Ordnungswidrigkeiten nach dem Pflegeversicherungsgesetz

  • Erteilung von Bußgeldbescheiden
  • Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten nach dem Pflegeversicherungsgesetz

Die Pflegeversicherung ist eine Pflichtversicherung. Jede Person, die bei einem privaten Versicherungsunternehmen einen Pflegeversicherungsvertrag abschließt, ist zur ordnungsgemäßen Zahlung der Beiträge zur Pflegeversicherung verpflichtet.

Gerät die Person mit der Zahlung von sechs Monatsprämien vorsätzlich oder leichtfertig in Verzug, liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, die mit einer Geldbuße zu ahnden ist. Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmer sind darüber hinaus verpflichtet, den Pflichtversicherungsvertrag zur privaten Pflegeversicherung aufrecht zu erhalten. Ansonsten liegt ebenfalls eine Ordnungswidrigkeit vor. Als Folge wird ein Bußgeldbescheid erteilt.


Es fallen keine Gebühren an.

Je nach Einzelfall. Bitte fragen Sie bei der zuständigen Sachbearbeiterin oder dem zuständigen Sachbearbeiter nach.

Frau Moers, Zimmer 318

Telefon: 02161 - 25 3956

Termine nur nach vorheriger Vereinbarung 

Stadtverwaltung Mönchengladbach
Fachbereich Altenhilfe
Fliethstraße 86-88
41061 Mönchengladbach

Sprechzeiten:
Termine nur nach vorheriger Vereinbarung

Telefon (allgemein):
02161-25 6701

 

Bushaltestelle Fliethstraße:
Entfernung ca 300 m
Busse 015, 017, 025

Bushaltestelle Lüpertzender Straße:
Entfernung ca 300 m
Busse 001, 002, 009, 019, 097, SB81

zum Vergrößern auf das Bild klicken!