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Bergschadensvermutung

Durch den Braunkohlenabbau im Tagebau Garzweiler kommt es zu Problemen durch Bergschäden. Bei Verdacht auf bergbaubedingte Schäden an Immobilien und Infrastruktur können Eigentümer sich grundlegend informieren und beraten lassen. Bergschadensmeldungen werden entgegengenommen und an den Verband bergbaugeschädigter Haus- und Grundeigentümer e.V. (VBHG) weitergeleitet.

 

Ein Bergschaden ist ein Schaden, der durch über- oder untertägigen Bergbau verursacht wird. Ein solcher Bergschaden kann  beispielsweise durch Risse oder Setzungen an Gebäuden, aber auch an Straßen, Wegen, und Leitungen auftreten. In der Niederrheinischen Bucht (und somit auch im Stadtgebiet von Mönchengladbach) bestehen die Bodenschichten  aus Löss, Kies,  Sand, Ton und Braunkohle. Diese Schichten sind von Natur aus teilweise mit Grundwasser gefüllt. Im Bereich der Tagebaue muss das Grundwasser bis unter den tiefsten Punkt des Tagebaus abgepumpt werden, um die Tagebaue zur Gewinnung der Braunkohle trocken und standsicher zu halten. Die Absenkung des Grundwassers lässt sich dabei nicht auf die Tagebaue beschränken, sondern macht sich auch großräumig im Umfeld der Tagebaue bemerkbar. Als Folge des Grundwasserabsenkung kommt es zu großräumigen Setzungen des Untergrundes, die meist langsam und gleichmäßig verlaufen. Dies ist im Rheinischen Revier der Regelfall.

Im Bereich geologischer Besonderheiten kann es kleinräumig zu ungleichmäßigen Setzungen kommen, wodurch Bergschäden entstehen können. Bei diesen geologischen Situationen ist im Wesentlichen zwischen sogenannten  bewegungsaktiven  tektonischen  Verwerfungen  und  Torflinsen im Bereich von Fluss- oder Bachauen zu differenzieren. Daher werden bei der Bewertung eines vermuteten Bergschadens zunächst immer Detailinformationen zum geologischen Untergrundaufbau betrachtet.

Vermuten Sie einen Bergschaden am eigenen Haus, dann ergeben sich für Sie drei Möglichkeiten zur Meldung einer Bergschadensvermutung:

1. Als Betroffener können Sie sich direkt an den Bergbautreibenden wenden. Für den Tagebau Garzweiler I & II ist dies die RWE Power AG mit Sitz in Köln. Weitere Informationen finden Sie unter: <link www.group.rwe/nachbarschaft/rwe-vor-ort/bergschadensbearbeitung&gt;https://www.group.rwe/nachbarschaft/rwe-vor-ort/bergschadensbearbeitung</link>

2. Die Stadt Mönchengladbach ist Mitglied im Verband bergbaugeschädigter Haus- und Grundeigentümer e.V. (VBHG)

Als Bürger der Stadt können Sie bei einem Verdacht eines Bergschadens, eine Bergschadensvermutung über die städtische Stelle an den Verband melden. Nach erfolgter Meldung an den VBHG nimmt ein Sachverständiger für Bergschäden einen Ortstermin an Ihrem Objekt wahr und führt eine sogenannte "Technische Vorprüfung" durch. Diese Vorprüfung ist für die Bürger der Stadt Mönchengladbach aufgrund der städtischen Gesamtmitgliedschaft kostenfrei. Hierbei erfolgt eine Inaugenscheinnahme des Schadensbildes unter Berücksichtigung vorliegender markscheiderisch-hydrogeologischer Grundwasserdaten. Die Ergebnisse der Vorprüfung werden dem Betroffenen schriftlich mitgeteilt.

Ausgehend von der Technischen Vorprüfung ergeben sich i.d.R. folgende Gründe für den Bauwerksschaden:

  • Bauphysikalische Mängel (kein Bergschaden - Der Eigentümer haftet selbst)
  • Bergschaden (der Bergbautreibende haftet bei eindeutigen Bergschäden und sorgt für die Schadensregulierung)

3. Als betroffene Person können Sie einen Gutachter privat beauftragen und bezahlen. Das weitere Verfahren können Sie ebenfalls privatrechtlich abwickeln.

Im Bergschadensfall empfiehlt sich ein zivilrechtliches Regulierungsverfahren (Schadenersatzverfahren). Hier besteht die Möglichkeit, dass Sie als betroffener Hausbesitzer selbstständiges Mitglied beim VBHG werden, damit der Verband für Sie die Schadensregulierung übernimmt. Dies beinhaltet u.a. die Schadensfeststellung und Begutachtung durch eigene Sachverständige, die Rechtsberatung durch eigene Juristen, den Schriftwechsel und die Verhandlungsführung mit der Bergwerksgesellschaft, sowie falls erforderlich weitere Unterstützung. Die Stadt Mönchengladbach ist in diesem Verfahren allerdings nicht mehr beteiligt, da es sich um einen rein zivilrechtlichen Rechtsakt handelt.

Ein festgestellter Bergschaden muss beim Verkauf einer Immobilie angegeben und potentiellen Käufern mitgeteilt werden. Dieser hat entsprechenden Einfluss auf den Verkaufswert der Immobilie.

Wenn Sie als Betroffener mit dem Ergebnis der Vorprüfung oder der Regulierung Ihres Bergschadens durch den Bergbautreibenden nicht einverstanden sind, dann können Sie sich an die Schlichtungsstelle Braunkohle NRW wenden. Diese unabhängige Schlichtungsstelle soll Ihnen als Bergschadensbetroffenen bei der Klärung etwaiger Ersatzansprüche gegenüber dem Bergbautreibenden helfen, ohne eine mit hohen Kosten verbundene gerichtliche Auseinandersetzung. Für Sie als Bergschadensbetroffenen ist dieses Verfahren kostenfrei. Informationen hierzu finden Sie unter:

http://www.schlichtungsstelle-braunkohle-nrw.de/

Weitere Informationen zum Thema Bergschäden und zu den sümpfungsbedingten Bodenbewegungen und ihren Auswirkungen im rheinischen Braunkohlenrevier finden Sie auf der Webseite des Bürgerinformationsdienst Braunkohle “Boden, Geologie und Wasser” für das Rheinische Revier (BID) sowie auf der Webseite vom Geologischen Dienst NRW (GD NRW).

Bürgerinformationsdienst Braunkohle: http://www.bid-braunkohle.nrw.de/

Geologischer Dienst NRW: https://www.gd.nrw.de/ro_er_braunkohle-bergschaeden.htm