Vorwort zu den Arbeitshinweisen des Fachbereichs Soziales und Wohnen
Die Stadt Mönchengladbach ist nach § 6 Absatz 1 Ziffer 2 Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) Träger
- der kommunalen Eingliederungsleistungen (§ 16a SGB II),
- der Bedarfe für Unterkunft und Heizung (§ 22 SGB II),
- der Bedarfe für die Erstausstattung der Wohnung einschließlich Haushaltsgeräte (§ 24 Absatz 3 Satz 1 Nr. 1 SGB II),
- der Bedarfe für die Erstausstattung mit Bekleidung und Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt (§ 24 Absatz 3 Satz 1 Nr. 2 SGB II) sowie
- der Bedarfe für Leistungen der Bildung und Teilhabe (§ 28 SGB II).
In diesem Zusammenhang hat die Stadt Mönchengladbach für die Ausführung der Aufgaben ein uneingeschränktes Weisungsrecht. Bei den Arbeitshinweisen im Leistungsrecht des Bürgergelds / der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II handelt es sich um Entscheidungshilfen für die Mitarbeiter*innen des Jobcenters Mönchengladbach, die dazu beitragen sollen, in gleichgelagerten Fällen nach gleichen Maßstäben zu entscheiden.
Damit soll angesichts einer dezentralen Organisation die Einheitlichkeit der Aufgabenerledigung gewährleistet werden. Ausdrücklich wird hierbei darauf hingewiesen, dass die Entscheidung über Art, Form und Maß der Leistungen nach der Besonderheit des Einzelfalles auszurichten sind, um damit auch andere als in Arbeitshinweisen beschriebene Regelungen zu treffen.
Downloads
Bedarfe der Unterkunft und Heizung - Mietwohnung | |
Anlage 1: Schlüssiges Konzept der Fa. empirica (Erstauswertung) | |
Anlage 2: Schlüssiges Konzept der Fa. empirica (1. Fortschreibung) | |
Anlage 3: Schlüssiges Konzept der Fa. empirica (2. Fortschreibung) | |
Anlage 4: Schlüssiges Konzept der Fa. empirica (3. Fortschreibung) | |
Anlage 5: Schlüssiges Konzept der Fa. empirica (4. Fortschreibung) | |
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Mieterhöhungsbegehren | |
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Bedarfe der Unterkunft und Heizung - Haus- und Wohneigentum | |
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Renovierungsaufwand | |
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Ausgeschlossene Kosten der Unterkunft | |
Angemessene Heizkosten | |
Neben- und Betriebskosten | |
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Angemessener Wasserverbrauch | |
Umzüge von Leistungsberechtigten ab 25 Jahren | |
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Umzüge von Leistungsberechtigten unter 25 Jahren | |
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Mietkaution | |
Genossenschaftsanteile | |
Anlage: Satzung der GeWoGe 1897 | |
Direktzahlung an den Vermieter | |
Hilfe der Grundsicherungsleistungen in Sonderfällen | |
Einmalige Bedarfe | |
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BuT - Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten | |
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BuT - Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf | |
BuT - Ergänzende angemessene Lernförderung | |
BuT - Kosten der Schülerbeförderung | |
BuT - gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in Kindertageseinrichtungen und Schulen | |
BuT - Soziale und kulturelle Teilhabe | |
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BuT - Berechtigte Selbsthilfe |