Schlichtung von Rechtsstreitigkeiten nach dem Schiedsamtsgesetz NRW

In bestimmten Angelegenheiten ist eine außergerichtliche Streitschlichtung vor der Einschaltung des Gerichtes oder der Staatsanwaltschaft gesetzlich vorgeschrieben.

Die Schiedspersonen in Mönchengladbach sind sachlich zuständig für die Schlichtung bürgerlicher Rechtsstreitigkeiten über vermögensrechtliche Ansprüche sowie über nicht vermögensrechtliche Streitigkeiten wegen Verletzung der persönlichen Ehre. Ausgenommen sind Streitigkeiten, die in die sachliche Zuständigkeit der Familien- und Arbeitsgerichte fallen und wegen Verletzung der persönlichen Ehre, die in Presse und Rundfunk begangen worden sind.

In Strafsachen ist das Schiedsamt gem. § 34 Schiedsamtsgesetz NRW  (SchAG NRW) Vergleichsbehörde im Sinne des § 380 Strafprozessordnung (StPO). Der Sühneversuch nach § 380 StPO wird im Rahmen eines Schlichtungsverfahrens durchgeführt.

Typische Anwendungsfälle sind Nachbarstreitigkeiten, Beleidigung, Bedrohung, Hausfriedensbruch, Herausgabe von Sachen, Sachbeschädigung, Schadenersatz, Schmerzensgeld, leichte oder fahrlässige Körperverletzung, Verletzung der Hausordnung, Verletzung des Brief- und Fernmeldegeheimnisses etc..

Außerdem sind gem. JustizG NRW die, nach dem SchAG NRW eingerichteten Schiedsämter Gütestellen im Sinne des § 794 Abs. 1 Nr. 1 Zivilprozessordnung (ZPO).


Das Gebiet der Stadt Mönchengladbach ist in 7 Schiedsamtsbezirke eingeteilt. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnsitz der gegnerischen Partei. Hier können Sie Straße incl. Hausnummer der Gegenpartei eingeben und erhalten durch Anklicken der roten Markierung die Kontaktdaten der zuständigen Schiedsperson.

Gerne können Sie sich für Vorabinformationen an die zuständige Sachbearbeitung im Fachbereich Recht wenden.

Notwendige Unterlagen
- eigenen Personalausweis/Pass sowie Namen und Anschrift der gegnerischen Partei

- sonstige fallbezogene Unterlagen (bitte mit zuständiger Schiedsperson abklären)

Rechtliche Grundlagen
Schiedsamtsgesetz Nordrhein-Westfalen (SchAG NRW)

Gebühren
Werden von der Schiedsperson nach dem Schiedsamtsgesetz NRW festgesetzt        (in der Regel 70,- Euro als Vorschuss)

Kontakt im Fachbereich Recht

Frau Merckens 
Tel.: (02161) 25 - 8103
Mobil: 0162 / 4824507
E-Mail: angela.merckens@moenchengladbach.de
Zimmer 220

Sprechzeiten nach terminlicher Vereinbarung.

 

Adresse

Sparkassengebäude
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41236 Mönchengladbach

Zugang behindertengerecht

Stadtverwaltung Mönchengladbach
Fachbereich 30 - Recht

z. Hd. ______________
41050 Mönchengladbach