Abgrabungen
Abgrabungen bedürfen der Genehmigung nach dem Abgrabungsgesetz. Das gilt sowohl für die oberirdische Gewinnung von Bodenschätzen (u.a. Kies, Sand, Ton), die im Verfügungsrecht des Grundstückseigentümers stehen, als auch für die Oberflächengestaltung und Wiedernutzbarmachung des in Anspruch genommenen Geländes während und nach Abschluss der Abgrabung (Herrichtung). Soweit ein Gewässerbenutzungstatbestand vorliegt, der nicht bereits von der Abgrabungsgenehmigung mit erfasst wird, ist darüber hinaus noch eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich.
Auf Basis der 51. Änderung des Regionalplans 2009, kann die Stadt MG keine weiteren Abgrabungsgenehmigungen mehr erteilen, da alle Abgrabungen innerhalb einer Wasserschutzzone liegen. In MG sind noch acht Abgrabungen aktiv.