen Wohnungsbau - die aktuelle Wirtschaftlichkeitsberechnung
Für den frei finanzierten Wohnungsbau - Kopie des Mietvertrages und Vorlage der letzten Mieterhöhungserklärung
Gebühren
keine