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Altlasten / Altlastenkataster

In der Stadt Mönchengladbach sind aufgrund ihrer industriellen Vergangenheit viele Grundstücke mit Altlasten belastet. Seit 1987 werden systematisch Informationen über die Vornutzung von Grundstücken im gesamten Stadtgebiet gesammelt und aufbereitet. Ausgewertet wurden (historische) Karten - und Luftbilder sowie Gewerbedateien und Adressbücher. In Einzelfällen wurden Bauakten hinzugezogen. Schwerpunktmäßig erfasst wurden Tankstellen, Galvaniken, chemische Reinigungen und Betriebe der Textilindustrie. Weitere Hinweise über vorhandene Altlasten erhält die Bodenschutzbehörde durch Hinweise bei Bauvorhaben. Mit Stand August 2019 wurden 1669 Altstandorte erfasst. Jedoch geht nicht von jeder im Altlastenkataster registrierten Fläche eine Gefahr aus. Eine Verfüllung mit sauberem Boden stellt z. B. eine Altablagerung dar, aber keine Altlast. Durch die Sanierung von Altlasten beseitigen wir Gefahren für die Schutzgüter Mensch und Grundwasser  und verringern den Verbrauch schützenswerter Böden für die Stadtentwicklung.

  • Eigentümer von Grundstücken sowie deren Verfügungs- und Nutzungsberechtigte,  sind verpflichtet, ihnen bekannt gewordene Altlasten und schädliche Bodenveränderungen auf ihren Grundstücken unverzüglich der Unteren Bodenschutzbehörde anzuzeigen.
  • Die zur Sanierung der Altlast Verpflichteten, haben die betroffene Nachbarschaft von der bevorstehenden Durchführung der geplanten Maßnahme zu informieren. Dabei sind die  zur Beurteilung der Maßnahmen wesentlichen, vorhandenen Unterlagen zur Einsichtnahme zur Verfügung zu stellen, sodass es Betroffenen möglich ist, die Auswirkungen der Maßnahmen auf ihre Belange zu beurteilen.

Altlastensanierung bedeutet Maßnahmen bei konkreten Anhaltspunkten zu schädlichen Bodenveränderungen.

Besteht auf Grund konkreter Anhaltspunkte der hinreichende Verdacht einer schädlichen Bodenveränderung oder Altlast, kann die Untere Bodenschutzbehörde von den Verpflichteten (u.a. Grundstückseigentümer und Verursacher der Verunreinigung) verlangen, die notwendigen Untersuchungen zur Gefährdungsabschätzung durchzuführen. Ferner kann die Untere Bodenschutzbehörde Maßnahmen zur Sanierung einer nachgewiesenen schädlichen Bodenveränderung oder Altlast anordnen.

Es ist empfehlenswert den Untersuchungsumfang im Vorfeld mit der Unteren Bodenschutzbehörde abzustimmen. 

Die Informationen im Altlastenkataster werden fortlaufend aktualisiert. Sachdienliche Hinweise zum Kataster (z.B. Angaben zu früheren Grundstücksnutzungen, Mitteilungen von Zeitzeugen),  werden gerne entgegengenommen.

Besonders zu empfehlen ist die Altlastenauskunft bei Bauvorhaben und im Zuge von Grundstückskaufverhandlungen, da Altlasten einen großen Einfluss auf den Wert und die Nutzung von Grundstücken haben können. So kann die Entsorgung von belastetem Aushubmaterial erhebliche Mehrkosten verursachen. Allerdings müssen Altlasten keine Einschränkung für Ihr Bauvorhaben bedeuten. Eine rechtzeitige Berücksichtigung der Altlastenthematik schon in der ersten Planungsphase, ermöglicht in den meisten Fällen eine Realisierung Ihres Vorhabens.

Die Akteneinsicht bei der Unteren Bodenschutzbehörde ist ebenfalls möglich.

Der Antrag auf Auskunft aus dem Altlastenkataster kann über das vorgefertigte Formular oder als formloser Antrag gestellt werden

Der formlose Antrag muss folgende Angaben beinhalten:

  • Schriftlicher Antrag mit Name und Anschrift des Antragstellers.
  • Darstellung eines berechtigten Interesses durch Angaben z.B. zum Eigentümer, Käufer, Verfügungs- und Nutzungsberechtigte, Bauherren, Vollmacht für deren Beauftragte.
  • Angaben zum Grundstück mit Straße, Hausnummer, Gemarkung, Flur, Flurstück und soweit vorhanden: Lageplan mit Kennzeichnung.
  • Für eine Altlastenauskunft werden Gebühren auf Grundlage der Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVwGebO NRW) erhoben. Diese richten sich nach dem Umfang der vorliegenden Informationen. Bei geringem Aufwand fallen keine Gebühren an.
  • Die einfache  Auskunft, ob ein Grundstück im Kataster erfasst ist, ist grundsätzlich gebührenfrei.

Ansprechpartner/innen

Altlastenkataster

Herr Kinder

Tel.: (02161) 25 - 8225

altlasten@moenchengladbach.de

 

Bodenschutz

Frau Cremer
Tel.: (02161) 25 - 8251

Herr Gosny
Tel.: (02161) 25 - 8274

Herr Kennemann
Tel.: (02161) 25 - 8246

Herr Lohmann
Tel.: (02161) 25 - 8256

Herr Lutz
Tel.: (02161) 25 - 8237

 

Verwaltungsverfahren

Frau Rezapour
Tel.: (02161) 25 - 8233

Herr Sachsenhausen
Tel.: (02161) 25 - 8245

Adresse

Rathaus Rheydt, Eingang B
Limitenstraße 40
41236 Mönchengladbach

umwelt@moenchengladbach.de

Fax: (02161) 25 - 8279

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Termine nach Vereinbarung