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Schwerbehinderten-Ausweis

- Ausstellung von Ausweisen und Bescheinigungen für Behinderte - Feststellung von Behinderungen und des Grades der Behinderung - Verlängerung von Schwerbehinderten-Ausweisen

Zu den wichtigsten Aufgaben des Versorgungsamtes gehört es, Anträge von Bürgerinnen und Bürgern zu bearbeiten, die als schwerbehindert festgestellt werden möchten. In diesem Verfahren stellt das Versorgungsamt auch den Grad der Behinderung fest (GdB).

Wenn ihre Behinderung durch die Versorgungsverwaltung festgestellt wird, können Betroffene bestimmte Leistungen und Hilfen erhalten, wie zum Beispiel Freifahrt (Bus und Bahn), Parkerleichterungen oder reduzierte Steuersätze (so genannte Nachteilsausgleiche).

Schwerbehinderte Menschen erhalten einen Schwerbehinderten-Ausweis. Mit diesem Ausweis weisen Sie Ihren Anspruch auf Leistungen nach. Bei bestimmten gesundheitlichen Beeinträchtigungen werden Merkzeichen im Schwerbehinderten-Ausweis eingetragen. Diese Merkzeichen berechtigen zu weitergehenden Hilfen, um behinderungsbedingte Nachteile auszugleichen.

Staatliche Leistungen für Menschen mit Behinderungen

  • Viele behinderte Menschen brauchen teure Geräte, um am gesellschaftlichen Leben teilnehmen zu können. Für solche Mehraufwendungen können sie Hilfen erhalten.
  • Schwerbehinderte Menschen haben einen speziellen Kündigungsschutz. Der Arbeitgeber darf ihnen nur kündigen, wenn das Integrationsamt der Kündigung zugestimmt hat. Beträgt der Grad der Behinderung 30 oder 40, gilt der besondere Kündigungsschutz auch dann, wenn die Person auf Antrag durch die Agentur für Arbeit einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt wurde. 
  • Schwerbehinderte Menschen, die einer Arbeit nachgehen, erhalten zusätzlich zum normalen Urlaub jedes Jahr eine Arbeitswoche zusätzlichen Urlaub.
  • Schwerbehinderte Menschen können früher in Altersrente gehen.
  • Behinderte Menschen zahlen unter bestimmten Voraussetzungen weniger Steuern.
  • Schwerbehinderte Menschen erhalten einen Schwerbehinderten-Ausweis, mit dem sie nachweisen können, dass sie Anspruch auf bestimmte Leistungen haben.
  • Bei bestimmten gesundheitlichen Beeinträchtigungen werden so genannte Merkzeichen im Schwerbehinderten-Ausweis eingetragen. Diese Merkzeichen berechtigen zu besonderen Hilfen, um behinderungsbedingte Nachteile auszugleichen

Antrag stellen

Unabhängig davon, dass in Einzelfällen ein formloser Antrag zur Wahrung von Rechten ausreichend ist (z. B. schnelle Antragstellung zur Wahrung von Fristen), empfiehlt es sich aber, sofort den amtlichen Antragsvordruck oder den Online-Antrag zu verwenden.

 

  • Den Antrag in Papierform können Sie im Bereich Formulare und Broschüren dieser Seite als PDF-Datei herunterladen.
  • Sie erhalten den Vordruck auch in Papierform kostenlos beim Versorgungsamt und beim Bürgerservice in den Mönchengladbacher Bezirksverwaltungsstellen.

 

Notwendige Unterlagen

Beim Erst- oder Änderungsantrag:

  • Ausgefüllter Antrag
  • Personalausweis
  • Passbild (kann nachgereicht werden)
  • Medizinische Unterlagen (sofern vorhanden)

     

Verlängerung/Umtausch/Neuausstellung des Schwerbehindertenausweises: 

Seit Ende 2014 wird der Schwerbehindertenausweis im Bankkartenformat ausgestellt. Die Gültigkeit älterer Ausweise (die nicht im Bankkartenformat sind) kann nicht verlängert werden. Es ist dann eine Neuausstellung erforderlich. Die Ausweise können nicht mehr vor Ort ausgestellt werden. Eine direkte Aushändigung ist somit nicht mehr möglich. Sie werden durch einen externen Dienstleister erstellt und postalisch zugesandt.

Telefonische Sprechzeiten:


montags, mittwochs       13.30 Uhr - 15.00 Uhr
donnerstags                    08.30 Uhr - 12.30 Uhr

Persönliche Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung.

Zuvor ausgestellte Papierausweise behalten bis zum Ablauf Ihre Gültigkeit. Ein Umtausch zum Ausweis im Bankkartenformat ist möglich, eine Umtauschpflicht besteht nicht. 

Notwendige Unterlagen 

  • aktuelles Lichtbild (Passfoto)
  • gegebenenfalls den bisheringen Schwerbehinderten-Ausweis

Rechtliche Grundlagen

Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX)

Gebühren - Keine

Verwaltungsgebäude Fliethstraße
Fliethstraße 86 - 88
41061 Mönchengladbach

Zugang behindertengerecht

Schwerbehindertenrecht@moenchengladbach.de

Fax: 02161/ 253899

Ansprechpartner*innen

Gruppenleitung

Herr Wieland
Zimmer 212
Tel.: 02161/25-3868

Fax 02161/25-3899

Sachbearbeiter*innen

Buchstaben: A, Ba-Bi

Herr Oversberg
Zimmer 220
Tel.: 02161/25-3879

Buchstaben: Bj - Bz, C
Herr Rogge
Zimmer 220
Tel.: 02161/25-3880

Buchstaben: D, Fa - Fg
Frau Vieten
Zimmer 218
Tel.: 02161/25-3875

Buchstaben: Fh - Fz, G (ohne Ge)
Frau Sabah-Weigelt
Zimmer 218
Tel.: 02161/25-3876

Buchstaben:  Ge, He - Hz 
Herr Rogers
Zimmer 217
Tel.: 02161/ 25-3861

Buchstaben: Ha, I, J, Ka
Frau Trachim
Zimmer 217
Tel.: 02161/25-3878

Buchstaben: Kb - Kt
Frau Welters
Zimmer 215
Tel.: 02161/25-3873

Buchstaben: Kö, Ku - Kz, La - Le
Herr Pohl
Zimmer 215
Tel.: 02161/25-3874

Buchstaben: M, Pe
Frau Hillers
Zimmer 214
Tel.: 02161/25-3862

Buchstaben: N, O, Ö, Pa, Li - Lz
Frau Bembenek
Zimmer 214
Tel.: 02161/25-3863

Buchstaben: Pf - Pz, R
Herr Franken
Zimmer 213
Tel.: 02161/25-3870

Buchstaben: Q, Sc
N.N.
Zimmer 213
Tel.: 02161/25-3869

Buchstaben: Sd - Sz
Frau Reichenbach
Zimmer 202
Tel.: 02161/25-3841

Buchstaben: Sa, Sb, T, U, Ü, V, Y
Herr Busch
Zimmer 201
Tel.:02161/25-3872

Buchstaben: W, X, Z
Frau Gregel
Zimmer 202
Tel.: 02161/25-3871

Sachbearbeiter*innen

Buchstaben: A - D
Herr Gehrke
Zimmer 210
Tel.: 02161/25-3867

Buchstaben: E - I
Frau Buszlapp
Zimmer 209
Tel.: 02161/25-3865

Buchstaben: J - K
Frau Schick
Zimmer 210
Tel.: 02161/25-3852

Buchstabe: L - N
Herr Beckers
Zimmer 207
Tel.: 02161/25-3877

Buchstabe: O - R
Frau Goretzki
Zimmer 207
Tel.:02161/25-3896

Buchstaben: S
N.N.
Zimmer 205
Tel.: 02161/25-3891

Buchstaben: T - Z
Frau Meuser
Zimmer 205
Tel.: 02161/25-3892

Sachbearbeiter*innen

Buchstaben: A - F
Frau Schick
Zimmer 210
Tel.: 02161/25-3852

Buchstaben: G - K
Frau Goretzki
Zimmer 207
Tel.:02161/25-3896

Buchstaben: L - R
Frau Meuser
Zimmer 205
Tel.: 02161/25-3892

Buchstaben: S - Z
Herr Beckers
Zimmer 207
Tel.:02161/25-3877

Ansprechpartner*innen

Frau Schax - Ärztin
Zimmer 235
Tel.: 02161/25-3881

Frau Dave - Ärztin 
Zimmer 240
Tel.: 02161/25- 3295

Frau Gebhardt
Zimmer 234
Tel.: 02161/25-3882