§8b SGB VIII Fachliche Beratung und Begleitung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen
Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung
(1) Personen, die beruflich in Kontakt mit Kindern und Jugendlichen stehen, haben bei der Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung im Einzelfall gegenüber dem örtlichen Träger der Jugendhilfe Anspruch auf Beratung durch eine insoweit erfahrene Fachkraft.
Im folgenden finden Fachkräfte aus den unterschiedlichen Disziplinen eine Übersicht der Fachkräfte für die Beratungen gem. §8b Abs. 1 SGB VIII im Fachbereich Kinder, Jugend und Familie der Stadt Mönchengladbach.
Informationsdokumente
Ansprechpartner
Die unten stehenden Teamleitungen und Fachberatung sind erste Ansprechpartner*innen und fungieren in erster Linie als Koordinator*innen, um den Fachkräften in der Kindertagespflege die entsprechende Beratung gem. §8b SGB VIII zu vermitteln. Sofern eine Stelle nicht besetzt (NN) oder eine der Ansprechpartner*innen nicht im Dienst ist, vertreten sich die Teamleitungen untereinander.
Fachberatung Kinderschutz
Frau Karlej
Tel.: (0 21 61) 25 - 3618
Teamleitung Bezirk Nord/West
Frau Schmitz
Tel.: (0 21 61) 25 - 3503
Teamleitung Bezirk Ost
Frau Wintgen
Tel.: (0 21 61) 25 - 3117
Teamleitung Bezirk Süd
Frau Beine
Tel.: (0 21 61) 25 - 3536
Frau Hlaouit
Tel.: (0 21 61) 25 - 3508
Frau Houben
Tel.: (0 21 61) 25 - 3472
Frau Kox
Tel.: (0 21 61) 25 - 3373
Herr Schirmer
Tel.: (0 21 61) 25 - 3372
Frau Rang
Tel.: (0 21 61) 25 - 3516
Sofern eine Stelle nicht besetzt (NN) oder ein*e Ansprechpartner*in nicht erreichbar ist, vertreten sich die angegebenen Ansprechpartner*innen gegenseitig.
Fachkräfte der Schulsozialarbeit
An Grundschulen Nord
Julia Oehlschlegel
Tel.: (02161) 25 – 3218
Mobil: 0174/2495128
An Grundschulen Süd
Stephanie Ramrath
Tel.: (02161) 25 – 3219
Mobil: 0172/5364407
An Förderschulen
Anika Strack
Tel.: (02161) 25 – 7255
Mobil: 0172/2549071
Fachkräfte der Familiengrundschulzentren
Annika Zerbes
Tel.: (02161) 25 – 3032
Mobil: 0174/1510989
„Vertrauliche Fachberatung für Lehrer:innen und Fachkräfte gem. § 4 Abs. 2 KKG i. V. m. § 8b Abs. 1 SGB VIII“
Lehrkräfte und sozialpädagogische Fachkräfte an Schulen leisten einen wichtigen Beitrag zum Schutz von Kindern und Jugendlichen ((§ 42 Abs. 6 SchulG).
Wenn Anhaltspunkte für eine mögliche Gefährdung bekannt werden, sieht das Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (§ 4 Abs. 1 Nr. 7 KKG) vor, dass die Situation gemeinsam mit den Kindern, Jugendlichen und ihren Eltern erörtert wird, auf notwendige Unterstützungsangebote hingewiesen wird und eine fachliche Einschätzung des Gefährdungsrisikos erfolgt.
Für diesen sensiblen Prozess stellt die Kinder und Jugendhilfe der Stadt Mönchengladbach eine anonyme Beratung durch eine insoweit erfahrene Kinderschutzfachkraft nach § 8b Abs 1 SGB VIII i. V. m. § § 4 Abs. 2 KKG zur Verfügung.
Die Beratung richtet sich an alle schulischen Berufsgruppen, die mit Kindern und Jugendlichen (einschließlich. 18 Lebensjahr) arbeiten. Sie soll Sicherheit geben, Handlungsmöglichkeiten aufzeigen und dabei begleiten, Aufgabe im Kinderschutz professionell wahrzunehmen.
Rechtliche Grundlagen:
§ 4 Abs. 2 KKG i. V. m. § 8b Abs. 1 SGB VIII, § 42 Abs. 6 SchulG NRW, LKSchG
Ihre Ansprechpartnerin:
Nuray Keleş
B.A. Sozialarbeiterin/Sozialpädagogin
Kinderschutzfachkraft nach §§ 8a, 8b SGB VIII
Telefon: 02161-25 8489
Telefonische Beratungszeiträume:
Montags 15 Uhr bis 16 Uhr
Mittwochs 8 Uhr bis 9 Uhr
Donnerstags 15 Uhr bis 16 Uhr
Freitags 8 Uhr bis 9 Uhr
Hinweise zur Vorbereitung:
Um das Gespräch für Sie möglichst hilfreich und zielgerichtet zu gestalten, bitten wir Sie,
interne Notizen oder Dokumentationen zur einzuschätzenden Situation des betreffenden Kindes oder Jugendlichen bereit zu halten.
Dies ermöglicht eine strukturierte Einschätzung und eine praxisnahe Unterstützung.
Fachberatung Ganztag
Frau Aysun Floh
Tel.: (02161) 25 – 53773



