Mietpreisüberwachung im sozialen Wohnungsbau

Bei einem Mietpreisverstoss muss die Miete gesenkt werden. Im Bereich des sozialenWohnungsbaus darf nur eine Kostenmiete erhoben werden. Auskünfte zur Ermittlung und Zulässigkeit können Mieter und Vermieter einholen. Bestätigt sich der Verdacht eines Mietpreisverstoßes, kann die Mietpreis- und Wohnungsaufsicht Eigentümer/Verwalter aufgefordert, die Miete zu senken.

Notwendige Unterlagen

die aktuelle Wirtschaftlichkeitsberechnung

Gebühren - keine 
 

Termine nur nach telefonischer Vereinbarung möglich.