Die Alterssozialplanung soll im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen die Infrastruktur der Stadt so mitplanen und mitgestalten, dass sie den Bedürfnissen der älteren Bürgerinnen und Bürger entspricht. Das heißt besonders, dass dieser Personenkreis in seiner Selbständigkeit und Eigenverantwortung unterstützt und gestärkt werden soll. Dies geschieht nach dem Grundsatz der Vorrangigkeit ambulanter Unterstützung und Hilfe vor teilstationären und stationären Einrichtungsformen.
Inhalte der Alterssozialplanung sind insbesonders:
- Beratung von Investoren, Trägern und Interessierten zu den aktuellen Entwicklungen im Bereich der Altenhilfe
- Bestandserhebung, um eine realistische Planung und Beratung durchführen zu können
- Feststellung von Bedarfen
- Kommunale Pflegeplanung nach dem Landesrecht, Konzeptentwicklung für den Bereich Altenhilfe in Mönchengladbach
- Konzeptentwicklung für den Bereich Altenhilfe in Mönchengladbach
- Pflege- und Infrastrukturplanung nach dem Alten- und Pflegegesetz NRW