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Fachbereich Kinder, Jugend und Familie (51)

Der Fachbereich Kinder, Jugend und Familie umfasst verschiedene Schwerpunkte im Bereich der Kinderbetreuung, Erziehungsberatung, Jugendpflege und Präventation. Neben den Tageseinrichtungen für Kinder sowie Tagespflege-Angeboten sind hier unter anderem die Erziehungsberatung, die Jugendhilfeplanung als zentrales Steuerungsinstrument der Kinder- und Jugendhilfe sowie die wirtschaftliche Jugendhilfe, Amtsvormundschaften und der Allgemeine Soziale Dienst (ASD) angesiedelt.

Mönchengladbach-Ausweis

Broschüre Mönchengladbach Ausweis in Leichter Sprache (Klick auf das Bild zum Herunterladen)

Der Mönchengladbach-Ausweis gewährt den Ausweisinhabern und deren im gleichen Haushalt lebenden Familienmitgliedern Vergünstigungen zum Besuch von städtischen Einrichtungen:

  • Museum
  • Theater
  • Musikschule
  • Volkshochschule
  • Bibliothek
  • Bäder der NEW in Mönchengladbach
  • Tierpark Odenkirchen
  • außerdem kann der Mönchengladbach-Ausweis zum Antrag auf Reduzierung der Hundesteuer für den ersten Hund, als Nachweis vorgelegt werden

Ein Mönchengladbach-Ausweis kann erteilt werden für Familien, Ehepaare und eingetragene Lebenspartnerschaften, sowie ledige/geschiedene/verwitwete Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in Mönchengladbach.

Eine erweiterte Ausstellung des Mönchengladbach-Ausweises für leibliche, minderjährige Kinder von Anspruchsberechtigten, die nicht dauerhaft mit ihnen in Haushaltsgemeinschaft leben, ist auf Antrag möglich.

Anspruch haben Empfänger von Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem Sozialgesetzbuch II, dem Sozialgesetzbuch XII oder dem Asylbewerberleistungsgesetz, sowie Empfänger von Wohngeld oder Kinderzuschlag; in anderen Fällen wird die Anspruchsberechtigung einkommensabhängig geprüft.

Broschüre "Mönchengladbach-Ausweis in Leichter Sprache"

Ansprechpartner

Herr Ohlig
Tel.: (02161) 25 - 3534
 

Adresse

Verwaltungsgebäude Oberstadt
Aachener Straße 2 (Eingang Sandradstr.)
41061 Mönchengladbach

Bei Rückfragen zu erforderlichen Unterlagen bitten wir um Anruf!

 

Rechtliche Grundlagen

Sozialgesetzbuch II und XII, Asylbewerberleistungsgesetz, Wohngeldgesetz, Bundeskindergeldgesetz

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