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Behindertenfahrdienst

Durch den Behindertenfahrdienst soll den Berechtigten die Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft/Gesellschaft ermöglicht werden.
Berechtigter Personenkreis:
Berechtigt an der Teilnahme am Behindertenfahrdienst sind alle schwerbehinderten Einwohner/innen der Stadt Mönchengladbach, die Inhaber eines Schwerbehindertenausweises mit dem Merkzeichen "aG = außergewöhnliche Gehbehinderung" sind und bei denen die Einkommensgrenze nach §§ 83, 90 und 99 ff SGB IX nicht überschritten ist.
Notwendige Unterlagen
- Schwerbehindertenausweis
- Einkommensnachweise
- Nachweise über Belastungen, wie Miete, Heizkosten, Versicherungen
Rechtliche Grundlagen
- Sozialgesetzbuch IX
- Richtlinien der Stadt Mönchengladbach zur Durchführung eines Fahrdienstes für Behinderte
Gebühren
keine