Behindertenfahrdienst

Fax (0 21 61) 25 - 6599

Germaine Hoffmans
Sachbearbeiterin
Telefon (0 21 61) 25 - 6558
Zimmer 037 (Eingang Klagenfurter Straße)

Termine nach vorheriger telefonischer Vereinbarung

Michael Rumpf

Sachbearbeiter

Telefon (0 21 61) 25 - 6531
Zimmer 037 (Eingang Klagenfurter Straße)

Termine nach vorheriger telefonischer Vereinbarung

Verwaltungsgebäude Gesundheitsamt
Am Steinberg 55
41061 Mönchengladbach

- Zugang barrierefrei -

Öffnungszeiten: Nur nach Terminvereinbarung

Aufgaben des Behindertenfahrdienstes

Durch den Behindertenfahrdienst soll den Berechtigten die Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft/Gesellschaft ermöglicht werden.

Berechtigter Personenkreis

Berechtigt an der Teilnahme am Behindertenfahrdienst sind alle schwerbehinderten Einwohner/innen der Stadt Mönchengladbach, die Inhaber eines Schwerbehindertenausweises mit dem Merkzeichen "aG = außergewöhnliche Gehbehinderung" sind und bei denen die Einkommensgrenze nach §§ 83, 90 und 99 ff SGB IX nicht überschritten ist.

Notwendige Unterlagen

  • Schwerbehindertenausweis
  • Einkommensnachweise
  • Nachweise über Belastungen, wie Miete, Heizkosten, Versicherungen

Gebühren

    keine