Neophyten

Informationen zu invasiven Pflanzen und deren Bekämpfung in Mönchengladbach

Was sind Neophyten?

Der Begriff Neophyten kommt aus dem Griechischen und bedeutet „neue Pflanzen“.
Er bezeichnet Pflanzenarten die nach 1492, also nach der Entdeckung Amerikas durch Christoph Kolumbus, vom Menschen in Gebiete gebracht wurden, in denen sie nicht ursprünglich vorkamen.
Bekannte Beispiele sind Mais und Tabak.

Heute versteht man unter Neophyten meist invasive Pflanzen, die sich von selbst ausbreiten und dabei einheimische Arten verdrängen.
In Deutschland gelten laut dem Bundesamt für Naturschutz etwa 46 Pflanzenarten als invasive Neophyten.

Welche Auswirkungen haben Neophyten auf Menschen, Tiere und Pflanzen?

Da Neophyten in ihrem neuen Lebensraum meist keine natürlichen Feinde oder Konkurrenten haben, sind sie heimischen Pflanzen oft überlegen. Ihre Ausbreitung kann Mensch, Tier und Umwelt erheblich beeinträchtigen.

Der Saft der Herkulesstaude verursacht bei Hautkontakt verbrennungsähnliche Reaktionen, die Pollen der Beifuß-Ambrosie lösen Allergien und Asthma aus. Für Weidetiere sind vor allem das Jakobskreuzkraut (invasiv, aber kein Neophyt) und der Zurückgekrümmte Fuchsschwanz giftig. Beide schädigen die Leber und können im Extremfall tödlich wirken.

Der Japan-Knöterich verdrängt durch seine dichten Bestände einheimische Pflanzen und entzieht auch darauf angewiesenen Tieren den Lebensraum. Die Vielblättrige Lupine verändert ganze Ökosysteme, indem sie Stickstoff bindet und damit nährstoffarme Standorte für seltene Pflanzen unbewohnbar macht.

Welche Neophyten stellen in Mönchengladbach ein Gefährdungspotenzial dar?

Von den 46 invasiven Neophyten spielen in Mönchengladbach zzt. 5 Pflanzenarten eine Rolle. Hierbei handelt es sich um die Herkulesstaude (Heracleum mantegazzianum), den Japan-Knöterich (Fallopia japonica), das Drüsige Springkraut (Impatiens glandulifera),den Großen Wassernabel (Hydrocotyle ranunculoides) und das Schmalblättrige Greiskraut (Senecio inaequidens).

Rangfolge des Gefährdungsgrades durch Neophyten in Mönchengladbach

Herkulesstaude

Die Herkulesstaude stellt derzeit die größte Gefahr dar, da ihr Pflanzensaft beim Menschen starke, verbrennungsähnliche Hautreaktionen auslösen kann.

In den letzten Jahren hat sie sich im gesamten Stadtgebiet Mönchengladbachs über Verkehrs- und Wasserwege ausgebreitet. Derzeit sind dort etwa 47 Standorte der Herkulesstaude bekannt.

Wegen ihrer Gefährlichkeit für den Menschen gilt ihre Ausbreitung als die größte Bedrohung. Deshalb konzentriert sich die Stadt Mönchengladbach bei der Bekämpfung invasiver Pflanzen vor allem auf die Herkulesstaude.

Blätter der Herkulesstaude

blühende Herkulesstaude

Großer Wassernabel

In den letzten Jahren breitet sich der Große Wassernabel vermehrt in Mönchengladbach aus. Die Pflanze bildet Dominanzbestände in stehenden bis langsam fließenden Gewässern und verdrängt dadurch einheimische Wasserpflanzen. Unter dichten Beständen kann es dabei zu Sauerstoffmangel kommen und infolge dessen zu einem Absterben der lebewesen im Gewässer.

In Mönchengladbach sind bisher Vorkommen in Niers und Papierbach bekannt.

Großer Wassernabel in der Papierbachaue

Japan-Knöterich, Drüsiges Springkraut und Schmalblättriges Greiskraut

Die drei weiteren in Mönchengladbach beobachteten Neophytenarten gelten derzeit als weniger gefährlich.
Zwar hat sich insbesondere der Japan-Knöterich in den letzten Jahren stark ausgebreitet, vor allem entlang von Verkehrswegen wie der Korschenbroicher Straße, doch stellt er keine direkte Gefahr für Menschen oder Tiere dar. Gleiches gilt für das Drüsige Springkraut, das vor allem entlang des Niersverlaufs vorkommt.

Das Schmalblättrige Greiskraut wurde in Mönchengladbach bisher nur auf nährstoffarmen Sonderstandorten wie Pflaster- und Asphaltfugen sowie Schotterflächen in Gewerbe- und Wohngebieten gefunden. Hinweise auf Vorkommen auf Weiden oder Wiesen, wo die Pflanze Weidetiere gefährden könnte, liegen der Stadt bislang nicht vor.

Japanischer Staudenknöterich (Fallopia japonica)

Drüsiges Springkraut (Impatiens glandulifera), Quelle: Jakob Srauß von Pixabay

Jakobskreuzkraut

Hier stellt vielmehr das mit dem Schmalblättrigen Greiskraut verwandte Jakobskreuzkraut (Senecio jacobaea) eine größere Gefahr dar, da es sich besser auf bereits bewachsenen Standorten ausbreiten kann. Die untere Naturschutzbehörde ist zzt. dabei, die Standorte des Jakobskreuzkrautes zu erfassen.

Blüte des Jacobs-Kreuzkraut (Jacobaea vulgaris), Quelle: LWK NRW, Dr. Marianne Klug

Gründung eines Arbeitskreises

Was macht die Stadt, um die Ausbreitung der Neophyten zu verhindern?

Bereits 2008 gründete der Fachbereich Umwelt der Stadt Mönchengladbach den Arbeitskreis „Neophytenbekämpfung“ – und damit schon vor der gesetzlichen Verpflichtung zur Bekämpfung invasiver Arten, die erst 2016 mit dem Bundesnaturschutzgesetz eingeführt wurde.

Der Einladung folgten alle relevanten Behörden, Verbände, Kammern, Vereine und Gesellschaften, die in ihrem Aufgabenbereich mit der Bekämpfung von Neophyten befasst sind oder bereits Erfahrungen damit gesammelt haben.
Auch die Naturschutzwarte der Stadt wurden einbezogen, da sie regelmäßig in den Außenbereichen unterwegs sind, den Zustand der Landschaft überwachen und der Stadt Vorkommen von Neophyten oder andere Missstände melden.

Aufgaben des Arbeitskreises

Ziel des Arbeitskreises ist es, die Erfahrungen der Beteiligten bei der Bekämpfung von Neophyten auszutauschen, Meldewege bei neuen Funden zu verkürzen und so neue Bestände schneller und effektiver zu bekämpfen. Gleichzeitig sollen bereits bekannte Vorkommen nachhaltig zurückgedrängt werden.

Im ersten Schritt sammelt und bündelt die Untere Naturschutzbehörde vorhandene Daten zu Neophytenvorkommen. Anschließend erfolgt eine möglichst effektive und systematische Bekämpfung der bekannten Bestände.

Wer bekämpft wo?

Alle teilnehmenden Stellen können Bekämpfungen nur auf öffentlichen Grundstücken durchführen, denn für private Grundstücke besteht kein Zugriff. Hier ist die Stadt auf das Verständnis und die Zusammenarbeit mit den privaten Grundstückseigentümern angewiesen. Eine erfolgreiche Bekämpfung, die dauerhaft wirkt, kann nur so durchgeführt werden, dass öffentliche Stellen und Private gleichermaßen konsequent handeln.

Wo können Standorte von Neophyten gemeldet werden?

Zur Feststellung eines vollständigen Überblicks über die Vorkommen der invasiven Arten benötigt die Stadt dringend die Mithilfe der Bürgerschaft. Diese wird gebeten, ihnen bekannte Standorte den Ansprechpartnern zu melden. Von dort aus wird weiteres veranlasst.

Bei diesen Ansprechpartnern erhalten Bürgerinnen und Bürger auch Informationen zur Bekämpfung auf den eigenen Grundstücken.

Rechtliche Grundlagen

·         Pflanzenschutzgesetz
·         Bundesnaturschutzgesetz
·         EU-Verordnung (Nr. 1143/2014) über invasive gebietsfremde Arten