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Landbauliche Verwertung von Klärschlämmen

Klärschlamm kann im Gartenbau oder der Landwirtschaft eingesetzt werden.

Wegen seines Gehalts an organischer Substanz und an Pflanzennährstoffen eignet sich kommunaler Klärschlamm unter Berücksichtigung der Gehalte an Schadstoffen bei richtiger Anwendung zur landbaulichen Verwertung. Die Aufbringung ist immer anzeigepflichtig und bei Flächen, die in Wasserschutzzonen liegen, zusätzlich genehmigungspflichtig.

Rechtliche Grundlagen

  • Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
  • Landeswassergesetz (LWG)
  • Abfallgesetz
  • Klärschlammverordnung
  • Düngemittelverordnung
  • Wasserschutzgebietsverordnungen
  • Klärschlammbeseitigungssatzung

Gebühren
100,00 EUR, wenn die Flächen innerhalb eines Wasserschutzzone liegen