Mönchengladbach-Ausweis

Broschüre Mönchengladbach Ausweis in Leichter Sprache (Klick auf das Bild zum Herunterladen)

Empfängerinnen und Empfänger von

  • Leistungen nach dem SGB II
  • Leistungen nach dem SGB XII
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • Wohngeld
  • Kinderzuschlag sowie
  • Personen mit geringem Einkommen

können den Mönchengladbach-Ausweis beantragen und erhalten Vergünstigungen bei folgenden Institutionen in Mönchengladbach:

  • Museum
  • Theater
  • Musikschule
  • Volkshochschule
  • Bibliothek
  • Schwimmbäder der NEW
  • Tiergarten
  • Reduzierung der Hundesteuer für den ersten Hund

 

Zur Beantragung eines Mönchengladbach-Ausweises müssen

  • der jeweilige aktuelle Leistungsbescheid oder
  • die letzten drei Lohnabrechnungen oder
  • der Rentenbescheid oder
  • der Bescheid über Arbeitslosengeld I und 
  • der Personalausweis 

online als Foto-Dokument hochgeladen bzw. zum Termin vorgelegt werden.

 

Ein Mönchengladbach-Ausweis kann erteilt werden für Familien, Ehepaare und eingetragene Lebenspartnerschaften, sowie ledige/geschiedene/verwitwete Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in Mönchengladbach. Er gilt immer für die gesamte Haushaltsgemeinschaft.

Eine erweiterte Ausstellung des Mönchengladbach-Ausweises für leibliche, minderjährige Kinder von Anspruchsberechtigten, die nicht dauerhaft mit ihnen in Haushaltsgemeinschaft leben, ist auf Antrag möglich.

Broschüre "Mönchengladbach-Ausweis in Leichter Sprache"

Sollten Sie keine Möglichkeit haben, den Ausweis online zu beantragen, vereinbaren Sie bitte unbedingt einen Termin unter 02161/25-3030.

Bei weiteren Rückfragen melden Sie sich bitte unter mg-ausweis@moenchengladbach.de oder telefonisch.

Ansprechpartner

Herr Fernandez
Tel.: (02161) 25 - 3030
 

Rechtliche Grundlagen

Sozialgesetzbuch II und XII, Asylbewerberleistungsgesetz, Wohngeldgesetz, Bundeskindergeldgesetz