
Die Fachstelle Medienkompetenz der Stadt Mönchengladbach setzt sich für einen sicheren und kompetenten Umgang von Kindern und Jugendlichen mit digitalen Medien ein. Unser Ziel ist es, Kinder und Jugendliche bestmöglich bei der Entwicklung ihrer Medienkompetenz zu unterstützen und sie zu einem verantwortungsvollen und selbstbestimmten Umgang mit digitalen Medien zu befähigen. Dafür fördern wir den fachlichen Austausch unserer starken multiprofessionellen Partner im Netzwerk für Medienkompetenz und Prävention Mönchengladbach.
Netzwerkarbeit: Wir vernetzen lokale Akteure und fördern aktiv den Austausch von Wissen und Erfahrungen.
Allgemeine Aufklärung: Wir informieren über aktuelle Entwicklungen und Herausforderungen in der digitalen Welt.
Beratung: Wir bieten individuelle Beratung für unserer Netzwerk Partner zu Fragen der Mediennutzung und -erziehung.
Kinder- und Jugendmedienschutz: Wir setzen uns besonders für den Schutz von Kindern und Jugendlichen im digitalen Raum ein.
Andrea Wirtz
Netzwerk Koordination Medienkompetenz
Fachbereich 51 – Kinder, Jugend und Familie
Aachener Straße 2, 41061 Mönchengladbach
Tel.: +492161253408
Mail: andrea.wirtz@moenchengladbach.de
Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) informiert anlässlich der beiden Aktionstage
Tag der Kinderrechte am 20.11.25
Kinderrechte 2.0 – BzKJ setzt auf Mitbestimmung
Kinder haben Rechte – offline wie online. Diese beinhalten nicht nur den Schutz vor Gefahren, sondern auch die Möglichkeit, sich sicher und selbstbestimmt in der digitalen Welt zu bewegen und aktiv daran teilzuhaben. Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) setzt sich dafür ein, Kindern und Jugendlichen ein sicheres Aufwachsen mit Medien zu ermöglichen – und jungen Menschen eine echte Stimme zu.
Mit dem Titel „Jedes Kind zählt!“ setzt der Weltkindertag am 20.11. ein Zeichen, die Verpflichtungen aus der UN-Kinderrechtskonvention ernst zu nehmen und das Wohl der Kinder in den Mittelpunkt zu stellen. Zu den Grundrechten von Kindern gehört auch, dass sie sich an politischen Prozessen beteiligen können.
„Digitale Räume sind ein zentraler Teil des Lebens von Kindern und Jugendlichen. Wir setzen uns dafür ein, dass junge Menschen sich nicht nur sicher in diesen Räumen bewegen können, sondern sie auch aktiv mitgestalten können. Dafür brauchen wir Formate, die Kindern und Jugendlichen eine Stimme geben und ihnen Gehör verschaffen. Wir wollen nicht über Kinder und Jugendliche reden – sondern mit ihnen“,
so Sebastian Gutknecht, Direktor der BzKJ.
Mit BzKJ JugendDigital startet die BzKJ ein neues Netzwerk für medieninteressierte Kinder und Jugendliche. Es bietet jungen Menschen aus ganz Deutschland die Möglichkeit, sich zu digitalen Themen auszutauschen und ihre Sichtweisen einzubringen – auch, wenn sie bisher nicht in Jugendorganisationen aktiv.
Über einen freiwilligen Verteiler können junge Menschen mit Interesse an Social Media, Gaming, Jugendmedienschutz oder digitalen Trends zu verschiedenen Beteiligungsformaten eingeladen werden. Geplant sind etwa Workshops, digitale Umfragen, Infoveranstaltungen, Diskussionsrunden oder bundesweite Netzwerktreffen.
BzKJ JugendDigital berücksichtigt dabei die Interessen und Wünsche der Kinder und Jugendlichen, um sie gezielt zu passenden Formaten einzuladen – vom gelegentlichen Mitmachen bis zum regelmäßigen Austausch.
So schafft BzKJ JugendDigital einen unkomplizierten und bundesweiten Zugang zur Jugendbeteiligung an wichtigen digitalen Themen.
Bereits seit 2022 setzt die BzKJ als erste Bundesoberbehörde gesetzlich verankert eine Beteiligung von Jugendlichen im eigenen Beirat um. Neben Fachleuten gehören dem Gremium auch jugendliche Mitglieder an, die in einem bundesweiten Auswahlverfahren bestimmt werden.
Weitere Informationen und Einblicke in die Arbeit des Beirats der BzKJ finden Sie auf unserer Website unter https://www.bzkj.de/bzkj/beirat.
Diese Pressemitteilung finden Sie auch auf der Website der BzKJ.
Digitaler Schutz- Europaweiter Aktionstag am 18.11.25: Gemeinsam gegen sexualisierte Gewalt im Netz
Kinder brauchen Schutz – auch im Netz: Zum Aktionstag zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch am 18. November betont die BzKJ: Kinder und Jugendliche müssen auch im digitalen Raum wirksam vor sexualisierter Gewalt geschützt werden. Grundlage dafür sind faktenbasierte Schutz- und Präventionsmaßnahmen, die wirken.
Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf ein Aufwachsen frei von sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch – das gilt auch im digitalen Raum. Der Aktionstag des Europarates steht in diesem Jahr unter dem Motto „Strengthening the protection of children against sexual exploitation and sexual abuse through evidence-based policy making (Stärkung des Schutzes von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch durch evidenzbasierte Politikgestaltung)“.
„Wir alle tragen Verantwortung dafür, dass kein Kind sexualisierte Gewalt erfährt – online wie offline. Der DSA bietet ein starkes europäisches Regelwerk, um Kinder besser zu schützen. Die BzKJ setzt sich dafür ein, dass Schutzmaßnahmen, wie transparente und kindgerechte Meldewege, stetig entwickelt werden – interdisziplinär und faktenbasiert und ohne die Kinderrechte auf Befähigung und Teilhabe einzuschränken“,
so Sebastian Gutknecht, Direktor der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ).
„Sexuelle Gewalt und Belästigung im digitalen Raum“ ist eines der drei Schwerpunktthemen der ZUKUNFTSWERKSTATT der BzKJ. Innerhalb dieser kommen in verschiedenen Austauschformaten Politik, Wirtschaft, Wissenschaft, die medienpädagogische Praxis sowie junge Menschen zusammen, um gemeinsam an Lösungen und Strategien in diesem Themenfeld zu arbeiten. Zudem steht die BzKJ im regelmäßigen Dialog mit der UBSKM und Ecpat e. V., um vertieft einzelne Aspekte zu besprechen. Denn: Der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt im Internet ist keine nachrangige Aufgabe, sondern eine gesamtgesellschaftliche Pflicht.
Die Beiträge und Erkenntnisse aus der Verantwortungsgemeinschaft, insbesondere die Erfahrungsberichte junger Nutzender und die der BzKJ-Beiratsjugendlichen, legen nahe, dass ein Instrument für einen besseren Schutz vor problematischen Inhalten verbesserte Melde- und Abhilfeverfahren sind. Viele junge Userinnen und User melden problematische Inhalte nicht, da sie das Gefühl haben, dass ihre Meldung ohne Konsequenzen bleibt, sie die Meldewege nicht kennen oder diese zu kompliziert sind. Die kürzlich erschienene NETTZ-Studie bestätigt diese Beobachtungen: Zwar stoßen die Befragten nahezu alle in sozialen Medien auf problematische Inhalte, doch nur 45 Prozent melden diese tatsächlich.
Die BzKJ setzt sich daher auf nationaler und europäischer Ebene für bessere Meldewege ein. Sie fordert von den Anbietenden digitaler Dienste:
Sicher und kindgerecht ausgestaltete Melde- und Abhilfesysteme können maßgeblich dazu beitragen, dass Kinder und Jugendliche bei Problemen und Gefahren handlungsfähig sind und passende Unterstützung erhalten. Sie stärken damit junge Menschen im Umgang mit digitaler sexualisierter Gewalt und wahren den Schutz ihrer Rechte und Grenzen.
Diese Pressemitteilung finden Sie auch auf der Website der BzKJ.
Quelle:
Infoservice – Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz
Bonn, 20.11.2025
Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) ist ab sofort bei Instagram vertreten.
Dialogorientiert bietet die BzKJ dort Einblicke in ihre Arbeit und berichtet über aktuelle Entwicklungen, Projekte und Arbeitsergebnisse im Kinder- und Jugendmedienschutz.
Nach dem Start bei LinkedIn und Mastodon im vergangenen Jahr baut die BzKJ ihre Social-Media-Kommunikation weiter aus, um neben Fachkräften auch die breite Öffentlichkeit zu erreichen.
Das Ziel ist, junge Menschen, Erziehende und am Kinder- und Jugendmedienschutz Interessierte über aktuelle Entwicklungen und Themen, wie zum Beispiel Demokratieförderung, Medienphänomene wie Cybermobbing oder Entwicklungen aus dem Bereich Künstlicher Intelligenz, zu informieren und aktiv in den direkten Austausch zu treten.
Mit dem neuen Instagram-Auftritt stärkt die Bundeszentrale auch die Vernetzung und den Austausch mit Akteurinnen, Akteuren und Initiativen im Kinder- und Jugendmedienschutz.
Interessierte finden die Bundeszentrale unter den folgenden Links auf den jeweiligen Social-Media-Netzwerken:
Diese aktuelle Meldung finden Sie auch auf der Website der BzKJ.
Quelle:
Infoservice – Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz
Bonn, 20.10.2025
Neues Netzwerk - BzKJ baut Jugendbeteiligung aus
Ein zentrales Thema der zweiten Sitzung der aktuellen Amtsperiode war der Aufbau von BzKJ JugendDigital, einem neuen Netzwerk für medieninteressierte Kinder und Jugendliche. Über einen freiwilligen Verteiler soll es künftig möglich sein, junge Menschen direkt, niedrigschwellig und themenbezogen anzusprechen – auch außerhalb bestehender Strukturen und Ehrenämter. Kindern und Jugendlichen wird damit eine starke Stimme gegeben, mit der sie sich aktiv an verschiedenen Formaten beteiligen können. Die jugendlichen Beiratsmitglieder begrüßen diesen Schritt ausdrücklich:
„Niedrigschwellige Beteiligungsformate sind unverzichtbar, um breite Meinungs- und Erfahrungswerte von denjenigen zu bekommen, die es tatsächlich betrifft. Daher gilt: Wenn man über uns spricht, sollte man mit uns sprechen. Wir wollen unsere Zukunft mitgestalten, nicht als Zuschauer*innen, sondern als Mitverantwortliche für eine sichere und gerechte Medienlandschaft.“
Bereits seit 2022 setzt die BzKJ als erste Bundesoberbehörde die gesetzlich verankerte Beteiligung von Jugendlichen im eigenen Beirat um. Neben Fachleuten gehören dem Gremium auch jugendliche Mitglieder an, die in einem bundesweiten Auswahlverfahren bestimmt werden. In zusätzlichen Formaten wie der ZUKUNFTSWERKSTATT bringen junge Menschen regelmäßig ihre Perspektiven ein – etwa zu Themen wie digitaler Gewalt, Plattformregulierung oder Medienkompetenzförderung.
Die Ergebnisse der Sitzung fließen in die strategische Arbeit der BzKJ mit ein.
Weitere Informationen und Einblicke in die Arbeit des Beirats der BzKJ finden Sie auf unserer Website unter https://www.bzkj.de/bzkj/beirat.
Diese Pressemitteilung finden Sie auch auf der Website der BzKJ.
Quelle:
Pressemitteilung – Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz
Bonn, 13.10.2025
EU-Leitlinien stärken Kinder- und Jugendmedienschutz europaweit: Anbieterregulierung
Die bei der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) verortete Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten (KidD) begrüßt die veröffentlichten EU-Leitlinien zu Artikel 28 Absatz 1 DSA als wichtigen Meilenstein für die konsequente Durchsetzung eines umfassenden Schutzes von Kindern und Jugendlichen in Online-Diensten.
Der Digital Services Act (DSA) verpflichtet in Artikel 28 Absatz 1 Online-Anbieter, auf ihren Plattformen den Schutz von Minderjährigen zu gewährleisten und dazu geeignete Maßnahmen für ein hohes Maß an Privatsphäre und Sicherheit zu ergreifen. Um Anbietern eine rechtssichere Umsetzung zu ermöglichen, hat die Europäische Kommission Leitlinien zur Konkretisierung dieser Verpflichtung erarbeitet und im Mai zunächst im Entwurf veröffentlicht. Bis zum 15. Juni war die interessierte Öffentlichkeit aufgerufen, Rückmeldungen zu dem Entwurf abzugeben. Auch die KidD hatte eine umfangreiche Stellungnahme erarbeitet.
Mit den nun finalisiert veröffentlichten Leitlinien gibt die EU-Kommission einen Rahmen für den Kinder- und Jugendmedienschutz vor. Die Leitlinien zeigen, wie Anbieter ihre Dienste von Grund auf rechtskonform gestalten können. Ziel ist es, das Schutzniveau in digitalen Diensten erkennbar zu erhöhen und zeitgleich die Rechte von Kindern und Jugendlichen auf Schutz, Befähigung und Teilhabe zu verwirklichen.
„Die praxisnahen EU-Leitlinien bieten uns in der KidD als regulierende Instanz eine bedeutende Grundlage für eine wirksame Rechtsdurchsetzung – damit stärken sie maßgeblich unseren Auftrag. Entscheidend ist, dass für jeden Dienst passgenaue Maßnahmen gefunden werden, um den individuellen Risiken bestmöglich zu begegnen und jungen Menschen einen umfassenden Schutz zu bieten. Wir werden die Leitlinien nun schnellstmöglich in unsere Verfahren integrieren und die Vorgaben konsequent durchsetzen“,
so Michael Terhörst, Leiter der KidD.
[…]
Quelle:
Die vollständige Stellungnahme der KidD ist auf den Webseiten der BzKJ und der KidD veröffentlicht.
Diese vollständige Pressemitteilung finden Sie auf der Website der BzKJ und auf der Website der KidD.
Bundesamt für Sicherheit und Informationstechnik (BSI) veröffentlich Schritt-für-Schritt Anleitung für Jugendschutzeinstellungen bei Apps, Spielen & Co.
Hier der Link zur Anleitung:
https://share.google/591D3H973iFHT02R1
Quelle:
Kinderrechte im digitalen Raum - Ein Jahr KidD – Verfahren zeigen Wirkung
Am 14. Mai 2025 feiert die Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten (KidD) ihren ersten Jahrestag. Die KidD blickt auf ein erfolgreiches erstes Jahr zurück: Sie hat rund 70 Verfahren eingeleitet, Anbieter reagieren – auch über nationale Grenzen hinaus.
Ein besonderer Erfolg der vergangenen Monate war die Entfernung von tausenden Titeln ohne Alterskennzeichen auf der Plattform Steam, nachdem die KidD das Unternehmen auf die gesetzlichen Vorgaben hingewiesen hatte. Das Jugendschutzgesetz (JuSchG) verpflichtet Anbieter von digitalen Film- und Spielplattformen, in ihren Angeboten nur Inhalte mit deutlich wahrnehmbarerAlterskennzeichnung anzubieten. Auch andere große Plattformen haben ihre Angebote in Reaktion auf die Forderungen der KidD angepasst.
Die bei der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) eingerichtete unabhängige Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten (KidD) überwacht nach dem europäischen Digital Services Act (DSA), ob Anbieter von Online-Plattformen mit Sitz in Deutschland strukturelle Vorsorgemaßnahmen in ihren Angeboten eingerichtet haben. Dazu zählen etwa sichere Voreinstellungen, eine wirksame Altersüberprüfung sowie Melde- und Abhilfeverfahren.
Reichen die bestehenden Vorsorgemaßnahmen für eine sichere, altersgerechte Nutzung der Dienste durch Kinder und Jugendliche nicht aus, tritt die KidD an die Anbieter heran. Von einer beratenden Funktion bis hin zur Verhängung von Bußgeldern: Der KidD steht eine Bandbreite an Instrumenten zur Verfügung, um ihrem Auftrag, die Rechte von Kindern und Jugendlichen im digitalen Raum durchzusetzen, gerecht zu werden.
„Wir sind stolz auf die Fortschritte, die die KidD in ihrem ersten Jahr erzielt hat. Neben der Professionalisierung unsere Arbeitsprozesse konnten wir aktiv in eine Vielzahl von Verfahren einsteigen und vielfältige Verbesserungen bei diversen Angeboten erzielen. Durch unser Hinwirken wurden unter anderem häufig die Melde- und Abhilfeverfahren in den Diensten verbessert. Daran müssen und werden wir anknüpfen, um geltendes Recht konsequent weiter durchzusetzen, im Zweifel auch mit Bußgeldern, wenn Anbieter unseren Forderungen nicht nachkommen“,
erklärt Michael Terhörst, Leiter der KidD.
Ein Novum in der Arbeit der KidD ist die Möglichkeit, auch gegen Anbieter aus Drittstaaten, also aus Staaten, die nicht der Europäischen Union (EU) beziehungsweise dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) angehören, vorzugehen. Dies ist dann möglich, wenn die Staaten keine gesetzliche Vertreterin oder keinen gesetzlichen Vertreter in der EU benannt haben. Auch hier werden aktuell zahlreiche Verfahren angestoßen, da von diesen Angeboten häufig ein besonderes Gefahrenpotenzial für Kinder und Jugendliche ausgeht.
Michael Terhörst zieht eine positive Bilanz:
„Unsere Arbeit hat gerade erst begonnen. Mit starken Partnerinnen und Partnern und der EU an unserer Seite werden wir die Wirksamkeit des Kinder- und Jugendmedienschutzes weiter steigern – und die Rechte junger Menschen konsequent durchsetzen.“
Quelle:
Pressemitteilung – Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz
Bonn, 13.05.2025
Diese Pressemitteilung finden Sie auch auf der Website der BzKJ und auf der Website der KidD.
Täglich wächst die Anzahl digitaler Spiele im Online-Bereich. Für Eltern kann das im Familienalltag oft eine Herausforderung sein. Welche Spiele sind für Kinder geeignet? Die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) vergibt als zentrale Stelle zur Prüfung von digitalen Spielen in Deutschland deshalb bereits seit mehr als zehn Jahren Alterskennzeichen automatisiert über das globale System der International Age Rating Coalition (IARC) und sorgt so für verlässliche Orientierung auf Online-Spieleplattformen. Nun hat dieses automatisierte System auch die Jugendschutzbehörden in Deutschland überzeugt. Die Jugendministerien der Länder haben das System geprüft und rechtlich anerkannt und damit die Bedeutung der USK-Kennzeichen auch im Online-Bereich unterstrichen: Sie sorgen für einen starken Kinder- und Jugendschutz und bieten Eltern eine verlässliche Orientierung.
Vor der Veröffentlichung auf den angeschlossenen Spieleplattformen werden die Inhalte von Anbieter*innen durch ein fragebogenbasiertes System ausgewertet. Dieser Fragenbogen erfasst Angaben zu jugendschutzrelevanten Inhalten – etwa Gewaltdarstellungen – sowie zu möglichen Nutzungsrisiken, wie beispielsweise Chat- oder Kauffunktionen. Auf dieser Grundlage erhalten die Spiele in Deutschland ein Alterskennzeichen gemäß den Vorgaben der USK.
Quelle:
Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle; - AJS NRW
Für die Durchsetzung der drei zentralen Kinderrechte - Schutz, Befähigung und Teilhabe - ist unter anderem die bei der BzKJ verortete Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten (KidD) zuständig. Mit in Kraft treten des Digitale-Dienste-Gesetzes und des Digital Services Acts hat sie im Mai 2024 ihre Arbeit aufgenommen.
„Unser Hauptziel ist es, die Rechte von Kindern im digitalen Raum zu schützen und zu fördern. Kinder und Jugendliche haben das Recht, digitale Umgebungen altersgerecht zu erkunden und für sie wichtige digitale Dienste nutzen zu können. Sie haben außerdem das Recht, dabei vor Risiken geschützt zu werden. Daher ist es unsere Aufgabe, nachhaltig dafür Sorge zu tragen, dass digitale Dienste so gestaltet sind, dass Kinder in einer sicheren und kinderfreundlichen Umgebung lernen, spielen und sich entwickeln können“, so Michael Terhörst, Leiter der KidD.
Was sich zunächst wie ein Paradoxon anhört, kann funktionieren. Die KidD hat das Ziel, durch beispielsweise strukturelle Vorsorgemaßnahmen und eine kindgerechte Gestaltung von Nutzungsbedingungen in digitalen Diensten, Kinder zu schützen und zu befähigen, um digitale Dienste sicher nutzen zu können und damit auch ihr Recht auf digitale Teilhabe durchzusetzen. Dabei verfolgt die Stelle den Ansatz, mit den Anbieterdiensten zunächst im Dialog digitale Angebote Stück für Stück sicherer zu machen und geltendes Recht durchzusetzen. Kinder und Jugendlichen sollen in einem digitalen Umfeld groß werden, das ihnen deutlich mehr Chancen als Risiken bietet.
Wie die BzKJ sowie die KidD ihren gesetzlichen Auftrag wahrnehmen und den Ansatz verfolgen, medienrechtliche Teilhabe durchzusetzen, um Kinder und Jugendliche zu befähigen, digitale Lebenswelten zu erkunden und mitzugestalten, ist in den Beiträgen der Ausgabe 3/2024 der Fachzeitschrift BzKJAKTUELL ausführlich dargestellt.
Quelle:
Hier der Link zur Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz (AJS); hier gibt es alles Wissenswerte zum Jugendschutz, den neusten Entwicklungen, Broschüren, Fortbildungen etc.
www.ajs.nrw ist das Portal für Jugendschützer der Kommunen.
Konkret zu Medien gibt es Inputs und Angebote unter https://ajs.nrw/medien/
Dann der Hinweis auf die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz: https://www.bzkj.de/
Hier gibt’s auch den Gefährdungsatlas.
JUUUPORT ist eine bundesweite Online-Beratungsplattform für junge Menschen, die Probleme im Netz haben. Ehrenamtlich aktive Jugendliche und junge Erwachsene aus ganz Deutschland, die JUUUPORT-Scouts, helfen Gleichaltrigen vertraulich bei Online-Problemen wie Cybermobbing, Mediensucht, sexueller Belästigung, Abzocke, Datenklau u.v.m. Die Beratung ist datenschutzkonform und kostenlos.
ZEBRA ist ein Angebot der Landesanstalt für Medien NRW. Hier erhältst du innerhalb von höchstens 24 Stunden konkrete und individuelle Unterstützung bei allen Medienfragen, die dir in deinem digitalen Alltag begegnen.
Klicksafe https://www.klicksafe.de/
Die unabhängige Plattform "Internet-ABC" bietet Informationen über den sicheren Umgang mit dem Internet für Kinder, Lehrkräfte und Eltern.
Ansonsten hier Anlaufstellen oder weiterführende Beratungsangebote, Hilfe- und Meldemöglichkeiten zu sexueller Gewalt :
Hilfe-Portal Sexueller Missbrauch https://www.hilfe-portal-missbrauch.de/
Nummer gegen Kummer https://www.nummergegenkummer.de/
Nationale Infoline, Netzwerk und Anlaufstelle zu sexualisierter Gewalt an Mädchen und Jungen (N.I.N.A. e. V.) https://nina-info.de/
Landesfachstelle Prävention sexualisierte Gewalt NRW (PsG.nrw) https://psg.nrw/
JugendNotmail https://jugendnotmail.de/
pro familia Deutsche Gesellschaft für Familienplanung, Sexualpädagogik und Sexualberatung e.V. Bundesverband https://www.profamilia.de/
Webportal mit Infos & Materialien https://www.wissen-hilft-schützen.de/
Initiative „Kein Raum für Missbrauch“ https://www.kein-raum-fuer-miss-brauch.de/
Initiative „Schule gegen sexuelle Gewalt“ https://www.schule-gegen-sexuelle-ge-walt.de/start/
Initiative „Kein Kind alleine lassen“ https://www.deine-playlist-2021.de/
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA):
Loveline – Das Jugendportal https://www.loveline.de/
Startseite - Hilfe-Portal Sexueller Missbrauch (hilfe-portal-missbrauch.de) oder auch Home: Nicht-wegschieben
„Trau dich!“ Die bundesweite Initiative zur Prävention des sexuellen Kindesmissbrauchs http://www.trau-dich.de/
Elternratgeber SCHAU HIN! - Initiative des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, der öffentlich-rechtlichen Sender ARD und ZDF sowie der AOK – Die Gesundheitskasse:
https://www.schau-hin.info/tipps-regeln/cybergrooming-so-schuetzen-eltern-ihre-kinder
https://www.schau-hin.info/grundlagen/sexting-vorsicht-bei-nacktbildern
Dann noch : #dontsendit - Präventionskampagne des Bundeskriminalamtes
https://www.bka.de/DE/UnsereAufgaben/Deliktsbereiche/Kinderpornografie/DontSendIt/DontSendIt.html
Sounds Wrong – Polizeiliche Kriminalprävention https://www.soundswrong.de/
Die Landesanstalt für Medien NRW bietet in Zusammenarbeit mit der Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime (ZAK NRW) bietet seit Januar 2022 eine vereinfachte Möglichkeit zur Meldung von Verdachtsfällen bei Cybergrooming an. Cybergrooming ist eine Form des sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen und wird als Straftat geahndet. Kinder, Lehrkräfte oder Elternteile können sich über ein neues Online-Formular an ZEBRA, das Angebot der Landesanstalt für Medien NRW, wenden. Nach Prüfung wird der Fall an die ZAC NRW weitergeleitet, die die Meldung annimmt und den Fall ermitteln lässt. Dabei stehen Teams von ZEBRA und der Landesanstalt für Medien NRW auf Wunsch beratend zur Seite.