Empfängerinnen und Empfänger von
- Leistungen nach dem SGB II
- Leistungen nach dem SGB XII
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Wohngeld
- Kinderzuschlag sowie
- Personen mit geringem Einkommen
können den Mönchengladbach-Ausweis beantragen und erhalten Vergünstigungen bei folgenden Institutionen in Mönchengladbach:
- Museum
- Theater
- Musikschule
- Volkshochschule
- Bibliothek
- Schwimmbäder der NEW
- Tiergarten
- Reduzierung der Hundesteuer für den ersten Hund
Zur Beantragung eines Mönchengladbach-Ausweises müssen
- der jeweilige aktuelle Leistungsbescheid oder
- die letzten drei Lohnabrechnungen oder
- der Rentenbescheid oder
- der Bescheid über Arbeitslosengeld I und
- der Personalausweis
online als Foto-Dokument hochgeladen bzw. zum Termin vorgelegt werden.
Ein Mönchengladbach-Ausweis kann erteilt werden für Familien, Ehepaare und eingetragene Lebenspartnerschaften, sowie ledige/geschiedene/verwitwete Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in Mönchengladbach. Er gilt immer für die gesamte Haushaltsgemeinschaft.
Eine erweiterte Ausstellung des Mönchengladbach-Ausweises für leibliche, minderjährige Kinder von Anspruchsberechtigten, die nicht dauerhaft mit ihnen in Haushaltsgemeinschaft leben, ist auf Antrag möglich.