Quelle: de.freepik.com
Die Fachstelle Medienkompetenz der Stadt Mönchengladbach setzt sich für einen sicheren und kompetenten Umgang von Kindern und Jugendlichen mit digitalen Medien ein. Unser Ziel ist es, Kinder und Jugendliche bestmöglich bei der Entwicklung ihrer Medienkompetenz zu unterstützen und sie zu einem verantwortungsvollen und selbstbestimmten Umgang mit digitalen Medien zu befähigen. Dafür fördern wir den fachlichen Austausch unserer starken multiprofessionellen Partner im Mönchengladbacher Netzwerk Medienkompetenz und Prävention.
Netzwerkarbeit: Wir vernetzen lokale Akteure und fördern aktiv den Austausch von Wissen und Erfahrungen.
Allgemeine Aufklärung: Wir informieren über aktuelle Entwicklungen und Herausforderungen in der digitalen Welt.
Beratung: Wir bieten individuelle Beratung für unserer Netzwerk Partner zu Fragen der Mediennutzung und -erziehung.
Kinder- und Jugendmedienschutz: Wir setzen uns besonders für den Schutz von Kindern und Jugendlichen im digitalen Raum ein.
Andrea Wirtz
Netzwerk Koordination Medienkompetenz
Fachbereich 51 – Kinder, Jugend und Familie
Aachener Straße 2, 41061 Mönchengladbach
Tel.: +492161253408
Mail: andrea.wirtz@moenchengladbach.de
Kinderrechte im digitalen Raum - Ein Jahr KidD – Verfahren zeigen Wirkung
Am 14. Mai 2025 feiert die Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten (KidD) ihren ersten Jahrestag. Die KidD blickt auf ein erfolgreiches erstes Jahr zurück: Sie hat rund 70 Verfahren eingeleitet, Anbieter reagieren – auch über nationale Grenzen hinaus.
Ein besonderer Erfolg der vergangenen Monate war die Entfernung von tausenden Titeln ohne Alterskennzeichen auf der Plattform Steam, nachdem die KidD das Unternehmen auf die gesetzlichen Vorgaben hingewiesen hatte. Das Jugendschutzgesetz (JuSchG) verpflichtet Anbieter von digitalen Film- und Spielplattformen, in ihren Angeboten nur Inhalte mit deutlich wahrnehmbarerAlterskennzeichnung anzubieten. Auch andere große Plattformen haben ihre Angebote in Reaktion auf die Forderungen der KidD angepasst.
Die bei der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) eingerichtete unabhängige Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten (KidD) überwacht nach dem europäischen Digital Services Act (DSA), ob Anbieter von Online-Plattformen mit Sitz in Deutschland strukturelle Vorsorgemaßnahmen in ihren Angeboten eingerichtet haben. Dazu zählen etwa sichere Voreinstellungen, eine wirksame Altersüberprüfung sowie Melde- und Abhilfeverfahren.
Reichen die bestehenden Vorsorgemaßnahmen für eine sichere, altersgerechte Nutzung der Dienste durch Kinder und Jugendliche nicht aus, tritt die KidD an die Anbieter heran. Von einer beratenden Funktion bis hin zur Verhängung von Bußgeldern: Der KidD steht eine Bandbreite an Instrumenten zur Verfügung, um ihrem Auftrag, die Rechte von Kindern und Jugendlichen im digitalen Raum durchzusetzen, gerecht zu werden.
„Wir sind stolz auf die Fortschritte, die die KidD in ihrem ersten Jahr erzielt hat. Neben der Professionalisierung unsere Arbeitsprozesse konnten wir aktiv in eine Vielzahl von Verfahren einsteigen und vielfältige Verbesserungen bei diversen Angeboten erzielen. Durch unser Hinwirken wurden unter anderem häufig die Melde- und Abhilfeverfahren in den Diensten verbessert. Daran müssen und werden wir anknüpfen, um geltendes Recht konsequent weiter durchzusetzen, im Zweifel auch mit Bußgeldern, wenn Anbieter unseren Forderungen nicht nachkommen“,
erklärt Michael Terhörst, Leiter der KidD.
Ein Novum in der Arbeit der KidD ist die Möglichkeit, auch gegen Anbieter aus Drittstaaten, also aus Staaten, die nicht der Europäischen Union (EU) beziehungsweise dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) angehören, vorzugehen. Dies ist dann möglich, wenn die Staaten keine gesetzliche Vertreterin oder keinen gesetzlichen Vertreter in der EU benannt haben. Auch hier werden aktuell zahlreiche Verfahren angestoßen, da von diesen Angeboten häufig ein besonderes Gefahrenpotenzial für Kinder und Jugendliche ausgeht.
Michael Terhörst zieht eine positive Bilanz:
„Unsere Arbeit hat gerade erst begonnen. Mit starken Partnerinnen und Partnern und der EU an unserer Seite werden wir die Wirksamkeit des Kinder- und Jugendmedienschutzes weiter steigern – und die Rechte junger Menschen konsequent durchsetzen.“
Quelle:
Pressemitteilung – Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz
Bonn, 13.05.2025
Diese Pressemitteilung finden Sie auch auf der Website der BzKJ und auf der Website der KidD.
Täglich wächst die Anzahl digitaler Spiele im Online-Bereich. Für Eltern kann das im Familienalltag oft eine Herausforderung sein. Welche Spiele sind für Kinder geeignet? Die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) vergibt als zentrale Stelle zur Prüfung von digitalen Spielen in Deutschland deshalb bereits seit mehr als zehn Jahren Alterskennzeichen automatisiert über das globale System der International Age Rating Coalition (IARC) und sorgt so für verlässliche Orientierung auf Online-Spieleplattformen. Nun hat dieses automatisierte System auch die Jugendschutzbehörden in Deutschland überzeugt. Die Jugendministerien der Länder haben das System geprüft und rechtlich anerkannt und damit die Bedeutung der USK-Kennzeichen auch im Online-Bereich unterstrichen: Sie sorgen für einen starken Kinder- und Jugendschutz und bieten Eltern eine verlässliche Orientierung.
Vor der Veröffentlichung auf den angeschlossenen Spieleplattformen werden die Inhalte von Anbieter*innen durch ein fragebogenbasiertes System ausgewertet. Dieser Fragenbogen erfasst Angaben zu jugendschutzrelevanten Inhalten – etwa Gewaltdarstellungen – sowie zu möglichen Nutzungsrisiken, wie beispielsweise Chat- oder Kauffunktionen. Auf dieser Grundlage erhalten die Spiele in Deutschland ein Alterskennzeichen gemäß den Vorgaben der USK.
Quelle: Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle; - AJS NRW
Für die Durchsetzung der drei zentralen Kinderrechte - Schutz, Befähigung und Teilhabe - ist unter anderem die bei der BzKJ verortete Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten (KidD) zuständig. Mit in Kraft treten des Digitale-Dienste-Gesetzes und des Digital Services Acts hat sie im Mai 2024 ihre Arbeit aufgenommen.
„Unser Hauptziel ist es, die Rechte von Kindern im digitalen Raum zu schützen und zu fördern. Kinder und Jugendliche haben das Recht, digitale Umgebungen altersgerecht zu erkunden und für sie wichtige digitale Dienste nutzen zu können. Sie haben außerdem das Recht, dabei vor Risiken geschützt zu werden. Daher ist es unsere Aufgabe, nachhaltig dafür Sorge zu tragen, dass digitale Dienste so gestaltet sind, dass Kinder in einer sicheren und kinderfreundlichen Umgebung lernen, spielen und sich entwickeln können“, so Michael Terhörst, Leiter der KidD.
Was sich zunächst wie ein Paradoxon anhört, kann funktionieren. Die KidD hat das Ziel, durch beispielsweise strukturelle Vorsorgemaßnahmen und eine kindgerechte Gestaltung von Nutzungsbedingungen in digitalen Diensten, Kinder zu schützen und zu befähigen, um digitale Dienste sicher nutzen zu können und damit auch ihr Recht auf digitale Teilhabe durchzusetzen. Dabei verfolgt die Stelle den Ansatz, mit den Anbieterdiensten zunächst im Dialog digitale Angebote Stück für Stück sicherer zu machen und geltendes Recht durchzusetzen. Kinder und Jugendlichen sollen in einem digitalen Umfeld groß werden, das ihnen deutlich mehr Chancen als Risiken bietet.
Wie die BzKJ sowie die KidD ihren gesetzlichen Auftrag wahrnehmen und den Ansatz verfolgen, medienrechtliche Teilhabe durchzusetzen, um Kinder und Jugendliche zu befähigen, digitale Lebenswelten zu erkunden und mitzugestalten, ist in den Beiträgen der Ausgabe 3/2024 der Fachzeitschrift BzKJAKTUELL ausführlich dargestellt.
Quelle:
Hier der Link zur Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz (AJS); hier gibt es alles Wissenswerte zum Jugendschutz, den neusten Entwicklungen, Broschüren, Fortbildungen etc.
www.ajs.nrw ist das Portal für Jugendschützer der Kommunen.
Konkret zu Medien gibt es Inputs und Angebote unter https://ajs.nrw/medien/
Dann der Hinweis auf die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz: https://www.bzkj.de/
Hier gibt’s auch den Gefährdungsatlas.
JUUUPORT ist eine bundesweite Online-Beratungsplattform für junge Menschen, die Probleme im Netz haben. Ehrenamtlich aktive Jugendliche und junge Erwachsene aus ganz Deutschland, die JUUUPORT-Scouts, helfen Gleichaltrigen vertraulich bei Online-Problemen wie Cybermobbing, Mediensucht, sexueller Belästigung, Abzocke, Datenklau u.v.m. Die Beratung ist datenschutzkonform und kostenlos.
ZEBRA ist ein Angebot der Landesanstalt für Medien NRW. Hier erhältst du innerhalb von höchstens 24 Stunden konkrete und individuelle Unterstützung bei allen Medienfragen, die dir in deinem digitalen Alltag begegnen.
Klicksafe https://www.klicksafe.de/
Die unabhängige Plattform "Internet-ABC" bietet Informationen über den sicheren Umgang mit dem Internet für Kinder, Lehrkräfte und Eltern.
Ansonsten hier Anlaufstellen oder weiterführende Beratungsangebote, Hilfe- und Meldemöglichkeiten zu sexueller Gewalt :
Hilfe-Portal Sexueller Missbrauch https://www.hilfe-portal-missbrauch.de/
Nummer gegen Kummer https://www.nummergegenkummer.de/
Nationale Infoline, Netzwerk und Anlaufstelle zu sexualisierter Gewalt an Mädchen und Jungen (N.I.N.A. e. V.) https://nina-info.de/
Landesfachstelle Prävention sexualisierte Gewalt NRW (PsG.nrw) https://psg.nrw/
JugendNotmail https://jugendnotmail.de/
pro familia Deutsche Gesellschaft für Familienplanung, Sexualpädagogik und Sexualberatung e.V. Bundesverband https://www.profamilia.de/
Webportal mit Infos & Materialien https://www.wissen-hilft-schützen.de/
Initiative „Kein Raum für Missbrauch“ https://www.kein-raum-fuer-miss-brauch.de/
Initiative „Schule gegen sexuelle Gewalt“ https://www.schule-gegen-sexuelle-ge-walt.de/start/
Initiative „Kein Kind alleine lassen“ https://www.deine-playlist-2021.de/
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA):
Loveline – Das Jugendportal https://www.loveline.de/
Startseite - Hilfe-Portal Sexueller Missbrauch (hilfe-portal-missbrauch.de) oder auch Home: Nicht-wegschieben
„Trau dich!“ Die bundesweite Initiative zur Prävention des sexuellen Kindesmissbrauchs http://www.trau-dich.de/
Elternratgeber SCHAU HIN! - Initiative des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, der öffentlich-rechtlichen Sender ARD und ZDF sowie der AOK – Die Gesundheitskasse:
https://www.schau-hin.info/tipps-regeln/cybergrooming-so-schuetzen-eltern-ihre-kinder
https://www.schau-hin.info/grundlagen/sexting-vorsicht-bei-nacktbildern
Dann noch : #dontsendit - Präventionskampagne des Bundeskriminalamtes
https://www.bka.de/DE/UnsereAufgaben/Deliktsbereiche/Kinderpornografie/DontSendIt/DontSendIt.html
Sounds Wrong – Polizeiliche Kriminalprävention https://www.soundswrong.de/
Die Landesanstalt für Medien NRW bietet in Zusammenarbeit mit der Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime (ZAK NRW) bietet seit Januar 2022 eine vereinfachte Möglichkeit zur Meldung von Verdachtsfällen bei Cybergrooming an. Cybergrooming ist eine Form des sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen und wird als Straftat geahndet. Kinder, Lehrkräfte oder Elternteile können sich über ein neues Online-Formular an ZEBRA, das Angebot der Landesanstalt für Medien NRW, wenden. Nach Prüfung wird der Fall an die ZAC NRW weitergeleitet, die die Meldung annimmt und den Fall ermitteln lässt. Dabei stehen Teams von ZEBRA und der Landesanstalt für Medien NRW auf Wunsch beratend zur Seite.