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Elektromobilität

Kommunales Mobilitätsmanagement

Elektromobilität

Die Förderung der E-Mobilität als zukunftsweisende Technologie ist der Stadt Mönchengladbach ein wichtiges Anliegen - vom Pedelec über das Elektro-Auto bis hin zum Öffentlichen Nahverkehr z. B. mit Elektrobussen.

Elektroautos und Ladesäulen

Seit dem 18. April 2017 veröffentlicht die Bundesnetzagentur die im Rahmen der Ladesäulenverordnung (LSV) gemeldeten Daten zur öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur in Deutschland.

Für Mönchengladbach erhalten Sie in unserem Geoportal Auskunft über die Ladesäulenstandorte im Stadtgebiet.

Sie haben Ihre öffentlich zugängliche Ladesäule noch nicht angezeigt und möchten Ihrer Anzeigeverpflichtung nach § 5 LSV nachkommen oder auch auf dieser Karte verzeichnet werden? Dann nutzen Sie bitte das Formular der Bundesnetzagentur:

Anzeigeformular

Sie wollen für Ihr Elektro-Auto selbst eine Ladestation einrichten? Auf Ihrem eigenen Grundstück kein Problem, behilflich ist Ihnen zum Beispiel der lokale Stromnetzversorger NEW - im öffentlichen Straßenraum ist es allerdings aus rechtlichen Gründen nicht möglich, eine Ladesäule zur exklusiven Nutzung für Sie persönlich einzurichten. Bitte nutzen Sie in diesem Fall die öffentliche Ladeinfrastruktur.

Keine Säule in der Nähe? Die NEW strebt an, die öffentliche Ladeinfrastruktur für E-Autos deutlich auszubauen. An welchen Standorten Ladesäulen im Netzgebiet des Unternehmens platziert werden, darüber können Bürger*innen ab sofort mitentscheiden. Bringen Sie Ihren Standortvorschlag in der interaktiven Karte ein. 

Fördermöglichkeiten E-Mobilität

Die Bundesregierung und das Land Nordrhein-Westfalen unterstützen Bürger*innen und Unternehmen bei der Anschaffung eines Elektrofahrzeugs durch Steuervergünstigungen, Kaufprämie und Förderprogramme. Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten von ElektroMobilität.NRW und beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Bevorrechtigung von E-Fahrzeugen

Seit dem 01. Juli 2019 parken E-Autos mit E-Kennzeichen für zwei Stunden mit Auslegung der Parkscheibe in Mönchengladbach kostenfrei. Diese Bevorrechtigung gilt für alle elektrisch betriebenen Fahrzeuge im Sinne des Elektromobilitätsgesetzes (vgl. § 2 Nr. 1 EmoG). Das heißt sowohl reine Batteriefahrzeuge, von außen aufladbare Hybridfahrzeuge, als auch Brennstoffzellenfahrzeuge können zwei Stunden gratis parken. Dies gilt aber nur, wenn die Fahrzeuge deutlich gekennzeichnet sind (vgl. § 4 Abs. 1). Das heißt, dass inländische Fahrzeuge den Zusatz "E" im Kennzeichen mitführen müssen. Ausländische Fahrzeuge benötigen eine Plakette, die bei deutschen Zulassungsbehörden beantragt werden kann, sofern das Fahrzeug nicht bereits über eine im Ausland erteiltes Kennzeichen oder Plakette für elektrisch betriebene Fahrzeuge verfügt.

Elektrifizierung des Öffentlichen Verkehrs

Fast selbstverständlich: Schon heute wird ein großer Teil des Öffentlichen Verkehrs elektrisch betrieben: Der Schienenverkehr in Mönchengladbach mit Ausnahme der Dalheimer Bahn (RB 34) fährt elektrisch mit 100 % Ökostrom. Darüber hinaus wird das Angebot im Öffentlichen Personen-Nahverkehr (ÖPNV), betrieben von NEW Möbus, in Mönchengladbach seit 2021 mit Elektrobussen ergänzt.

Pedelec, S-Pedelec & E-Bike

Pedelecs (Fahrräder mit Elektromotor) sind inzwischen sehr verbreitet. Daher wird die Stadt Mönchengladbach zukünftig bei der Planung der Infrastruktur die höheren Geschwindigkeiten berücksichtigen, z. B. durch die Einrichtung innerstädtischer und städteverbindender Radschnellverbindungen, wie der Blauen Route. Informationen zu Pedelecs, S-Pedelecs und E-Bikes, der rechtlichen Situation und den verschiedenen Typen finden Sie zum Beispiel beim ADFC. Aufladen können Sie überall, wo eine Steckdose und ein Platz für Ihren Akku und das Ladegerät vorhanden sind.

Green City Masterplan Elektromobilität

Im Rahmen des "Sofortprogramms Saubere Luft 2017-2020" der Bundesregierung hat die Stadt Mönchengladbach wie 63 weitere Städte bundesweit einen Green City Masterplan Elektromobilität erstellt. Ziel dieses mit zunächst einer Milliarde Euro finanzierten Bundesprogramms ist, dass die nach § 3 Abs. 2 der 39. BImSchV festgelegten NO2-Grenzwerte überall in Deutschland nachweisbar und dauerhaft eingehalten werden.

Da die Grenzwerte für NO2 auch im Stadtgebiet Mönchengladbach überschritten werden, erhält die Stadt Fördermittel des Bundes aus dem Fonds Nachhaltige Mobilität für die Stadt. Mit dem Ziel, die Luftqualität und somit auch die Lebensqualität in der Stadt durch Gestaltung eines nachhaltigen Mobilitätsystems zu erhöhen und zur Unterstützung der Maßnahmen des Luftreinhalteplans, ist im Jahr 2018 ein Green City Masterplan Elektromobilität erstellt worden mit Maßnahmen aus den Bereichen Elektrifizierung des Verkehrs, Digitalisierung, urbane Logistik und Radverkehr. 

Das komplette Dokument finden Sie hier.

Standort

Rathaus Rheydt Eingang G
Markt 11
41236 Mönchengladbach
Zimmer 4032
Fax: (02161) 25 - 8019

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Nach Vereinbarung