Bewerber*innen sollten eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- Fachoberschulreife – und
Abschluss einer mindestens 2-jährigen einschlägigen Berufsausbildung (z.B. Kinderpfleger*in, Sozialassistent*in, Heilerziehungshelfer*in o.ä.) - Fachoberschulreife – und
Abschluss der Fachoberschule für Gesundheit und Soziales (Klasse 11/12) - Fachoberschulreife – und
eine mindestens 5-jährige Berufserfahrung in Vollzeit im sozialpädagogischen Bereich (als ungelernte Assistenzkraft) - Fachoberschulreife – und
Abschluss einer anderen (nicht einschlägigen) Berufsausbildung von mindestens 2-jähriger Dauer und Nachweis über ein Praktikum von mindestens sechs Wochen im Umfang von 240 Stunden in einer sozialpädagogischen Einrichtung (Kindertagesstätte, Familienzentrum, Offene Ganztagsgrundschule, Jugendfreizeitheim, Kinderheim etc.)
alternativ
- Allgemeine Hochschulreife (Abitur) oder Fachhochschulreife (Fachabitur) – und Nachweis über ein Praktikum von mindestens sechs Wochen im Umfang von 240 Stunden in einer sozialpädagogischen Einrichtung (Kindertagesstätte, Familienzentrum, Offene Ganztagsgrundschule, Jugendfreizeitheim, Kinderheim etc.)