Aufsichtsbehörde nach dem Wohn- und Teilhabegesetz (WTG) / Heimaufsicht

Bild: Joergelmann

Menschen, die aufgrund von Alter, Pflegebedürftigkeit oder Behinderung Wohn- und Betreuungsleistungen in Anspruch nehmen, haben ein Recht auf umfassend gute Versorgung, Pflege und Betreuung. Das Wohn- und Teilhabegesetz hat den Zweck, die Würde, die Interessen und die Bedürfnisse dieser Personen zu schützen, ihre Selbstbestimmung zu fördern und die Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte zu unterstützen.

 

Folgende Aufgaben nimmt die Aufsichtsbehörde nach dem WTG wahr:

  • Sie überwacht die Einhaltung der gesetzlich vorgegebenen Rahmenbedingungen und die angemessene Qualität der Pflege und der sozialen Betreuung im Rahmen von regelmäßigen und anlassbezogenen Prüfungen.  
  • Sie berät Nutzerinnen und Nutzer sowie deren Angehörige,  über ihre Rechte und Pflichten. Sie berät auch die Anbieter von Wohn- und Betreuungsleistungen zu ihren bestehenden und geplanten Angeboten sowie alle Personen, die ein berechtigtes Interesse haben zu den Inhalten des WTG.
  • Sie bearbeitet Beschwerden und Hinweise zu Wohn- und Betreuungsangeboten im Bereich der Pflege und Eingliederungshilfe.

Für Bürgerinnen und Bürger fallen keine Gebühren an.

Für Leistungsanbieter fallen Gebühren gemäß der <link recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen _blank>Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung</link> an.

Welche Unterlagen erforderlich sind, hängt vom Einzelfall ab. Setzen Sie sich bitte zur Klärung mit Ihrem zuständigen Sachbearbeiter in Verbindung.

<link recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen _blank>Wohn- und Teilhabegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen</link>

<link recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen _blank>Verordnung zur Durchführung des Wohn- und Teilhabegesetzes</link>

Frau Schwartz (Sachgebietsleitung)
Tel (0 21 61) 25 - 6710

Frau Zerressen
Tel (0 21 61) 25 - 6711

Frau Wollanek
Tel (0 21 61) 25 - 6712 

Frau Sies
Tel  (0 21 61) 25 - 6713 

Frau Simrodt
Tel (0 21 61) 25 - 6714

Frau Oebels
Tel (0 21 61) 25 - 6715

Frau Kutz
Tel (0 21 61) 25 - 6717

wtg@moenchengladbach.de

 

In Mönchengladbach sind zwei Ombudspersonen gemäß dem WTG bestellt. Sie vermitteln auf Anfrage bei Streitigkeiten zwischen Leistungsanbieter*innen und Nutzer*innen bzw. deren Angehörigen über alle Fragen im Zusammenhang mit der Nutzung der Angebote nach dem WTG NRW.

Ombudsperson für den Bereich der (Alten-) Pflege, also für Pflegeeinrichtungen, Kurzzeit- und Tagespflegen sowie Wohngemeinschaften ist:

Frau Cäcilia Neusen
Tel.: 0160 99553810
E-Mail: caecilia.neusen@t-online.de

Ombudsperson für den Bereich der Eingliederungshilfe, also für besondere Wohnformen, Wohngemeinschaften und Werkstätten für Menschen mit Behinderung ist dies:

Frau Heike Kivelitz
Tel.: 0151 29001001
E-Mail: heike.kievelitz@t-online.de


Sachgebietsleitung

Bettina Schwartz
Sachgebietsleiterin der Heimaufsicht
Tel.: (02161) 25 - 6710
Fax: (02161) 25 - 6749
Bettina Schwartz