Push-Nachrichten von http://moenchengladbach.de mit iOS empfangen

iOS-Endgeräte können aufgrund von Software-Restriktionen keine Push-Nachrichten aus Web-Apps empfangen. Daher stellen wir unsere Nachrichten auch über den Dienst PPush zur Verfügung, für den Sie eine native App aus dem Apple-App-Store laden können. Folgen Sie dort dem Kanal "moenchengladbach.de".

InfoseiteNicht mehr anzeigen

Readspeaker

Vorlesen

Fachbereich Kinder, Jugend und Familie (51)

Sprachförderung in Tageseinrichtungen für Kinder

Sprachliche Bildung in Tageseinrichtungen für Kinder

Alltagsintegrierte Sprachbildung & Sprachförderung

Sprache findet in einer Kindertagesstätte überall statt. Bei allen Aktivitäten im Kindergartenalltag können Kinder mit anderen Kindern und Erwachsenen Sprache ausprobieren und erleben. Wir verstehen Sprachbildung als die systematische Anbahnung und Gestaltung von vielen und verschiedenen Kommunikations- und Sprechanlässen. Alltagsintegrierte Sprachbildung begleitet den Prozess des Spracherwerbs bei allen Kindern kontinuierlich.

Die Sprachförderung ist eine ergänzende, die Sprachbildung intensivierende Förderung von Kindern, bei denen der Spracherwerb sich schwierig gestaltet. Ziel ist es, das Kind durch pädagogische Anregungen und begleitende Hilfen bei der Entwicklung bestimmter sprachlicher Fertigkeiten und Fähigkeiten zu unterstützen. Auch die Sprachförderung findet in den Kindertageseinrichtungen alltagsintegriert statt.

Die sprachliche Entwicklung eines jeden Kindes (vom ersten Lebensjahr an, bis zum Beginn der Schulpflicht) wird durch ein geeignetes Dokumentationsverfahren in den Kindertageseinrichtungen vom pädagogischen Personal festgehalten. Hiermit wird der Sprachstand nach § 13c, Abs. 3 Kinderbildungsgesetz NRW ermittelt.

Hieraus ergibt sich der Sprachförderbedarf. Die Kinder mit Sprachförderbedarf werden in ihrer Kindertageseinrichtung alltagsintegriert gefördert.

Kinder, die keine Tageseinrichtung besuchen müssen zwei Jahre vor der Einschulung an einem  Sprachstandsfeststellungsverfahren teilnehmen.  Kinder die Sprachdefizite aufweisen, werden vom Schulamt verpflichtet an einem Sprachförderkurs nach § 36 Schulgesetz NRW teilzunehmen.

Die Sprachförderkurse finden in städtischen Kindertageseinrichtungen statt.  


Rechtliche Grundlagen

  • Kinderbildungsgesetz NRW § 13b (Beobachtung und Dokumentation)
  • Kinderbildungsgesetz NRW § 13c (Sprachliche Bildung)
  • Schulgesetz NRW § 36


Ansprechpartnerinnen

Frau Püllen
Fachberaterin „Sprachkitas“ Verbund 1 und 3
Tel.: 02161 253240

Frau Görtz
Fachberaterin „Sprachkitas“ Verbund 2
Tel.: 02161 253361