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Beratung für Menschen mit Behinderung

Birgitta Sommer

Sozialpädagogin

Telefon (0 21 61) 25 - 6589

Zimmer 008

Sprechzeiten nach vorheriger telefonischer Vereinbarung

Silvia Scheer

Sozialpädagogin

Telefon (0 21 61) 25 - 6582 

Zimmer 009

Sprechzeiten nach vorheriger telefonischer Vereinbarung

Petra Müllers
 
Sekretariat

Telefon (0 21 61) 25 - 6583

Zimmer 007

Mo. - Fr. 09:00 - 12:00 Uhr 

Verwaltungsgebäude Gesundheitsamt
Am Steinberg 55
41061 Mönchengladbach

Zugang behindertengerecht

Broschüren zum Download

Antrag zur Feststellung einer Schwerbehinderung, bzw. eines höheren Grades der Behinderung (GdB)

Aufgaben der Beratung für Menschen mit Behinderung

Beratung, Information und Unterstützung für Menschen im Alter von 0 bis 64 Jahren mit einer

  • Körperbehinderung
  • chronischen Erkrankung
  • Sinnesschädigung
  • geistigen Behinderung
  • drohenden Behinderung

sowie

  • für Angehörige, Betreuer, Bezugspersonen u.a. 

Wie läuft eine Beratung ab?

Die Beratung erfolgt in Form von Einzel- oder Familiengesprächen in unserer Sprechstunde oder bei Hausbesuchen.

Die Beratungsstelle ist eng vernetzt mit anderen städtischen Ämtern und sozialen Einrichtungen.

Beratungsinhalte können sein:

  • Entlastungsmöglichkeiten
  • Familienunterstützende Dienste
  • Frühförderung
  • Hilfsmittel
  • Inklusionsthemen
  • Kindertagesstätten und Schulen
  • Kurzzeitunterbringung, Tagespflege
  • Pflege und ambulante Dienste
  • Pflegegeld
  • Schwerbehindertenausweis und Nachteilsausgleiche
  • Selbsthilfegruppen
  • Sport - und Freizeitmöglichkeiten
  • Therapien
  • Vermittlung weiterführender Hilfsangebote
  • Wohnmöglichkeiten

Das Team der Beratungsstelle hilft Ihnen in Ihrer ganz persönlichen Lebenssituation und betrachtet alle zu einer Lösung führenden Aspekte.

Die Beratung ist vertraulich, unabhängig und kostenlos.

Eine telefonische Kontaktaufnahme über das Sekretariat oder über Email wird empfohlen.

Notwendige Unterlagen

  • Schwerbehindertenausweis, falls vorhanden

Rechtliche Grundlagen

  • Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst - ÖGDG
  • Sozialgesetzbücher - SGB

Gebühren

  • keine