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Dein Lastenrad MG

Lastenradförderung der Stadt Mönchengladbach

Aktuelles

  • Momentan keine Antragsstellung möglich
  • In 2022 profitierten über 100 Fördernehmer*innen von "Dein Lastenrad MG"

Zur Pressemeldung vom 19.12.2022

Bist auch Du bald mit dem Lastenrad unterwegs? (Quelle: 123rf.com)

Fragen & Antworten

Wie erfahre ich, ob noch Fördermittel zur Verfügung stehen?

Aktuell ist leider keine Antragsstellung möglich. Die Bewilligungsbescheide für die zweite Förderperiode wurden am 07.10.2022 per Mail versandt.

Wird es eine weitere Förderrunde geben?

Momentan ist noch nicht absehbar, ob es in 2023 weitere Förderrunden geben wird. Sollte eine weitere Förderrunde durchgeführt werden, erfährst Du es rechtzeitig hier und auf den üblichen Kanälen der Stadt MG.

Kann ich eine Förderung auch nachträglich bekommen?

Nein, das ist leider nicht möglich, die Förderung soll Privatpersonen (insbesondere Familien) zum Umstieg vom Auto auf ein (E-) Lastenrad bewegen, die bisher noch nicht über ein Lastenrad verfügen.

Was mache ich, wenn ich einen Bewilligungsbescheid erhalten habe, aber das Lastenrad aus dem Angebot nicht mehr vorrätig ist? Kann ich mir dann einfach ein anderes Fahrrad kaufen?

Nein! Sollte das Förderobjekt nicht mehr verfügbar sein, ist ein neues Angebot an lastenrad@moenchengladbach.de einzureichen, da dieses ebenfalls auf Förderfähigkeit überprüft werden muss. Die erneute Prüfung und Berechnung des Zuschusses erfolgt zeitnah.

Mein bewilligtes Lastenrad wird erst in 14 Wochen oder noch länger geliefert. Ist das ein Problem?

Die Lieferengpässe sind uns bekannt. Sollte das Förderobjekt eine lange Lieferzeit haben, ist das kein Problem. Der Bewilligungsbescheid ist weiterhin für das Förderobjekt aus dem Angebot der Antragsstellung gültig. Das Förderobjekt ist mit eigenen Mitteln zu erwerben. Nach Eingang und Prüfung Deiner Rechnung sowie des Zahlungsnachweises erhältst Du die Zahlung des Förderbetrags unaufgefordert auf Dein im Antrag angegebenes Bankkonto. Sobald das Förderobjekt geliefert wurde, ist der Lieferschein einzureichen. Sollte das Fahrrad nicht den Weg zu Dir finden, ist der Zuschuss zurückzuzahlen. Auf Anfrage ist die Nutzung für die Dauer von drei Jahren nachzuweisen.

Deine Fragen wurden noch nicht abschließend beantwortet?

Schreibe einfach eine Nachricht an lastenrad@moenchengladbach.de