Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde

Zur unabhängigen Vertretung der Belange von Natur und Landschaft werden bei den unteren Naturschutzbehörden Beiräte gebildet.

Der Beirat soll bei Schutz, Pflege und Entwicklung der Landschaft mitwirken und dazu den zuständigen Behörden und Stellen Vorschläge und Anregungen unterbreiten, der Öffentlichkeit die Absichten und Ziele von Naturschutz und Landschaftspflege vermitteln und bei Fehlentwicklungen in der Landschaft entgegenwirken.  

Der Beirat ist vor allen wichtigen Entscheidungen und Maßnahmen der Unteren Naturschutzbehörde zu hören.  

Der Beirat bearbeitet Anträge auf Befreiung nach § 75 LNatSchG, die bei der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) eingereicht werden.

Der Beirat besteht aus 16 Mitgliedern und setzt sich zusammen aus

1. drei Vertreterinnen oder Vertretern der Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt Nordrhein-Westfalen e. V. (LNU),

2. je zwei Vertreterinnen oder Vertretern des Naturschutzbundes Deutschland e. V. (NABU) und des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland e. V. (BUND),

3. einer Vertreterin oder einem Vertreter der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald Landesverband NRW e. V. (SDW),

4. zwei Vertreterinnen oder Vertretern des regional zuständigen Landwirtschaftsverbandes,

5. einer Vertreterin oder einem Vertreter des Waldbauernverbandes NRW e.V.,

6. einer gemeinsamen Vertreterin oder einem gemeinsamen Vertreter des Landesverbandes Gartenbau Rheinland e.V., des Landesverbandes Gartenbau Westfalen-Lippe e.V. und des Provinzialverbandes Rheinischer Obst- und Gemüsebauer e.V.,

7. einer gemeinsamen Vertreterin oder einem gemeinsamen Vertreter der nach § 52 des Landesjagdgesetzes Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. Dezember 1994 (GV. NRW. S. 2), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 12. Mai 2015 (GV. NRW. S. 448; ber. S. 629) geändert worden ist, anerkannten Vereinigungen der Jäger,

8. einer Vertreterin oder einem Vertreter des Fischereiverbandes Nordrhein-Westfalen e.V.,

9. einer Vertreterin oder einem Vertreter des Landessportbundes Nordrhein-Westfalen e.V. und

10. einer gemeinsamen Vertreterin oder einem gemeinsamen Vertreter des Imkerverbandes Rheinland e.V. und des Landesverbandes Westfälischer und Lippischer Imker e.V.

Die aktuellen Termine der Sitzungen finden Sie im Ratsinformationssystem der Stadt Mönchengladbach.

Die Sitzungen der Beirates sind öffentlich.

Die Mitglieder/innen der Naturschutzwacht, die laut § 69 LNatSchG als Beauftragte für den Außendienst auf Vorschlag des Beirates der Unteren Naturschutzbehörde bestellt werden, sind ehrenamtlich für die Stadt tätig. Sie sollen die Behörden über Schäden an Natur und Landschaft in ihrem jeweiligen Bezirk informieren.

Sie nehmen an den Sitzungen des Beirates teil.