Neophyten

Informationen zu invasiven Pflanzen und deren Bekämpfung in Mönchengladbach

1. Was sind Neophyten?

Der Begriff Neophyten leitet sich aus dem Griechischen ab und bedeutet wörtlich neue Pflanzen. Streng genommen werden als Neophyten solche Pflanzen bezeichnet, die nach 1492, dem Jahr der Entdeckung Amerikas durch Christoph Kolumbus, durch den Menschen in ein Gebiet eingeführt wurden, in denen sie nicht heimisch waren. Zu den bekanntesten Neophyten zählen z. B. die Mais- und die Tabakpflanze.
Wenn heute von Neophyten die Rede ist, sind jedoch überwiegend sogenannte invasive Pflanzen gemeint, die sich eigenständig in der Natur vermehren und dort die heimische Flora verdrängen. Laut dem Bundesamt für Naturschutz zählen in Deutschland ca. 34 Pflanzenarten zu den invasiven Neophyten.

2. Welche Auswirkungen haben Neophyten auf Menschen, Tiere und Pflanzen?

Da Neophyten in ihrem neuen Lebensraum meist keine natürlichen Konkurrenten oder Fressfeinde haben, sind sie heimischen Pflanzen überlegen. Ihre zunehmende Verbreitung gibt Anlass zur Sorge, da diese zum Teil mit erheblichen Beeinträchtigungen für den Menschen, die heimische Tier- und Pflanzenwelt sowie für ganze Ökosysteme verbunden ist.
So stellen die Herkulesstaude und die Beifuß-Ambrosie eine Gefahr für den Menschen dar. Der Saft der Herkulesstaude kann schon bei der Berührung der Blätter zu verbrennungsähnlichen Symptomen der Haut führen und die Pollen der Beifuß-Ambrosie können Allergien und starkes Asthma auslösen.
Für Weidetiere stellen vor allem das Jakobskreuzkraut (Hinweis: invasive Pflanze, kein Neophyt) und der Zurückgekrümmte Fuchsschwanz eine Gefährdung dar. Das Jakobskreuzkraut enthält giftige Alkaloide, welche sich in der Leber anreichern und im Extremfall zum Tod der Tiere führen können. Aus den USA sind Vergiftungen von Rindern und Schweinen durch Aufnahme größere Mengen des Zurückgekrümmten Fuchsschwanzes bekannt.
Die größten Auswirkungen auf die heimische Pflanzenwelt sind bei dicht wachsenden Neophyten, die zudem größere Bestände bilden, zu beobachten. Hier ist vor allem der Japan-Knöterich zu nennen. Dichte Knöterichbestände sind sehr geschlossen und lassen das Wachstum anderer Pflanzen nur begrenzt zu. Durch die starke Wüchsigkeit des Knöterichs dringt er auch in intakte Bestände anderer Pflanzen ein und verdrängt die heimische Flora. Gleichzeitig verlieren auch die auf heimische Pflanzen angewiesenen Tiere ihren Lebensraum.
Manche Neophyten können sogar zu einer Beeinträchtigung ganzer Ökosysteme führen. So reichert die Vielblättrige Lupine ihren Standort mit Stickstoff an, den sie zuvor mit Hilfe von Bakterien der Luft entzogen und an ihren Wurzeln angelagert hat. Dies hat zur Folge, dass Pflanzen der seltenen schutzwürdigen Magerstandorte von Nährstoff liebenden Pflanzen verdrängt werden.

3. Welche Neophyten stellen in Mönchengladbach ein Gefährdungspotenzial dar?

Von den ca. 34 invasiven Neophyten spielen in Mönchengladbach zzt. 5 Pflanzenarten eine Rolle. Hierbei handelt es sich um die Herkulesstaude (Heracleum mantegazzianum), den Japan-Knöterich (Fallopia japonica), das Drüsige Springkraut (Impatiens glandulifera),den Großen Wassernabel (Hydrocotyle ranunculoides) und das Schmalblättrige Greiskraut (Senecio inaequidens).

3.1 Rangfolge des Gefährdungsgrades durch Neophyten in Mönchengladbach

3.1.1. Herkulesstaude

Mit Abstand stellt die Herkulesstaude die zzt. größte Gefahr dar, da der Saft der Pflanze beim Menschen zu starken verbrennungsähnlichen Symptomen führen kann. 


In den letzten Jahren hat sich die Pflanze im gesamten Stadtgebiet über die Verkehrs- und Wasserwege ausgebreitet. Bisher sind in Mönchengladbach ca. 47 Standorte der Herkulesstaude bekannt.
Durch ihre Gefährlichkeit für den Menschen stellt die Ausbreitung der Herkulesstaude in Mönchengladbach aus Sicht der Stadt die größte Gefahr dar. Aus diesem Grund liegt das Hauptaugenmerk bei der Bekämpfung der Neophyten auch auf der Herkulesstaude.

3.1.2 Große Wassernabel

In den letzten Jahren breitet sich der Große Wassernabel vermehrt in Mönchengladbach aus. Die Pflanze bildet Dominanzbestände in stehenden bis langsam fließenden Gewässern und verdrängt dadurch einheimische Wasserpflanzen. Unter dichten Beständen kann es dabei zu Sauerstoffmangel kommen und infolge dessen zu einem Absterben der Gewässerfauna.

In Mönchengladbach sind bisher Vorkommen in der Niers und im Papierbach bekannt.

3.1.3. Japan-Knöterich, Drüsiges Springkraut und Schmalblättriges Greiskraut

Die Gefährlichkeit der drei anderen unter Beobachtung stehenden Neophytenarten in Mönchengladbach ist zzt. nachrangig. Zwar hat sich vor allem der Japan-Knöterich in den letzten Jahren stark entlang von Verkehrswegen wie der Korschenbroicher Straße ausgebreitet, dennoch stellt er keine direkte Gefahr für Menschen und Tiere dar. Dies gilt auch für das Drüsige Springkraut, welches hauptsächlich entlang des Niersverlaufs vorkommt.

Das Schmalblättrige Greiskraut ist in Mönchengladbach bisher nur von nährstoffarmen Sonderstandorten wie Pflaster- und Asphaltfugen und Schotterflächen in Gewerbe- und Wohngebieten bekannt. Kenntnisse über Standorte auf Weiden oder Wiesen, wo die Pflanze den dort grasenden Tieren gefährlich werden könnte, liegen der Stadt bisher nicht vor.

3.1.4. Jakobskreuzkraut

Hier stellt vielmehr das mit dem Schmalblättrigen Greiskraut verwandte Jakobskreuzkraut (Senecio jacobaea) eine größere Gefahr dar, da es sich besser auf bereits bewachsenen Standorten ausbreiten kann. Die untere Naturschutzbehörde ist zzt. dabei, die Standorte des Jakobskreuzkrautes zu erfassen.

4. Was tut die Stadt, um die Ausbreitung der Neophyten zu verhindern?

4.1 Gründung eines Arbeitskreises

Unter der Federführung des Fachbereichs Umwelt der Stadt Mönchengladbach wurde bereits 2008 ein Arbeitskreis Neophytenbekämpfung gegründet, bevor die Bekämpfung 2016 zur gesetzlichen Verpflichtung nach dem Bundesnaturschutzgesetz wurde.

Der Einladung folgten sämtliche Behörden, Verbände, Kammern, Vereine, Gesellschaften usw., in deren Zuständigkeit die Bekämpfung von Neophyten fällt und die bereits in der Vergangenheit mit der Bekämpfung von Neophyten zu tun hatten. Darüber hinaus wurden die Naturschutzwarte der Stadt Mönchengladbach eingeladen, da sie regelmäßig in den Außenbereichen der Stadt unterwegs sind, um dort den Zustand der Landschaft zu kontrollieren und angetroffene Missstände, wie Neophytenvorkommen, der Stadt melden.

4.2 Aufgaben des Arbeitskreises

Ziel des Arbeitskreises ist es, die Erfahrungen der Teilnehmer bei der Bekämpfung von Neophyten auszutauschen, die Meldewege bei Hinweise über neue Neophytenvorkommen zu verkürzen und somit die neuen Bestände zügiger und effektiver zu bekämpfen sowie die bereits bekannten Neophytenbestände nachhaltig zurückzudrängen.
Im ersten Schritt werden vorhandene Daten über Neophytenvorkommen bei der unteren Naturschutzbehörde gesammelt und gebündelt. Im nachfolgenden Schritt erfolgt eine möglichst effektive und systematische Bekämpfung der bekannten Neophytenbestände, die mögliche Reibungsverluste auf Grund unterschiedlicher Zuständigkeiten ausschließen soll.

4.3 Erfahrungen der Arbeitskreis-Mitglieder

Die Teilnehmer berichten über ihre Erfahrungen mit der Bekämpfung von Neophyten. Dabei stellte sich heraus, dass der Schwerpunkt in der Bekämpfung der Herkulesstaude liegt.

 

4.4 Wer bekämpft wo?

Alle teilnehmenden Stellen können Bekämpfungen nur auf öffentlichen Grundstücken durchführen, denn für private Grundstücke besteht kein Zugriff. Hier ist die Stadt auf das Verständnis und die Zusammenarbeit mit den privaten Grundstückseigentümern angewiesen. Eine erfolgreiche Bekämpfung, die dauerhaft wirkt, kann nur so durchgeführt werden, dass öffentliche Stellen und Private gleichermaßen konsequent handeln.

4.5 Wo können Standorte von Neophyten gemeldet werden?

Zur Feststellung eines vollständigen Überblicks über die Vorkommen der invasiven Arten benötigt die Stadt dringend die Mithilfe der Bürgerschaft. Diese wird gebeten, ihnen bekannte Standorte den Ansprechpartnern zu melden. Von dort aus wird weiteres veranlasst.

Bei diesen Ansprechpartnern erhalten Bürgerinnen und Bürger auch Informationen zur Bekämpfung auf den eigenen Grundstücken.

Rechtliche Grundlagen

·         Pflanzenschutzgesetz
·         Bundesnaturschutzgesetz
·         EU-Verordnung (Nr. 1143/2014) über invasive gebietsfremde Arten