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Energieausweis für Gebäude
Blick aufs Energieetikett

(Quelle: UmweltBriefe 02-30.1.2014; www.umweltbriefe.de)

Wie viel Benzin das eigene Auto schluckt, wissen die meisten. Was die eigene Wohnung jedoch an Energie verbraucht, können nur wenige sagen. Es ist ein gewaltiger Batzen: Ein Drittel des gesamten Energieverbrauchs in Deutschland wird nämlich allein für Heizung und warmes Wasser aufgewendet, treffender: verschwendet. Denn von den 18 Millionen Wohngebäuden in Deutschland sind zwei Drittel energetisch sanierungsbedürftig. Rund 75 Prozent der Heizungsanlagen im Gebäudebestand sind nicht auf dem Stand der Technik. Vom Frühjahr 2014 an sollen nun auch beim Verkauf von Häusern Energieverbrauchsklassen gelten. Abzulesen auf dem Energieausweis.

von Tim Bartels

Die Rolle des Energieausweises wird mit Inkrafttreten der neuen Energieeinsparverordnung (EnEV) gestärkt. Von Mai 2014 an sind Hauseigentümer rechtlich dazu verpflichtet, den Ausweis bei der Besichtigung vorzulegen. Zusätzlich müssen auch alle Immobilien-Inserenten in ihrer Anzeige den energetischen Standard der angebotenen Häuser und Wohnungen angeben.

Kennwerte in Hausanzeigen

Bislang stehen Interessenten oft ratlos vor den Angaben der Verkäufer und Vermieter. Formulierungen wie „Baujahr 1936, im Jahr 2000 saniert“ erlauben keine vernünftige Bewertung des Objekts in puncto Energieverbrauch. Künftig sollen daher alle Wohnungsanzeigen mit Fakten untermauert werden, indem die Daten des vor fünf Jahren eingeführten Gebäudeenergieausweises publiziert werden müssen.

Damit kann jeder schon bei Lektüre der Anzeige abschätzen, ob hohe Nebenkosten zu erwarten sind. Dieser Informationspflicht sollen nicht nur Verkäufer einer Immobilie unterliegen, sondern auch „Vermieter, Verpächter und Leasinggeber“, wie es im Gesetz heißt. Umfasst werden sollen davon alle Anzeigen in „kommerziellen Medien“.

Wie hoch die Heizkosten schließlich für den Einzelnen tatsächlich sein werden, wird damit zwar nicht gesagt, weil die Kosten aufgrund des individuellen Heizverhaltens stark schwanken können. Gleichwohl dürften unangenehme Überraschungen bei den Nebenkosten seltener werden, weil der Ausweis den energetischen Zustand eines Gebäudes auf einer Farbskala einordnet und durch Kennwerte offenlegt.

Um die Angaben im Energieausweis zu verstehen, ist kein Expertenwissen nötig. Nach dem Ampelprinzip ist der Energiebedarf des Gebäudes auf einer leicht verständlichen Farbskala von grün bis rot markiert. Ist das Gebäude im grünen Bereich eingestuft, ist dies eine gute Voraussetzung für eine gute Energieeffizienz und damit für einen geringen Energieverbrauch. Bei einer Einstufung im tiefroten Bereich ist dagegen Vorsicht geboten: Dies bedeutet „hoher Energiebedarf“: Für das Heizen muss wahrscheinlich sehr viel Energie aufgewendet werden, was auf hohe Nebenkosten schließen lässt.

Künftig müssen Effizienzklassen von A+ bis H in den bestehenden Energieausweis eingefügt werden. Doch der existiert leider immer noch in zwei Varianten, die zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen. Insofern ist zu beachten, dass aufgrund dieses Dualismus eine Vergleichbarkeit der Ausweise bisher nicht gegeben ist.

Besonders aussagekräftig: der Bedarfsausweis

Besonders aussagekräftig ist der Energiebedarfsausweis, der auf einer eingehenden Untersuchung von Heizung und Bausubstanz des Gebäudes durch einen Experten beruht. Der Bedarfsausweis gibt zwei Werte an: Den Endenergiebedarf und den Primärenergiebedarf. Beide hängen voneinander ab. Der Fachbegriff Endenergie bezeichnet den Bedarf an Wärme, der für das Beheizen des jeweiligen Hauses benötigt wird. Der Primärenergiebedarf beziffert, wie viel Energie für die Erzeugung und den Transport dieser Wärme aufgewendet werden musste.

Eher nichtssagend: der Verbrauchsausweis

Der sogenannte Verbrauchsausweis gibt lediglich den durchschnittlichen Energieverbrauch über einen Zeitraum von drei Jahren an. Dieser ist allerdings sehr stark von den individuellen Gewohnheiten der Bewohner abhängig: Wer selten zu Hause ist und dementsprechend wenig heizt, verbraucht natürlich weniger. Dies kann zu irreführend niedrigen Werten führen.

Bleibt die Frage, wie die Einstufung des Hauses im Vergleich zu anderen Immobilien zu bewerten ist. Dies soll der Energieausweis mit einer zweiten Farbskala beantworten. Auf dieser ist beispielhaft der Energiebedarf anderer Gebäudetypen aufgeführt, etwa eines Neubaus, der nach den aktuellen gesetzlichen Vorschriften gebaut wurde, oder eines durchschnittlichen Wohnhauses.

Verwirrung perfekt? „Wir möchten einen Ausweis, der jedem auf einen Blick zeigt, wie es um die Energieeffizienz seines Hauses bestellt ist und wo diese im Vergleich zu anderen einzuordnen ist“, sagt der Direktor des Mieterbundes, Lukas Siebenkotten.

> Weitere Informationen gibt es im Internet unter www.zukunft-haus.info/energieausweis
> VdZ – Forum für Energieeffizienz in der Gebäudetechnik e.V., Oranienburger Straße 3, 10178 Berlin, Fon 030/27874408-0, Fax -9