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Fachbereich Kinder, Jugend und Familie (51)
Mönchengladbach-Ausweis
Der Mönchengladbach-Ausweis gewährt den Ausweisinhabern und deren im gleichen Haushalt lebenden Familienmitgliedern Vergünstigungen zum Besuch von städtischen Einrichtungen:
- Museum
- Theater
- Musikschule
- Volkshochschule
- Bibliothek
- Bäder der NEW in Mönchengladbach
- Tierpark Odenkirchen
- außerdem kann der Mönchengladbacher-Ausweis zum Antrag auf Reduzierung der Hundesteuer für den ersten Hund, als Nachweis vorgelegt werden
Ein Mönchengladbach-Ausweis kann erteilt werden für Familien, Ehepaare und eingetragene Lebenspartnerschaften, sowie ledige/geschiedene/verwitwete Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in Mönchengladbach.
Eine erweiterte Ausstellung des Mönchengladbach-Ausweises für leibliche, minderjährige Kinder von Anspruchsberechtigten, die nicht dauerhaft mit ihnen in Haushaltsgemeinschaft leben, ist auf Antrag möglich.
Anspruch haben Empfänger von Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem Sozialgesetzbuch II, dem Sozialgesetzbuch XII oder dem Asylbewerberleistungsgesetz, sowie Empfänger von Wohngeld oder Kinderzuschlag; in anderen Fällen wird die Anspruchsberechtigung einkommensabhängig geprüft.
Notwendige Unterlagen
Bitte vorher telefonisch erfragen.
Rechtliche Grundlagen
Sozialgesetzbuch II und XII, Asylbewerberleistungsgesetz, Wohngeldgesetz, Bundeskindergeldgesetz
Ansprechpartner
Herr Ohlig
Tel.: (02161) 25 3534
Fax: (02161) 25 3419
Sprechzeiten:
Mo: 09:00 - 12:00 Uhr
Mi: 09:00 - 12:00 Uhr
Fr: 09:00 - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung.