Braunkohlenplanänderungsverfahren Tagebau Garzweiler II
Die Stadt Mönchengladbach als direkt vom Abbaufeld des Tagebaus Garzweiler II betroffene Großstadt kämpft bereits seit den 70er Jahren im Rahmen der Daseinsvorsorge und zur Schadensminderung gegen die umfangreichen Auswirkungen des Tagebaus einschließlich seiner Vorläufer auf das Stadtgebiet und lehnt diesen aufgrund dieser erheblichen Belastungen grundsätzlich ab. Die Auswirkungen und Belastungen durch den Tagebau Garzweiler II auf das Stadtgebiet sind vielfältig. Neben der Flächeninanspruchnahme, verkehrlichen Hemmnissen und den Belastungen der Tagebauanlieger durch Immissionen sind insbesondere die Veränderungen des Wasserhaushalts prägend. Als Folge der Sümpfungsmaßnahmen ist ein Großteil der Grundwasserleiter im Stadtgebiet betroffen. Das hat Auswirkungen auf die Trink- und Brauchwasserversorgung, eine Vielzahl an Gewässern, mehreren grundwasserabhängigen Feuchtgebieten, die als Naturschutzgebiete ausgewiesen sind und teilweise zur Flora-Fauna-Habitat-Gebietskulisse zählen, sowie zum Teil auf Gebäude und Bandinfrastruktur in setzungssensiblen Bereichen.
Stellungnahme im Braunkohlenplanänderungsverfahren (bis 19.01.26)
Zur Umsetzung des Kohleausstiegs und der damit zusammenhängenden Vorgaben der V. Leitentscheidung der Landesregierung Nordrhein-Westfalens gibt es das Braunkohlenplanänderungsverfahren.
Die Träger öffentlicher Belange und alle Bürger*innen haben die Möglichkeit, Äußerungen (Einwendungen oder Stellungnahmen) zum Verfahren im Zeitraum vom 27. Oktober 2025 bis einschließlich zum 19. Januar 2026 über folgende Kontaktmöglichkeiten bei der Bezirksregierung Köln vorzubringen:
elektronisch über das Beteiligungsportal „Beteiligung NRW“ unter dem folgenden Link: https://beteiligung.nrw.de/k/1016837,
- per Mail an die E-Mail braunkohlenplanung@bezreg-koeln.nrw.de,
- per Post an die Bezirksregierung Köln, Dezernat 32, 50606 Köln,
- per Fax der Bezirksregierung Köln: 0221/147-2905.
Städtische Stellungnahme
Die Stadt Mönchengladbach wird als Träger öffentlicher Belange fristgerecht eine Stellungnahme zum Verfahren abgeben. Die Endfassung hat der Rat der Stadt Mönchengladbach am 17. Dezember 2025 beschlossen. Hier geht es zur Stellungnahme.
Die Bürger*innen der Stadt Mönchengladbach können sich der vom Stadtrat beschlossenen städtischen Stellungnahme zum Verfahren anschließen. Dazu ist es erforderlich, dass sie unter den oben genannten Kontakt- und Beteiligungsmöglichkeiten der Bezirksregierung Köln eine eigene Stellungnahme einreichen und darin zum Ausdruck bringen, dass sie sich der offiziellen Stellungnahme der Stadt Mönchengladbach anschließen möchten.
Öffentliche Auslegung im Planfeststellungsverfahren (bis 19.12.25)
Der Braunkohlenausschuss Köln hat in seiner 176. Sitzung am 26.09.2025 die öffentliche Auslegung des Braunkohlenplans Garzweiler II beschlossen. Die Regionalplanungsbehörde der Bezirksregierung Köln hat der Stadtverwaltung Mönchengladbach die Planunterlagen für das Verfahren für die Offenlage zur Verfügung gestellt. Der Entwurf des Braunkohlenplans und die dazugehörigen Antragsunterlagen können im Zeitraum der Offenlage vom 27. Oktober 2025 bis einschließlich 19. Dezember 2025 im Rathaus Rheydt oder über diese Internetadresse eingesehen und heruntergeladen werden.

