Die Europäische Union fördert zusammen mit dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend mehrere Programme über den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) in Deutschland.
Leaving Care
"Leaving Care", vom Englischen "care" = Pflege und "to leave" = verlassen, bezeichnet den Übergang aus der stationären Erziehungshilfe wie Wohngruppe, Pflegefamilie oder anderen betreuten Wohnformen in ein eigenverantwortlich gestaltetes Leben. Junge Menschen, die diesen Prozess durchlaufen, werden auch im Deutschen als "Careleaver*innen" bezeichnet.
Die Lebenssituationen von Careleaver*innen gestalten sich vor allem im Übergang in das junge Erwachsenenalter besonders herausfordernd und belastend. Im Vergleich zu Gleichaltrigen, die bei ihren Herkunftsfamilien aufwachsen, erfahren sie in vielerlei Hinsicht starke Benachteiligungen. Dies zeigt sich in der Nicht-Verfügbarkeit sozialer, materieller und finanzieller Ressourcen sowie im erschwerten Zugang zu Bildungs- und Entwicklungsräumen auf dem Weg in ein eigenständiges Leben. Die Begleitung der jungen Menschen durch dieses Geflecht an Herausforderungen ist für eine erfolgreiche Integration in die Arbeitswelt und die Gesellschaft von höchster Bedeutung.
Anfragen und weitere Informationen zu Angeboten für Careleaver*innen aus Mönchengladbach erhalten Sie über die städt. Koordination:
careleaver@moenchengladbach.de
02161 - 25 3681
(1) Junge Volljährige werden innerhalb eines angemessenen Zeitraums nach Beendigung der Hilfe bei der Verselbständigung im notwendigen Umfang und in einer für sie verständlichen, nachvollziehbaren und wahrnehmbaren Form beraten und unterstützt.
(2) Der angemessene Zeitraum sowie der notwendige Umfang der Beratung und Unterstützung nach Beendigung der Hilfe sollen in dem Hilfeplan nach § 36 Absatz 2 Satz 2, der die Beendigung der Hilfe nach § 41 feststellt, dokumentiert und regelmäßig überprüft werden. Hierzu soll der Träger der öffentlichen Jugendhilfe in regelmäßigen Abständen Kontakt zu dem jungen Volljährigen aufnehmen.