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Wohnberechtigungsschein (WBS)
Ein Wohnberechtigungsschein berechtigt zum Bezug einer öffentlich geförderten Wohnung (Sozialwohnung).
Wohnungssuchende (Haushalte) erhalten einen Wohnberechtigungsschein, wenn bestimmte Einkommensgrenzen eingehalten werden.
Die Zugehörigkeit zu einem bestimmten Personenkreis (z. B. junge Familien, Alleinerziehende, Menschen mit Behinderung, ältere Menschen) berechtigt darüber hinaus auch zum Bezug einer Sozialwohnung, die speziell hierfür gefördert wurde.
Der Wohnberechtigungsschein gilt für ein Jahr und enthält Angaben über die Anzahl der Personen, für die der WBS gilt sowie die max. Größe der Wohnung (Zimmer, Wohnfläche), die bezogen werden darf.
Wenn die erforderlichen Unterlagen persönlich eingereicht werden, kann der WBS sofort ausgehändigt werden.
Unter folgendem Link haben Sie bereits im Vorfeld die Möglichkeit zu prüfen, ob Sie einen Anspruch auf einen WBS haben könnten:
Gerne stehen wir Ihnen weiterhin für Rückfragen telefonisch zur Verfügung.
Notwendige Unterlagen
Informationen zu den erforderlichen Unterlagen finden Sie unter Formulare
und Broschüren.
Gebühren
ab 4,00 EUR
Formulare & Broschüren
WBS: Antrag auf Erteilung einer allgemeinen Wohnberechtigungsbescheinigung