Fax (0 21 61) 25 - 6599
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Hilfe für Sehbehinderte / Gehörlose


Landesblindengeld / Blindenhilfe / Hilfe für Sehbehinderte / Hilfe für Gehörlose
Antragsaufnahme für den Landschaftsverband
Notwendige Unterlage
- augenfachärztliches Gutachten
- Personalausweis
- Schwerbehindertenausweis
- Nachweis über bestehende Kontoverbindung
Bescheid der Pflegekasse
Rechtliche Grundlagen
- Gesetz über die Hilfen für Blinde und Gehörlose -GHBG
Gebühren
keine