Organisation Konferenz Alter und Pflege
Kreise und kreisfreie Städte müssen gemäß § 8 des Alten- und Pflegegesetz (APG NRW) Alters- und Pflegekonferenzen einberufen und deren Geschäftsführung übernehmen. Diese Konferenzen sind örtliche Gremien zur Klärung sämtlicher genereller Fragen und Problemfelder, die sich aus der Umsetzung des Pflegeversicherungsgesetzes und des Alten- und Pflegegesetzes vor Ort ergeben.
Aufgabe der Konferenz in der Stadt Mönchengladbach ist es, die Handlungs- und Entscheidungspielräume der bundes- und landesgesetzlichen Vorgaben zur Weiterentwicklung der örtlichen Pflegeinfrastruktur und im Interesse der betroffenen Bürgerinnen und Bürger im Zusammenwirken mit allen Beteiligten auszufüllen. Daraus lassen sich u.a. folgende Aufgaben ableiten:
- Abstimmung und Informationsaustausch zwischen allen Beteiligten.
- Abstimmung und Weiterentwicklung konsensfähiger Qualitätssicherungskonzepte unter Beachtung der Rahmenbedingungen hinsichtlich der gesetzlichen Vorgaben
- Mitwirkung bei der Ermittlung des örtlichen Bedarfs
- Sicherstellung und Weiterentwicklung einer leistungsfähigen, ortsnahen, aufeinander abgestimmten pflegerischen Versorgung
- Vernetzung und effiziente Gestaltung der ambulanten, teilstationären und stationären Versorgungsbereiche einschließlich der Schnittstellen zu anderen beteiligten Institutionen im Gesundheitswesen