Körperliche Gewalt
Zu körperlicher Gewalt zählen unter anderem:
Schlagen, Treten, Schütteln, Verbrühen, Kneifen, Beißen, Zigarette ausdrücken, Haare ziehen, mit Gegenständen schlagen.
Ohrfeigen oder Schläge als Erziehungsmethode sind unzulässig und ebenfalls eine Form der körperlichen Gewalt. Körperstellen bei Kinder und Jugendlichen, die auf Fremdwirkung hindeuten können, sind beispielhaft hier abgebildet.
Hilfeangebote
Hubertusstraße 100, 41239 Mönchengladbach
Telefon: 02166/394-2611
E-Mail: Kinder@sk-mg.de
Terminvergabe Spezialambulanz: 02166/394-2617
Vertrauliches Beratungs- und Gesprächsangebot, „professionelles Hilfe- und Unterstützungsangebot“
Sprechzeiten montags bis donnerstags 09 Uhr bis 16 Uhr, freitags und samstags nur nach Absprache
Telefon:02161/293 948
Email-Kontakt: kinderschutzbund-mg@t-online.de
Telefonisches Beratungsangebot für Fachpersonal aus dem Gesundheitswesen, der Kinder- und Jugendhilfe und für Akteure an Familiengerichte
Bei Fragen rund um die Thematik des medizinischen Kinderschutzes können Sie sich an das Kompetenzzentrum Kinderschutz im Gesundheitswesen NRW wenden.
Kinder und Jugendliche können sich vertrauensvoll in allen Lebenslagen und zu allen Themen zu jeder Tages- und Nachtzeit an die Berater*innen von JugendNotmail wenden. Insbesondere Kinder und Jugendliche, die Suizidgedanken haben, sind ganz konkret angesprochen, sich dort zu melden - völlig anonym wenn gewünscht. Die Beratung findet per Mail oder mehrmals in der Woche per Live-Chat-Beratung statt.