Aufsichtsbehörde nach dem Wohn- und Teilhabegesetz (WTG) / Heimaufsicht

Bild: Joergelmann

Menschen, die aufgrund von Alter, Pflegebedürftigkeit oder Behinderung Wohn- und Betreuungsleistungen in Anspruch nehmen, haben ein Recht auf umfassend gute Versorgung, Pflege und Betreuung. Das Wohn- und Teilhabegesetz hat den Zweck, die Würde, die Interessen und die Bedürfnisse dieser Personen zu schützen, ihre Selbstbestimmung zu fördern und die Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte zu unterstützen.

 

Folgende Aufgaben nimmt die Aufsichtsbehörde nach dem WTG wahr:

  • Sie überwacht die Einhaltung der gesetzlich vorgegebenen Rahmenbedingungen und die angemessene Qualität der Pflege und der sozialen Betreuung im Rahmen von regelmäßigen und anlassbezogenen Prüfungen.  
  • Sie berät Nutzerinnen und Nutzer sowie deren Angehörige,  über ihre Rechte und Pflichten. Sie berät auch die Anbieter von Wohn- und Betreuungsleistungen zu ihren bestehenden und geplanten Angeboten sowie alle Personen, die ein berechtigtes Interesse haben zu den Inhalten des WTG.
  • Sie bearbeitet Beschwerden und Hinweise zu Wohn- und Betreuungsangeboten im Bereich der Pflege und Eingliederungshilfe.

Für Bürgerinnen und Bürger fallen keine Gebühren an.

Für Leistungsanbieter fallen Gebühren gemäß der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung an.

Welche Unterlagen erforderlich sind, hängt vom Einzelfall ab. Setzen Sie sich bitte zur Klärung mit Ihrem zuständigen Sachbearbeiter in Verbindung.

Frau Schwartz (Sachgebietsleitung)
Tel (0 21 61) 25 - 6710

Frau Zerressen
Tel (0 21 61) 25 - 6711

Frau Wollanek
Tel (0 21 61) 25 - 6712 

Frau Strohfeld
Tel  (0 21 61) 25 - 6713 

Frau Simrodt
Tel (0 21 61) 25 - 6714

N.N.
Tel (0 21 61) 25 - 6715

N.N.
Tel (0 21 61) 25 - 6717

 

 

 


Sachgebietsleitung

Bettina Schwartz
Sachgebietsleiterin der Heimaufsicht
Tel.: (02161) 25 - 6710
Fax: (02161) 25 - 6749
Bettina Schwartz