Fachberatung Kinderschutzkonzept
Das Landeskinderschutzgesetz fordert unter §11 „ein Konzept zur Sicherung der Rechte von Kindern und Jugendlichen und zu deren Schutz vor Gewalt zu entwickeln, anzuwenden und zu überprüfen oder auf die Entwicklung, Anwendung und Überprüfung hinzuwirken sowie die Wahrnehmung der Aufgaben nach § 8a Absatz 4 des Achten Buches Sozialgesetzbuch sicherzustellen. Dieses Konzept umfasst Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor körperlicher, psychischer und sexualisierter Gewalt, Machtmissbrauch in der Einrichtung oder dem Angebot sowie Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen bei gewichtigen Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung. Das Kinderschutzkonzept ist angepasst auf die Einrichtung oder das Angebot zu entwickeln."
Die Fachberatung Kinderschutzkonzepte unterstützt und begleitet städtische Einrichtungen, freie Träger, Verbände und Vereine bei der konzeptionellen Entwicklung institutioneller Kinderschutzkonzepte.
Aufgabenschwerpunkte sind u.a.:
- Durchführung einer einrichtungsinternen Potenzial- und Risikoanalyse als Basis für die Schutzkonzeptentwicklung
- Aufdeckung und Analyse von Entstehungsbedingungen im Hinblick auf mögliche Gefährdungssituationen
- Prüfung der jeweils einrichtungsspezifischen Gegebenheiten zur Identifizierung möglicher Risikofaktoren oder Gefährdungssituationen
- Entwicklung eines kinderrechtsorientierten Verhaltenskodex für das eingesetzte pädagogische Personal
- Entwicklung verbindlicher Handlungsleitlinien im Fall einer möglichen Kindeswohlgefährdung im familiären/sozialen Kontext
- Implementierung des Schutzkonzeptes in die jeweilige Organisationseinheit
André Hardcastle
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Zimmer 528
Verwaltungsgebäude Oberstadt
Aachener Straße 2
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