Beratung für Menschen mit Behinderung
Fax (0 21 61) 25 - 6599
Birgitta Sommer
Sozialpädagogin
Telefon (0 21 61) 25 - 6589
Zimmer 008
Sprechzeiten nach vorheriger telefonischer Vereinbarung
Silvia Scheer
Sozialpädagogin
Telefon (0 21 61) 25 - 6582
Zimmer 009
Sprechzeiten nach vorheriger telefonischer Vereinbarung
Petra Müllers
Sekretariat
Telefon (0 21 61) 25 - 6583
Zimmer 007
Mo. - Fr. 09:00 - 12:00 Uhr
Verwaltungsgebäude Gesundheitsamt
Am Steinberg 55
41061 Mönchengladbach
Zugang behindertengerecht
Aufgaben der Beratung für Menschen mit Behinderung
Beratung, Information und Unterstützung für Menschen im Alter von 0 bis 59 Jahren mit einer
- Körperbehinderung
- chronischen Erkrankung
- Sinnesschädigung
- geistigen Behinderung
- drohenden Behinderung
sowie
- für Angehörige, Betreuer, Bezugspersonen u.a.
Wie läuft eine Beratung ab?
Die Beratung erfolgt in Form von Einzel- oder Familiengesprächen in unserer Sprechstunde oder nach Absprache bei Hausbesuchen.
Die Beratungsstelle versteht sich als Netzwerkpartner und arbeitet daher eng mit anderen städtischen Fachbereichen und sozialen Einrichtungen zusammen.
Beratungsinhalte können sein:
- Entlastungsmöglichkeiten
- Familienunterstützende Dienste
- Frühförderung
- Hilfsmittel
- Inklusionsthemen in Kooperation mit der Stabsstelle Inklusion
- Kindertagesstätten und Schulen
- Kurzzeitunterbringung, Tagespflege
- Pflege und ambulante Dienste
- Pflegegeld
- Schwerbehindertenausweis und Nachteilsausgleiche
- Selbsthilfegruppen
- Sport - und Freizeitmöglichkeiten
- Therapien
- Vermittlung weiterführender Hilfsangebote
- Wohnformen
Das Team der Beratungsstelle hilft Ihnen in Ihrer ganz persönlichen Lebenssituation und sieht sich als Lotse im System.
Die Beratung ist vertraulich, unabhängig und kostenlos.
Eine telefonische Kontaktaufnahme über das Sekretariat oder über Email wird empfohlen.
Es wird keine Rechtsberatung oder Begleitung in Widerspruchs- und Klageverfahren angeboten.
Notwendige Unterlagen
- Schwerbehindertenausweis, falls vorhanden
Rechtliche Grundlagen
- Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst - ÖGDG
- Sozialgesetzbücher - SGB
Gebühren
- keine