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Fachbereich Kinder, Jugend und Familie (51)

Förderung der verbandlichen und offenen Jugendarbeit

  • Verwaltung der städtischen Jugendeinrichtungen
  • Förderung der Jugendverbände u.a. Träger der freien Jugendhilfe
  • Betriebskostenförderung für offene Jugendfreizeitstätten in freier Trägerschaft


Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen Ihnen für folgende Leistungen zur Verfügung:

  • Anträge der anerkannten Träger der Jugendhilfe auf Förderung. Dieses sind außerschulische Freizeit-, Erholungs-, Begegnungs- und Bildungsmaßnahmen, internationale Begegnungen und Jugendpflegematerial.
  • Anträge der in Mönchengladbach anerkannten Jugendverbände auf einen Geschäftskostenzuschuss
  • Anträge der Träger der offenen Jugendarbeit auf einen Betriebskostenzuschuss für ihre Einrichtungen 


Genaue Informationen über Antragsverfahren erhalten Sie in den Richtlinien für die Förderung der Jugendarbeit der Stadt Mönchengladbach oder durch persönliche Beratung.

Notwendige Unterlagen
Förderanträge können von anerkannten Trägern der Jugendhilfe (KJHG §75), die in Mönchengladbach tätig sind, gestellt werden. Einzelheiten sind den "Richtlinien für die Förderung der Jugendarbeit der Stadt Mönchengladbach" und durch telefonische Nachfrage zu erhalten.

Rechtliche Grundlagen

  • Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII)
  • Richtlinien für die Förderung der Jugendarbeit der Stadt Mönchengladbach


Gebühren
Keine 

 

Richtlinien für die Förderung der Jugendarbeit

 Junge Menschen haben ein „Recht auf Förderung ihrer Entwicklung und Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit“.

Eine zentrale Rolle bei der Verwirklichung des Ziels, die Entwicklung junger Menschen zu fördern, hat die Kinder- und Jugendarbeit.

Die Stadt Mönchengladbach unterstützt die Träger der freien Jugendhilfe mit ihren unterschiedlichen Angeboten für Kinder und Jugendliche.

Die Richtlinien für die Förderung der Jugendarbeit der Stadt Mönchengladbach, gültig seit 1.1.2019, sollen Orientierung und Hilfe für Kinder, Jugendliche, Eltern, Verbände und Träger der Jugendhilfe sein.

Sie ermöglichen, Kinder und Jugendliche zu fördern, damit sie ihre Interessen wahrnehmen, sie mitbestimmen und mitgestalten können.

Durch die Förderung der Kinder- und Jugendarbeit sollen junge Menschen zur Selbstbestimmung befähigt werden, um sie zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und zu sozialem Engagement anzuregen und hinzuführen.

Den Trägern der freien Jugendhilfe wird durch das verbindliche finanzielle Engagement der Stadt Planungssicherheit gegeben und der Kinder-und Jugendarbeit werden neue Perspektiven eröffnet. Die Darstellung der Förderung der unterschiedlichen Angebote macht deutlich, welche finanziellen Anstrengungen die Stadt, trotz schwieriger finanzieller Rahmenbedingungen, unternimmt, um ein breites und vielfältiges Angebot für junge Menschen zu verwirklichen.

 

Bitte beachten Sie:

Die Anträge sind zu stellen bei: 
Fachbereich Kinder, Jugend und Familie 
51.12 - Allgemeine Verwaltung, Haushalt
41050 Mönchengladbach

Mail: 51-Jugendfoerderung@moenchengladbach.de

 

Hier geht's zu den die Antragsformularen und Anlagen:
 

I. Förderung der freien Jugendhilfe

I.1 Außerschulische Jugendbildung

Antrag

Anlage 1

Anlage 2

I.2 Schulung ehrenamtlicher Mitarbeiter*innen

Antrag

Anlage 1

Anlage 2

I.3 Projekte und Modellmaßnahmen

Antrag

Anlage 1

I.4 Arbeitswelt- und schulbezogene Jugendarbeit

Antrag

Anlage 1

Anlage 2

 

II. Kinder- und Jugendfreizeiten

II.1 Kinder- und Jugenderholungsmaßnahmen

Antrag

II.2 Örtliche Ferienspiele

Antrag

 

III. Internationale Jugendbegegnungen

Antrag Internationale Begegnung im Ausland

Anlage 1 Internationale Begegnung im Ausland

Antrag Internationale Begegnung in Mönchengladbach

Anlage 1 Internationale Begegnung im Ausland

 

IV. Jugendpflegematerial

Antrag

Anlage 1

 

V. Geschäftskostenzuschüsse für Träger verbandlicher Jugendarbeit

Antrag

 

VI. Verwendungsnachweis

Anlage

Kostenaufstellung

Teilnehmernachweis

 

     

     

    Jugendmap-mg

    Die Jugendmap-mg ist online

    Eine neue Webseite für junge Leute ist da: Die Jugendmap-mg ist ein digitales Format, das Angebote übersichtlich auf der Stadtkarte von Mönchengladbach anzeigt. Dabei sind die Informationen kurz und überschaubar gehalten und verweisen auf weitere Plattformen wie Instagram, um stets aktuell zu sein. Das Format ist offen und erweiterbar.

    Jugendliche erhalten hier schnell einen Überblick über nichtkommerzielle Freizeitangebote  in Mönchengladbach. Bei den dargestellten Orten ist sichergestellt, dass kompetente Ansprechpartner*innen vorhanden sind. So soll sukzessive die große Bandbreite der  Angebote und Orte in  Mönchengladbach auf der Map wiedergespiegelt werden.

    Bei der Jugendmap-mg stehen die Informationen über die Angebote im Vordergrund. Daher sind hinter den Orten Kurzinfos zu der Einrichtung, dem Angebot und/oder ein Link zur Webseite, zum Instagram oder Facebookauftritt des Anbieters vorgesehen. So können die Anbieter die Inhalte selbst verwalten - wenn der Ort erstmal registriert ist. 

    Diese Grundidee stand für die Gründer der Plattform an erster Stelle. Zu der Gründungsgruppe gehören Mitarbeiter*innen  von städtischen und freien Trägern der Jugendarbeit sowie der Fachstelle für Jugendpartizipation der Stadt Mönchengladbach „youthbeyond“. Das Format wurde gemeinsam entwickelt.

    Die Jugendmap-mg ist über www. jugendmap-mg.com erreichbar.  

     

    Wer kann sich registrieren lassen?

    - Alle Träger der öffentlichen Jugendhlfe die Jugendfreizeitangebote bereitstellen

    - Alle Vereine, Verbände oder Einrichtungen, die als Träger der freien Jugendhilfe in Mönchengladbach anerkannt sind - und deren Unterorganisationen - die im Stadtgebiet Freizeitangebote für junge Menschen vorhalten.

       Das können Gruppen-, Ferien,- Freizeit- oder Sportangebote sein. Je mehr sich registrieren, desto besser 

    - Betreiber von Sportstätten, die öffentlich nutzbar sind 

     

    Wo kann man sich registieren?

    Aktuell erfolgt die Registrierung über YouthBeyond:

    Einfach Mail an jugendpartizipation@moenchengladbach.de  senden mit dem Betreff Jugendmap-mg, dazu die Einrichtung/Verein/Angebot kurz beschreiben, Kontaktadressen ; Telefonnummer zum Rückruf und ggf. Webseite oder Social-Media-Kontakt angeben. 

    Die Kolleg*innen melden sich dann. 

     

    juleica

    Der Jugendleiter*innen Ausweis

    Die Jugendleiter*in-Card (Juleica) ist der bundesweit einheitliche Ausweis für ehrenamtliche Mitarbeiter*innen in der Jugendarbeit. Sie dient zur Legitimation und als Qualifikationsnachweis der Inhaber*innen. 

    Die Jugendleiter*innen werden in verschiedenen Themen der Kinder- uind Jugendarbeit von der Aussichtspflicht, über den Kinderschutz bis zu pädagogischen Know-How qualifiziert, 

    Zusätzlich soll die Juleica auch die gesellschaftliche Anerkennung für das ehrenamtliche Engagement zum Ausdruck bringen.Weitere Informationen und die Möglichkeit die JULEICA zu beantragen finden Sie hier.

    Im Fachbereich Kinder, Jugend und Familie wird der Ausweis ausgestellt, wenn der Träger, bei dem die Jugendleiter*in oder Teamer*in   tätig ist, alle Voraussetzungen und Kurse besucht hat. 

     

    Hier einige Antworten auf FAQs im Zuammenhang mit der juleica:

    Gibt es Verpflichtungen eine JULEICA nachzuweisen um z.B. Förderungen beim Kreis- und/oder Stadtjugendamt zu erhalten?

    Nein

     

    Bietet das Kreis-/Stadtjugendamt selber JULEICA-Schulungen an?

    Nein

     

    Welche JULEICA-Angebote sind in der Region (Kreis/Stadt) vorhanden und ggf. von welchem Träger?

    In der Region gibt es verschiedene Anbieter von Qualifikationskursen. Beispielhaft:

    Fachbereich Jugend MG/HS | KathJA
    Bettrather Str. 22
    Büro der Regionen Mönchengladbach und Heinsberg
    41061 Mönchengladbach
    02161 9806 24
    02161 9806 56
    kath-ja@bistum-aachen.de

    https://kath-ja.de/kurskompass/juleica-kurse/

    oder

    Jugendreferat Gladbach-Neuss
    Jugendreferenten
    Hauptstraße. 200
    41236 Mönchengladbach
    Telefon 02166 / 61 59 - 33
    E-Mail jugendreferat.gladbach-neuss@ekir.de

    www.dasjugendreferat.de

     

    Darüber hinaus bieten unterschiedlichste Träger Kurse an:

    https://www.caritasjugend.de/index.php/jugendleiterausbildung

    https://www.jdav.de/Schulungen/

    https://www.juleica-ausbildung.de/

     

    Welche Vergünstigungen sind in der Region (Kreis/Stadt) festgelegt?

     

    Die Vergünstigungen für die JULEICA in Mönchengladbach finden sich hier 

     

    Sofern das ehrenamtliche Engagement mehr als 250 Stunden/Jahr überschreitet, besteht die Möglichkeit auf Antrag eine Ehrenamtskarte zu erhalten.

    Die Vergünstigungen sind unter

    Ehrenamtskarte - Moenchengladbach

    nachzulesen.

     

    Kinderschutzkonzept

    Das Bundeskinderschutzgesetz ist zum 1. Januar 2012 in Kraft getreten.

    Ziel des Gesetzes ist der Schutz Minderjähriger vor Vernachlässigung, Gewalt und sexuellen Übergriffen.

    Die nachfolgenden Empfehlungen betreffen das Arbeitsfeld und die Träger der Kinder- und Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und des Kinder- und Jugendschutzes sowie alle Einrichtungen in öffentlicher und freier Trägerschaft.

    Gegenstand der Regelungen ist die Vorlageverpflichtung von erweiterten Führungszeugnissen gemäß § 72a SGB VIII. 

    In § 72a SGB VIII ist geregelt, dass die Jugendämter und die freien Träger der Jugendhilfe miteinander verbindliche Regelungen zum Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen treffen sollen. Damit diese Personen nicht in der Kinder- und Jugendförderung tätig werden können, müssen hauptamtlich Beschäftigte und neben- und ehrenamtlich tätige Personen bei bestimmten Tätigkeiten durch ein erweitertes Führungszeugnis nachweisen, dass sie nicht wegen einer einschlägigen Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung vorbestraft sind. Erst dann können diese Personen in der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit tätig werden.

    Für nebenamtlich oder ehrenamtlich tätige Personen sollen die öffentlichen Jugendhilfeträger (Jugendämter) und die Träger der freien Jugendhilfe in Vereinbarungen regeln, für welche Tätigkeiten ein erweitertes Führungszeugnis vorzulegen ist und für welche Tätigkeiten nicht.

     

    Um diese bundesweite Regelung in § 72a SGB VIII möglichst einheitlich umzusetzen, sind bereits zwei Empfehlungen erarbeitet worden:

    1. Arbeitsgemeinschaft Jugendhilfe (AGJ) und Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter: Handlungsempfehlungen zum Bundeskinderschutzgesetz – Orientierungsrahmen und erste Hinweise zur Umsetzung, Juni 2012. Hier wird das gesamte neue Kinderschutzgesetz kommentiert und es werden Empfehlungen zur Umsetzung beschrieben.

    2. Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.: Empfehlungen des Deutschen Vereins zu Führungszeugnissen bei Neben- und Ehrenamtlichen in der Kinder- und Jugendhilfe (§ 72a Abs. 3 und Abs. 4 SGB VIII) vom 25. September 2012.

    Auf der Basis dieser beiden Empfehlungen haben sich stellvertretend für die kommunalen Spitzenverbände Vertreterinnen und Vertreter der Jugendämter, die beiden Landesjugendämter in NRW und Vertreter der landesweit tätigen Träger der Kinder- und Jugendarbeit und der Jugendsozialarbeit in NRW auf weitergehende Empfehlungen verständigt. Zu diesen Trägern gehören:

    • der Landesjugendring NRW

    • die AGOT - Arbeitsgemeinschaft Offene Türen NRW e.V.

    • die Landesarbeitsgemeinschaft Jugendsozialarbeit NRW

    • die Landesvereinigung Kulturelle Jugendarbeit NRW und

    • das Paritätische Jugendwerk NRW

    Alle Unterzeichnenden dieser Empfehlung halten es für erforderlich – auch im Rahmen von Gesamtpräventionskonzepten – klare Regelungen und Anweisungen innerhalb der jeweiligen Strukturen sicherzustellen.

     

    Der Landesverband NRW des Deutschen Kinderschutzbundes und das Paritätische Jugendwerk NRW haben eine Arbeitshilfe in Print und digitaler Form zum (erweiterten) Führungszeugnis in der offenen Kinder- und Jugendarbeit herausgebracht. Anlass war die Änderung des Bundeszentralregisters (BZRG) in den §§ 30a und 31. Diese bilden die Grundlage für das erweiterte Führungszeugnis, das für Personen erteilt werden kann, die beruflich, ehrenamtlich oder in sonstiger Weise kinder- oder jugendnah tätig sind.

    Die Arbeitshilfe stellt eine Orientierung für freie Träger und Verbände dar.
     

    Ansprechpartner*in

    Der Adressat für die Anträge ist die Verwaltungsabteilung des Fachbereichs Kinder, Jugend und Familie:

    Fachbereich Kinder, Jugend und Familie
    51.12 - Allgemeine Verwaltung, Haushalt
    41050 Mönchengladbach

     

    Ansprechpartner: 
    diverse
    Mail:51-Jugendfoerderung@moenchengladbach.de
    Verwaltungsgebäude Vorster Straße


    Teamleitung: 
    Alice Gast
    Tel.:   02161/25 - 43427
    Mail: Alice.Gast@moenchengladbach.de

    Verwaltungsgebäude Vorster Straße
    Zimmer 104
     

    Bei Fragen zu den Richtlinien,  Unklarheiten oder Ausnahmen wenden Sie sich an

    Fachbereich Kinder, Jugend und Familie
    51.20 - Jugendpflege und Prävention 
    41050 Mönchengladbach

     

    Ansprechpartner:
    Michael Janowicz
    Koordinierungsstelle Jugendverbände 
    Tel.:   02161/25 - 3946
    mobil. 0172 8693715
    Mail: Jugendverbandsarbeit@moenchengladbach.de

    Verwaltungsgebäude Oberstadt
    Zimmer 534


    Teamleitung: 
    Christian Schirmer
    Bezirksjugendpfleger / Spielplätze, Jugendschutz, Jugendpartizipation und verbandl. Jugendarbeit
    Tel.:   02161/25 - 3372
    Mail: Christian.Schirmer@moenchengladbach.de

    Verwaltungsgebäude Oberstadt
    Zimmer 531 a