Hilfe für Sehbehinderte / Gehörlose
Fax (0 21 61) 25 - 6599
Michael Rumpf
Sachbearbeiter
Telefon (0 21 61) 25 - 6531
Zimmer 037 (Eingang Klagenfurter Straße)
Termine nach vorheriger telefonischer Vereinbarung
Aufgabe der Hilfe für Sehbehinderte / Gehörlose
Antragsaufnahme für den Landschaftsverband
Sozialleistungen für Gehörlose
Notwendige Unterlage
- augenfachärztliches Gutachten
- Personalausweis
- Schwerbehindertenausweis
- Nachweis über bestehende Kontoverbindung
Bescheid der Pflegekasse
Rechtliche Grundlagen
- Gesetz über die Hilfen für Blinde und Gehörlose -GHBG
Gebühren
keine